Hilchenbach. . Einstimmiges Votum für Planung der vier Windkraft-Vorrangzonen. Abstand von acht Kilometern zur Erndtebrücker Antenne wird nicht akzeptiert.
- Stadtentwicklungsausschuss spricht sich einstimmig für vier Windkraft-Vorrangzonen aus
- Die Bundeswehr hat einen Schutzbereich mit einem Radius von acht Kilometern um ihre „Link16“-Antennebeantragt
- Die Folge wären Schadenersatzforderungen der Betreiber, der Grundbesitzer und der Stadt
Die Stadt Hilchenbach hält an ihrer Flächennutzungsplanung mit vier Windkraft-Vorrangzonen Wollberg/Buchenhain, Klarstein, Elberndorfer Winterseite und Lümke fest. Dafür hat sich der Stadtentwicklungsausschuss einstimmig ausgesprochen.
„Uns werden Knüppel zwischen die Beine geworfen“, klagte Vorsitzender Michael Stötzel (SPD). Baudezernent Michael Kleber sprach von einem „neuen, spannenden Thema“: Die Bundeswehr hat einen Schutzbereich mit einem Radius von acht Kilometern um ihre „Link16“-Antenne rund um den Erndtebrücker Hachenberg beantragt. Betroffen wären davon nicht nur Windräder, sondern auch Wald („Wald und Baumgruppen sind baulichen Hindernissen gleichzusetzen, sie sind gegebenenfalls auf den Stock zu setzen“) und Ortslagen, denn auch Grund, Vormwald, Lützel, Helberhausen, Hadem und Oberndorf liegen innerhalb der Acht-Kilometer-Zone.
Anke Setzer vom Sachgebiet Planung und Hochbau wies darauf hin, dass die Antenne „seit mindestens vier Jahren“ auf dem Hachenberg steht: „Nie ist uns davon irgendetwas mitgeteilt worden“ — bei vorangegangenen Planungsschritten war lediglich der Fünf-Kilometer-Schutzbereich für die Radaranlage Thema. Würde der Schutzbereich für die Antenne anerkannt, „müssten wir unsere Planung einstellen“. Die wäre dann als „Verhinderungsplanung“, die faktisch keine wirtschaftlich zu betreibende Windkraftanlage zulässt, rechtswidrig.
Schadenersatz wird Thema
Die Folge wären Schadenersatzforderungen der Betreiber, der Grundbesitzer und — für die bisherigen Planungskosten — der Stadt selbst. Diese beziffert Baudezernent Michael Kleber auf „mehrere hunderttausend Euro“.
Ohne Vorrangzonen würde die Bestimmung des Baugesetzbuchs gelten, wonach Windräder im städtebaulichen Außenbereich „privilegiert“ zu genehmigen sind. Anke Setzer: „Wir hätten dann keine Steuerungsmöglichkeiten mehr.“ Denn auch der von der Landesregierung geplante neue Windkrafterlass versteht sich nur als „Empfehlung und Hilfe zur Abwägung“ an die Städte und Gemeinden, verbindlich ist er nur für andere Behörden, die konkrete Anlagen genehmigen. Zitiert aus dem Entwurf wird häufig die Bestimmung eines Mindestabstands von 1500 Metern zwischen Windrad und Wohnbebauung, die allerdings nur für die — seltenen — „reinen“ Wohngebiete gelten soll.
Er sei „wütend, sauer, enttäuscht und ratlos“, bekannte Dr. Peter Neuhaus (Grüne). „Wo denn sonst“ sollten Windräder aufgestellt werden — wenn nicht im Wald, der immer schon Wirtschaftsgut gewesen sei. Die Kommunen könnten so einen „überschaubaren, aber substanziellen Beitrag zum Klimaschutz“ leisten.
Seinen Aufruf, sich „von der Bundeswehr nicht ins Boxhorn jagen“ zu lassen, teilte Birgit Weiß (SPD): „Wenn denen erst nach Jahren auffällt, dass diese Antenne da ist...“
>>>> INFO: Im Siegerland ist Hilchenbach vorn
32 Windkraftanlagen
gibt es im Kreis Siegen-Wittgenstein, davon zehn in Bad Laasphe und fünf in Hilchenbach. Weitere: Bad Berleburg fünf, Netphen und Wilnsdorf drei, Burbach, Kreuztal und Siegen zwei, Freudenberg eins.
14 Windkraftanlagen sind genehmigt, aber noch nicht gebaut. Das sind elf in Bad Laasphe und drei in Freudenberg, die gerichtlich gestoppt wurden.
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