Siegen-Wittgenstein/Dillenburg. . Das Schöffengericht am Amtsgericht Dillenburg hat am Montag einen der zwei wegen Volksverhetzung angeklagten Männer aus Siegen freigesprochen. Die Beweisdecke gegen Maik H. (23) habe sich als zu dünn erwiesen. „Es muss im Zweifel für den Angeklagten Freispruch erfolgen“, sagte Richter Matthias Gampe.

Damit wird das Verfahren nur noch gegen Robin S. (25) fortgeführt, der beim Staatsschutz bereits einschlägig in Erscheinung getreten ist. „Er ist ein alter Bekannter“, sagte ein Beamter der Behörde, die für die Bekämpfung politisch motivierter Kriminalität zuständig ist, im Zeugenstand.

Robin S. soll für Schändungen am jüdischen Mahnmal Bad Berleburg und am jüdischen Teil des Hermelsbacher Friedhofs am 9. November 2013, dem 75. Gedenktag zur Reichspogromnacht, verantwortlich sein. Dort und an fünf Orten in Hessen soll er Transparente („Die ewige Lüge lebt weiter“) angebracht haben. In Bad Berleburg soll er auch einen abgeschlagenen Wildschweinkopf auf dem Mahnmal platziert haben.

Mehrere Zeugen belasteten Robin S. am dritten Verhandlungstag.

Die DNA-Probe: Eine Gutachterin des Landeskriminalamtes stellte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit DNA von Robin S. an einem grünen Nylonseil fest, das zum Anbringen eines der Transparente verwendet wurde.

Der Wildschweinkopf: Robin S. hat nach Aussage eines Zeugen auf einer Feier einen Jagdhelfer gefragt, ob er ihm einen Wildschweinkopf besorgen könne, so gestern ein Polizeibeamter. Der Jagdhelfer selbst hatte vor Gericht von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht, um sich nicht selbst zu belasten. In der Woche vor dem 9. November 2013 sei der Schweinskopf bei dem Jagdhelfer abgeholt worden – in dessen Abwesenheit. Ob Robin S. schließlich den Kopf tatsächlich selbst geholt habe, könne nicht mit Sicherheit gesagt werden, so der Beamte.

Der Whats-App-Verkehr: Zu Beginn des ersten Verhandlungstags hatte die Staatsanwaltschaft als Beweismittel einen Schriftverkehr mit dem Handynachrichtendienst Whats App vorgelegt. Der Schriftwechsel geht zurück auf eine kurzfristige freundschaftliche Beziehung zwischen Robin S. und einem 18-Jährigen, dem wegen einer verzögerten Entwicklung eine 40-prozentige Behinderung attestiert wird. Robin S. und der Zeuge hatten sich im Sommer in Niederfischbach in einer Kneipe kennen gelernt. Nach übereinstimmenden Aussagen der Mutter des Zeugen und des 18-Jährigen soll Robin S. den Jungen mit rechtsnationalem Gedankengut („In Deutschland wurde kein Jude vergast“) indoktriniert haben.

An einem Abend soll Robin S. geprahlt haben, er sei für die Schändung des Mahnmals in Bad Berleburg verantwortlich. Dem 18-Jährigen soll er ein Bild des Mahnmals gezeigt haben. Die Mutter des Jungen erstattete Anzeige. In dem Whats-App-Verkehr hatte die Frau ihrem Sohn Bilder von zwei Mahnmalen gezeigt. Der 18-Jährige identifizierte das Berleburger Mahnmal als jenes, das Robin S. ihm seinerzeit gezeigt hatte. Die Mutter leitete diesen Schriftverkehr an den Staatsschutz weiter.

In der Verhandlung am Montag identifizierte der 18-Jährige erneut das Mahnmal – allerdings erst im zweiten Versuch. Rechtsanwalt Dr. Björn Clemens hielt die Aussagen des Jungen in dem Zusammenhang ohnehin für zweifelhaft. Es sei deutlich, dass „er sich nur an das Wissen anderer anlehnt.“

Der Prozess wird am Freitag, 19. Dezember, fortgesetzt. Dann soll es ein Urteil geben.