Siegen/Bonn. . Die Ursache für den Tod von zwei Babys, die im August im Siegener Stadtteil Niedersetzen und in Bonn tiefgefroren aufgefunden wurden, ist laut Staatsanwaltschaft nach wie vor unklar. Eben sowenig äußert sich die Mutter zu den Hintergründen, wie die Ermittler mitteilen.
Sie sitzt seit dem Fund in Untersuchungshaft. Die 32-jährige Mutter hat nach Angaben von Staatsanwaltschaft Siegen und Mordkommission Hagen die Säuglinge, beides Jungen, in eine Plastiktüte gepackt und tiefgefroren.
Beide Säuglinge waren lebensfähig
Das jüngere Baby fand die Großmutter der Beschuldigten im August im elterlichen Haus in Niedersetzen. Die Eltern wiederum informierten die Polizei. Beamte entdeckten daraufhin in der Bonner Wohnung der 32-Jährigen eine weitere Leiche, ebenfalls tiefgefroren. Dieses Kind sei bereits am 3. September 2013 geboren worden.
Ein vorläufiges Gutachten der Rechtsmedizin Bonn kam vor etwa drei Monaten zu dem Ergebnis, dass beide Säuglinge voll ausgebildet und lebensfähig zur Welt gekommen sind und geatmet haben.
„Fehlbildungen der Plazenten“
In einem Teilgutachten indes halten Experten fest, das „Fehlbildungen an den Plazenten“ festgestellt worden seien, „die grundsätzlich eine Totgeburt oder den Tod nach der Geburt begründen können“, wie der ermittelnde Staatsanwalt Patrick Baron von Grotthuss erläuterte. Darin liegt für Rechtsanwalt Daniel Nierenz – er vertritt die Beschuldigte – allerdings der sprichwörtliche Knackpunkt. Dieses Gutachten belege, dass man „den Kindern nicht mehr hätte helfen können“. Die Plazenten hätten die Babys nicht richtig versorgen können. „Das bestätigt das, was meine Mandantin von Anfang an sagte“, betonte der Verteidiger weiter. Sie glaubte, die Babys seien tot. Im August sprach sie laut Ermittlern davon, dass sie sich nicht bewegt hätten und „grau“ gewesen seien. Daniel Nierenz hat inzwischen einen Haftprüfungsantrag gestellt.
Von einer ergänzenden Stellungnahme, die bis Ende der Woche auf seinem Schreibtisch liegen soll, erhofft sich Patrick Baron von Grotthuss Klärung. Dass die Säuglinge bei der Niederkunft nicht gelebt hätten, hält der Staatsanwalt für unwahrscheinlich: „Totgeburten können wir ausschließen.“
Keine schwere Trinkerin
Eine Analyse von Haarproben der 32-Jährigen hat laut Staatsanwaltschaft einen „Hinweis auf Alkoholkonsum“ ergeben. „Aber nicht in dauerhafter, massiver Weise“, schränkte Patrick Baron von Grotthuss ein. Es habe sicherlich „Spitzen“ gegeben. Aber die typischen Merkmale einer schweren Trinkerin würden fehlen. „Im Bereich der Geburten“ habe die Beschuldigte nicht getrunken. Im Körper der toten Säuglinge seien keine Spuren von Alkohol gefunden worden.
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