Arnsberg. . Eine Studentengruppe der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung NRW befasste sich in einer Projektarbeit mit dem „Umgang mit alkoholisierten Personengruppen auf öffentlichen Wegen und Plätzen, in öffentlichen Anlagen“. Sie untersuchte vor allem die Situation im Stadtgebiet Arnsberg.
Die vierköpfige Studentengruppe untersuchte schwerpunktmäßig die Situation im Arnsberger Stadtgebiet und präsentierte jetzt die Ergebnisse der Arbeit Vertretern aus Stadtverwaltung, Polizei und Politik sowie einigen Bürgern, die sich schon seit langem über Pöbeleien, wilde Müllentsorgung und Notdurft-Hinterlassenschaften von Betrunkenen ärgern.
Im Stadtgebiet gibt es insbesondere zwei „Szene-Treffs“. Laut Studie versammeln sich an der Alt-Arnsberger Tütenbrücke bis zu 20 Betrunkene und auf dem Neheimer Marktplatz und der Mendener Straße durchschnittlich etwa 8 bis 10 Trinker. Das Alter reicht von 16 bis 80 Jahre, das Bildungsniveau reicht von „ohne Schulabschluss“ bis Akademiker. Die meisten sind arbeitslos und beziehen Arbeitslosengeld oder „Hartz IV“.
Es wäre also am besten, die dort versammelten Personen wieder in Arbeit zu vermitteln. Dies wäre aber ein langwieriges Verfahren mit zahlreichen Beteiligten aus Behörden und Sozialverbänden. In diesem Verfahren müsste sich dann auch die Bereitschaft der Trinker zur Veränderung ihrer persönlichen Lebensumstände ergeben.
Keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage
Die Studenten befassten sich in ihrer Arbeit insbesondere mit ordnungsrechtlichen Reaktionsmöglichkeiten. Grundsätzlich stellten sie zunächst fest, dass es für ein generelles Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage gebe. Das heißt: das Biertrinken auf der Bank in der Fußgängerzone kann die Stadt niemandem verbieten, es sei denn, der Trinker macht sich durch Müllentsorgung, Pöbeleien, Sachbeschädigungen oder andere Delikte strafbar.
So kamen die Studenten auf die Idee, Kinderspielplätze mit Sondernutzungsrechten zu schaffen, und zwar an der Tütenbrücke (auf dem Ruhrstreifen vor dem Hotel Menge) und auf dem Neheimer Marktplatz (Umbau des Pflasterstreifen zwischen den Bäumen an der Marktplatz-Nordseite). Denn auf Kinderspielplätzen dürfen sich nur Kinder bis 14 Jahre sowie Eltern als Begleitung aufhalten. Das Ordnungsamt bekäme dann eine rechtliche Handhabe, den Alkoholkonsum zu unterbinden.
Zu den Vorschlägen, wie man das Problem mit pöbelnden Trinkern in der Neheimer Fußgängerzone lösen könnte, gehört auch die Idee, dass die Stadt einem Außengastronomiebetrieb ein Sondernutzungsrecht (und somit ein Hausrecht) für öffentliche Bänke erteilen könnte. Dann wäre zum Beispiel der Eis-Café-Betreiber Aurelio Cais am Neheimer Marktplatz berechtigt, die direkt vor seinem Lokal, auf öffentlichen Bänken sitzenden Betrunkenen zu vertreiben. Benachbarte Geschäftsleute und auch weitere Ladenbetreiber in der Fußgängerzone könnten gleiche Befugnisse für andere öffentlichen Bänke bekommen, die vor ihren Ladenlokalen stehen.
Präsenzzeiten von Ordnungsamt und Polizei
In einem ersten Kommentar zu diesem Vorschlag der Studentengruppe meinte der zuständige Fachbereichsleiter bei der Stadt Arnsberg, Helmut Melchert: „Das ist zumindest überdenkenswert - genauso wie die Idee, in Absprache mit unseren Stadtplanern, jeweils einen Kinderspielplatz am Neheimer Marktplatz und an der Arnsberger Tütenbrücke zu schaffen.“
Die vier Studenten, die einen Teil ihrer Ausbildung bei den Kommunalverwaltungen Arnsberg, Ense und Eslohe absolvieren, schlugen in ihrer Projektarbeit auch vor, öffentliche Bänke vereinzelt und an schattigen Plätzen aufzustellen. So könnte erreicht werden, dass sich mehrere nebeneinander aufgestellte Bänke nicht zu einem größeren Trinker-Treff entwickeln.
Ein anderer (in der Politik schon oft diskutierter) Vorschlag der Studenten zielte darauf ab, die Präsenzzeiten von Ordnungsamt und Polizei an den neuralgischen Punkten zu erhöhen. Zum Einwand, es fehle hier an Personal und Geld, meinten die Studenten, dass der Aufgabenkatalog der Ordnungsamtsmitarbeiter, zu dem auch „Fahrzeugpflege“ gehöre, zu überarbeiten sei und bestimmte Arbeiten an andere Fachdienste übergeben werden müssten.
Eiscafé-Betreiber Aurelio Cais und Hotelier Christoph Menge, deren Geschäfte unter den nahen Trinkgelagen leiden, appellierten eindringlich an Politik und Verwaltung, endlich klare Zeichen zu setzen und zu handeln.