Arnsberg/Hüsten. (kl) 300 Sozialstunden und zehn Monate Haft auf Bewährung - so haben sich drei junge Hüstener das Ende ihres Trinkgelage sicher nicht vorgestellt. Jetzt standen sie wegen ihres Gewaltexzesses vor Gericht.

Ihr Gelage wollten die drei Freunde vor einigen Monaten in einer Disco an der Marktstraße ausklingen lassen. Aber dazu kam es nicht: Schon am Eingang trafen die Herren (25, 28 und 32 Jahre alt) auf einen weiteren Mann, der sie angepöbelt haben soll - Grund genug, dem jungen Mann brutal ins Gesicht zu schlagen. Der Geschädigte holte Bekannte zur Hilfe. Es kam zum Gerangel, wobei es Faustschläge und Tritte gesetzt haben soll.

Die drei Freunde waren jetzt vor dem Schöffengericht wegen Nötigung und gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Alle drei wollten aussagen. Sie stritten ab, gemeinsam auf den Mann eingeschlagen zu haben. Jeder gegen jeden - so sei die Prügelei in Wahrheit abgelaufen. Schließlich seien sechs junge Männer auf sie zu gekommen und hätten in die wüste Schlägerei eingegriffen.

Der ältere der drei Freunde soll sich zudem laut Zeugenaussage einen der Männer einzeln vorgenommen haben, ein paar Meter von der Gruppe entfernt. Außerdem habe er dessen Geld und Handy geraubt - ebenfalls unter Einsatz von Gewalt. Bei der ersten Aussage bei der Polizei indes hatte das Opfer angegeben, nach einem Schlag bewusstlos zu Boden gegangen zu sein. Später habe er bemerkt, dass sein Portmonee und sein Handy weg waren.

Das Handy war später bei dem 28-Jährigen aufgetaucht. Mit dem Raub wollte der aber nichts zu tun haben. Er habe das 200 Euro teure Handy einfach so für 40 Euro verscherbelt. Vom anfangs angeklagten Raub blieb am Ende nur ein Diebstahl, zumal die Gewalt gegen den Besitzer nicht auf den Gegenstand zielte. Zudem war nicht zu beweisen, welcher der Angeklagten die Dinge genommen hatte.

Letztlich konnte das Gericht den Angeklagten nur eine einfache Körperverletzung nachweisen. Trotzdem kamen sie nur haarscharf an einer Haftstrafe ohne Bewährung vorbei. Sie sind allesamt erheblich und teils einschlägig vorbestraft - die 25- und 32-Jährigen standen sogar noch unter Bewährung. Ihre erhebliche Alkoholisierung und die Gruppendynamik bei solchen Auswüchsen wertete des Gericht zu ihren Gunsten.

Deshalb wurden die drei Angeklagten zu je zehn Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt. Die Bewährung wurde für eine Dauer von drei Jahren festgesetzt. Sie werden einem Bewährungshelfer unterstellt und müssen 300 Sozialstunden ableisten.

So ganz zufrieden waren die Verteidiger mit dem Urteil nicht, weil es in der relativ langen Zeit von drei Jahren durchaus möglich ist, dass ihre Mandanten erneut straffällig werden, was dann zum Widerruf der Bewährung führen würde. Trotzdem nahmen alle Parteien das Urteil an, was damit rechtskräftig wurde.