Arnsberg. .
Dürfen auch Nicht-Christen Mitglied der Schützenbruderschaft St. Hubertus Müschede sein? Mit dieser Frage beschäftigt sich die Müscheder Bruderschaft in ihrer Jahreshauptversammlung am Samstag, 8. November, um 19 Uhr in der „kleinen Schützenhalle“. Die Schützen haben über eine Satzungsänderung zu entscheiden, die vom Vorstand zur Abstimmung gestellt wird.
Den Anlass zur Debatte gab im vergangenen Sommer der Fall des muslimischen Schützenbruders Mithat Gedik aus Werl, der in der St.-Georg-Bruderschaft Sönnern-Pröbsting Schützenkönig wurde. Er konnte erst nach intensiver Debatte im Bund Historischer Bruderschafte den örtlichen Schützenkönig-Titel behalten, doch am Königsschießen während des Bezirksschützenfestes Werl-Ense durfte er nicht teilnehmen - weil er kein Christ, sondern Muslim ist. Sofort stellte sich in manchen Bruderschaften (auch in den Städten Arnsberg und Sundern) die Frage: Was machen wir, wenn in unserer christlichen Bruderschaft ein Mitglied einer nicht-christlichen Religionsgemeinschaft oder ein Konfessionsloser (nach Austritt aus der katholischen oder evangelischen Kirche) Schützenkönig wird?
Konfession nicht vorgeschrieben
Als erste Bruderschaft im Arnsberger Stadtgebiet reagieren nun die Müscheder Schützen auf die Vorkommnisse in Werl und streben eine Satzungsänderung an. Bei „§ 3 Mitgliedschaft“ schlägt der geschäftsführende Vorstand den Mitgliedern vor, folgenden Passus zu streichen: „Ein Bruderschaftsmitglied gehört einer christlichen Religionsgemeinschaft an“. Stattdessen soll es künftig heißen: „Müscheder Bruderschaftsmitglieder respektieren und beachten die christlichen Werte der Schützenbruderschaft.“ Im § 8 der Satzung, der den Ausschluss regelt, soll der zusätzliche Satz aufgenommen werden: „Ausgeschlossen werden kann insbesondere derjenige, der die christlichen Werte der Schützenbruderschaft betont ablehnt und dagegen handelt.“ Die Müscheder Bruderschaft bekennt sich also eindeutig zu christlichen Grundwerten, an denen auch nicht gerüttelt werden soll. Hierfür soll auch explizit der geschäftsführende Vorstand sorgen. Im neu verfassten §10 der Satzung, der die Arbeit des Geschäftsführenden Vorstands regelt, wurde der Satz eingefügt: „Mitglied im geschäftsführenden Vorstand kann werden, wer Mitglied einer christlichen Religionsgemeinschaft ist.“
Der Oberst der Hubertus-Schützen, Raimund Sonntag, geht davon aus, dass die vom Vorstand vorgeschlagene Satzungsänderung von einer breiten Mehrheit der Mitglieder mitgetragen und beschlossen wird. Sonntag betont: „Die Erarbeitung unserer neuen Satzung ist mit unserem Präses und St.-Petri-Pfarrer Dietmar Röttger und dem evangelischen Pfarrer aus Hüsten, Reinhard Weiß, abgestimmt. Sie tragen die neue Satzung mit.“
Kein Widerspruch zu Glaube, Sitte, Heimat
„Da die neue Satzung der Bruderschaft ganz klar eine Ausrichtung an christlichen Werten darstellt, sehe ich keinen Widerspruch zu dem nach wie vor geltenden Schützen-Leitspruch „Glaube - Sitte - Heimat“, sagt Präses Dietmar Röttger.
Dietrich-Wilhelm Dönneweg, Kreisoberst des Kreisschützenbundes Arnsberg, sieht keine zwingende Notwendigkeit, dass die Mitglieder einer Schützenbruderschaft einer christlichen Konfession angehören müssen. Die Entscheidung über die Frage „Dürfen Nicht-Christen Mitglieder einer Bruderschaft sein?“ müssten allerdings die einzelnen Schützenbruderschaften mit ihren Satzungen treffen.
Wenn Nicht-Christen bzw. nach Kirchenaustritt konfessionslos gewordene Bürger Mitglied einer Bruderschaft seien, stehe dies nicht im Widerspruch zu den traditionellen Schützen-Werte „Glaube - Sitte - Heimat“. Dönneweg betont aber auch: „Die Schützenbruderschaften bleiben christliche Gemeinschaften. Dazu gehört auch, dass Schützen nicht negativ über christlichen Glauben reden.“
HINTERGRUND
Dass für eine Mitgliedschaft im Schützenverein keine Konfession, auch keine christliche, nötig ist, haben einige Bruderschaften schon vor langer Zeit geregelt. In Holzen wurde die Satzung bereits 1998 geändert. Der Fall in Werl könnte einige Vereine veranlassen, noch nicht vollzogene Satzungsänderungen nachzuholen.
Wer König in Müschede werden will, muss beim Königsschießen mindestens 18 Jahre alt sein und bereits ein Jahr Bruderschaftsmitglied sein.