Südwestfalen. Wegen illegaler Preisabsprachen zulasten verhängt das Kartellamt Geldbußen gegen Bierbrauer. Bei Flaschenbier soll dabei der Preis für einen Kasten Bier um einen Euro gestiegen sein. Krombacher, Warsteiner, Veltins und weitere Brauereien müssen nun insgesamt 106 Millionen Euro Kartellstrafe zahlen.

In einem bundesweit bislang einmaligen Kartellverfahren gegen die deutsche Brauindustrie sind fünf Brauereien wegen verbotener Preisabsprachen zu einer Strafe von insgesamt 106,5 Millionen Euro verurteilt worden.

Darunter befinden sich die drei südwestfälischen Brauereien Krombacher, Veltins und Warsteiner sowie Bitburger und die Privatbrauerei Barre aus Lübbeke. Darüber hinaus müssen sieben verantwortliche Manager der Brauhäuser Geldstrafen zahlen. Verfahren gegen Radeberger und Carlsberg liefen noch, teilten das Bundeskartellamt in Bonn und die Brauereien mit.

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„Durch unsere Ermittlungen konnten wir Absprachen zwischen Brauereien nachweisen, die überwiegend auf rein persönlichen und telefonischen Kontakten beruhten. Für Fassbier wurden die Preiserhöhungen der Jahre 2006 und 2008 in der Größenordnung von jeweils fünf bis sieben Euro pro Hektoliter abgesprochen“, sagte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt und fügte hinzu, für Flaschenbier sei 2008 eine Preiserhöhung abgesprochen worden, „die zu einer Verteuerung des 20-Flaschen-Kastens von einem Euro führen sollte.“

Noch keine genaue Höhe der einzelnen Strafen

Sprecher der drei südwestfälischen Brauereien bestätigten den Eingang der Ordnungsstrafen, wollten weder die genaue Höhe des Strafmaßes für ihre Häuser nennen noch die Namen der zur Rechenschaft gezogenen Manager.

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Nach den Worten von Veltins-Sprecher Ulrich Biene zahlt die Brauerei einen „vergleichsweise kleinen Betrag.“ Dessen Höhe setzt sich zusammen aus der Reihenfolge der Aussage, dem Beitrag zur Aufklärung, der tatsächlichen Tatbeteiligung und dem Umsatz .

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Laut Bundeskartellamt haben die drei Brauhäuser nicht nur bei der Aufklärung des Sachverhalts mit dem Amt kooperiert, sondern auch ein so genanntes Settlement unterzeichnet, das heißt, sich mit dem Bundeskartellamt einvernehmlich auf das Ende des Verfahrens geeinigt. Beides habe das Bußgeld deutlich reduziert. Ausgelöst wurde das Verfahren durch die Becks-Muttergesellschaft Inbev, die als Kronzeugin jedoch unbehelligt blieb.