Meschede. . Der Deutsche Gewerkschaftsbund wirft dem Betriebsrat und der Geschäftsführung der Brauerei Veltins in Meschede-Grevenstein einen Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz vor. Beide verständigen sich seit Jahren auf eine unbezahlte, freiwillige Mehrheit.

Der DGB-Kreisvorsitzende Wolfgang Zeh bezeichnete das Vorgehen als illegal. „Das ist ein abschreckendes Beispiel dafür, was betriebliche Bündnisse anrichten können.“ Brauerei und Betriebsrat weisen die Vorwürfe zurück.

Seit 1994 gilt die Regelung bei der Brauerei Veltins in Grevenstein. Demnach werden die Mitarbeiter darum gebeten, drei Stunden in der Woche unentgeltlich zu arbeiten - obwohl in der Branche eigentlich die 37-Stunde-Woche gilt. Die Mehrarbeit war seinerzeit zur Sicherung von Arbeitsplätzen angeboten worden und wird bisher jährlich vom Betriebsrat toleriert. DGB-Kreischef Zeh sieht hier einen Rechtsbruch, weil die Gewerkschaften nicht an der Verabredung beteiligt werden.

Das Betriebsverfassungsgesetz verbiete Betriebsvereinbarungen zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat über Dinge, die üblicherweise in Tarifverträgen geregelt werden. Nur gemeinsam mit den Gewerkschaften dürften Abweichungen vereinbart werden. Beispiele dafür gebe es, wenn Betriebe wirklich in Not gerieten, insbesondere in der Metallbranche. Zeh: „Betriebsräte aber befinden sich gegenüber ihrem Arbeitgeber in einem Abhängigkeitsverhältnis, das sie sogar erpressbar für Forderungen des Betriebes macht.“

Gewerkschaft hat Sorge vor Trittbrettfahrern

Der DGB-Kreisvorsitzende sieht Veltins als negatives Beispiel für andere Branchen. Hier könnten Trittbrettfahrer gerade Belegschaften kleinerer Betriebe „ordentlich unter Druck setzen, die dann der Erpressung nichts entgegen setzen können.“ Er forderte mehr Kontroll- und Sanktionierungsmöglichkeiten durch den Gesetzgeber. Ähnlich wie beim Entsendegesetz solle es die Möglichkeit geben, bei Verstößen den Zoll und damit den Staat einzuschalten. So könne dem Treiben ein strafbares Ende bereitet werden. Denn: Trotz des Verstoßes sieht der Gewerkschaftsbund keine direkte Sanktionsmöglichkeit. Klagen könnten nur die Mitarbeiter.

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Auch die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten hatte sich bereits kritisch zu dem Modell geäußert. Die dreistündige Zusatzarbeit sei „rein freiwillig“, betonte Helge Adolphs, NGG-Geschäftsführer Südwestfalen. Die Mehrarbeit sei nicht über den Tarifvertrag abgegolten. Eine zusätzliche Entlohnung müssten die Mitarbeiter gegebenenfalls selbst einfordern, die Gewerkschaft könne bei Bedarf behilflich sein. Tatsächlich hat es laut Veltins aber noch keinen Fall gegeben.

Veltins sieht Vorgehen durch Gesetz gerechtfertigt

Die Brauerei sieht ihr Vorgehen im Gegensatz zum DGB durch Recht und Gesetz gedeckt. „Es gibt keine Vereinbarung, sondern es gilt eine absolute Freiwilligkeit“, betonte Pressesprecher Ulrich Biene. Der Betriebsrat signalisiere lediglich, dass er keine Einwände gegen das Modell habe. „Seit Jahrzehnten legen wir Wert auf ein sozialpartnerschaftliches Miteinander“, erklärte Veltins. Die Brauerei habe umgehend ein Gespräch mit der Gewerkschaft NGG vereinbart, um Missverständnisse auszuräumen. Betriebsratsvorsitzender Albert Nagel kritisierte, dass der DGB ihn nicht vorher angehört habe.