Arnsberg/Grafschaft. . Vor einem Jahr war ein 44-jähriger Grafschafter wegen Brandstiftung an einem Bauernhof verurteilt worden. Wegen eines juristischen Fehlers muss der Fall nun neu aufgenommen werden. Dabei sieht es so aus, als würde das Urteil diesmal ganz anders ausfallen.
Der Prozess um den Brand eines Bauernhofes in Grafschaft begann gestern am Landgericht in Arnsberg von vorn. Die erste große Strafkammer rollt den Fall wieder auf, weil der Bundesgerichtshof das Urteil aus 2011 gekippt hatte. Der Grund war ein juristischer Fehler. Aber bereits am ersten Verhandlungstag deutet sich an, dass das Gericht dieses Mal zu einem ganz anderen Ergebnis kommen könnte als noch vor einem Jahr.
25 Kühe verbrannten im Feuer
Der Hintergrund: Bei dem Feuer in der Nacht zum 24. April 2009 brannten die Ställe des Bauernhofs vollständig nieder. In den Flammen verendeten 25 Kühe. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von einer Millionen Euro.
Im Mai 2011 mussten sich deswegen zwei Angeklagte aus Dortmund vor der sechsten großen Strafkammer am Arnsberger Landgericht verantworten. Den beiden heute 21 bzw. 44 Jahren alten Männern wurde schwere gemeinschaftliche Brandstiftung vorgeworfen. Der Mittäterschaft bezichtigte die Staatsanwaltschaft den älteren der Angeklagten. Dem 21-Jährigen warf sie zunächst vor, die Strohballen entzündet zu haben, die als Ursache für den verheerenden Brand gelten.
Verurteilter ging in Revision
Während der sechstägigen Verhandlung belasteten sie sich die beiden vor Gericht gegenseitig. Der jeweils andere soll das Feuer gelegt haben. Das Gericht glaubte schließlich dem 21-Jährigen.
Die sechste große Strafkammer verurteilte den Älteren zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Sein jüngerer Freund wurde vom Vorwurf der Brandstiftung rechtskräftig freigesprochen.
Die anschließende Revision des 44-Jährigen war erfolgreich. Das Arnsberger Gericht habe versäumt, so hieß es in der Begründung des Bundesgerichtshofes, den Angeklagten darüber aufzuklären, dass er auch als Alleintäter verurteilt werden könnte.
Zeugin belastet 21-Jährigen
Dies könnte aber nicht der einzige Fehler des Gerichts gewesen sein. Die ehemalige Lebensgefährtin des 21-Jährigen sagte beim gestrigen Prozessauftakt aus, dass er die Tat mehrfach in ihrem Beisein gestanden habe. Vor Gericht hätte er 2011 gelogen, um sich an seinem 44-jährigen Freund zu rächen. Dieser hätte ihn immer schlecht behandelt. Das hätte er auch noch behauptet, als er schon längst freigesprochen war. „Er lügt ständig, deswegen weiß ich nicht, was ich ihm glauben soll“, sagte die 33-jährige Grafschafterin. Der 21-Jährige konnte selbst am ersten Verhandlungstag keine Stellung dazu nehmen. Er war zwar als Zeuge geladen, aber erschien wegen einer Magen-Darm-Grippe nicht.
Der Fall wird am Dienstag weiter verhandelt.