Grafschaft/Arnsberg. .

Über sechs Prozesstage verhandelte die 6. Große Strafkammer des Landgericht Arnsberg gegen zwei 20 und 43 Jahre alte Männer aus Dortmund wegen schwerer Brandstiftung und eines Pkw-Diebstahls des Jüngeren.

Sie hatten sich vor Gericht gegenseitig belastet.

Der Staatsanwalt warf zunächst dem 20-Jährigen vor, am 24. April 2009 in Grafschaft Strohballen entzündet zu haben. Im dem sich rasend schnell ausbreitenden Feuer waren die Ställe eines Bauernhofs sowie 30 Kühe Opfer der Flammen geworden. Das direkt angrenzende Wohnhaus blieb nur verschont, weil die Feuerwehr schnell vor Ort war und sich auf die Rettung des Wohngebäudes konzentrierte. Der Gesamtschaden beläuft sich auf eine Million Euro.

Der 43-Jährige soll den Brand beobachtet haben, sei dagegen aber nicht vorgegangen. Vor der Polizei hatte der Jüngere sich selbst belastet. Vor Gericht hingegen nahm er sein Geständnis zurück und beschuldigte den väterlichen Freund. Nach den Zeugenaussagen sprach tatsächlich einiges dafür, dass dieser die Strohballen entzündet hatte.

Flammen loderten

Es sei eine Person zum Gehöft gelaufen, woraufhin nach wenigen Sekunden Flammen loderten. Eine Zeugin hatte aus ihrem Fenster aus der Nähe nur eine Person gesehen, die zu den Ballen ging. Dort vor den Flammen war dann unmittelbar nach Ausbruch des Feuers der Ältere der beiden Männer gesehen worden. „Er stand bei den Flammen und grinste mich an“, so eine Zeugin, die gegen 23.45 Uhr zufällig des Weges kam.

Der Verteidiger entkräftete das anfängliche Geständnis seines Mandanten damit, dass er von seinem Freund beeinflusst worden sei. „Du bekommst als junger Mensch nur eine Bewährungsstrafe, und ich muss für 20 Jahre ins Gefängnis“, soll er ihn zu dem Geständnis bewegt haben.

Beide Verteidiger forderten für ihre Mandanten Freispruch. Der Staatsanwalt sah den 20-Jährigen trotzdem als Mittäter an und beantragte für ihn, der er nicht vorbestraft ist, wegen Brandstiftung und Pkw-Diebstahl eine Jugendfreiheitsstrafe von 42 Monaten. Für den 43-Jährigen Dortmunder sah er eine Freiheitsstrafe von 54 Monaten als schuld- und tatangemessen an.

Urteil verkündet

Diesem letzten Antrag folgte die Kammer, sprach den 20-Jährigen jedoch wegen der Brandstiftung frei, weil dieser direkt am Brandort nicht gesehen worden war. „Nur einer, nämlich sein Freund, hatte die Straße gewechselt und war eindeutig von der Zeugin am Brandort gesehen worden“, argumentierte der vorsitzende Richter. Der Jüngere der beiden Angeklagten wurde wegen des Pkw-Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten zur Bewährung verurteilt.