Grafschaft. .

Wegen eines juristischen Fehlers muss das Gerichtsverfahren um den Brand eines Bauernhofes in Grafschaft komplett neu aufgerollt werden. Dies hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden.

Bei dem Feuer in der Nacht zum 24. April 2009 war ein Schaden von einer Million Euro entstanden, 25 Milchkühe verbrannten. Im Mai 2011 mussten sich zwei heute 21 bzw. 44 Jahre alte Angeklagte wegen schwerer gemeinschaftlicher Brandstiftung vor dem Arnsberger Landgericht verantworten. Nach sechs Verhandlungstagen verurteilte die Sechste Große Strafkammer schließlich den Älteren zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Sein jüngerer Freund war vom Vorwurf der Brandstiftung rechtskräftig freigesprochen und nur wegen eines Autodiebstahls zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt worden.

Revision eingelegt

Die Revision des 44-Jährigen war erfolgreich. Der Bundesgerichtshof hob das Arnsberger Urteil gegen ihn auf und verwies es zur erneuten Entscheidung zurück. Nun kommt es vom 10. August an vor der Zweiten Großen Strafkammer in Arnsberg erneut zur Verhandlung, samt komplett neuer Beweisaufnahme. Vier Verhandlungstage hat das Gericht dafür angesetzt. „Es geht ganz von vorne los“, sagt Oberstaatsanwalt Werner Wolff.

Schuld an der Revision ist ein Rechtsfehler der Strafkammer: 2011 waren die beiden Männer wegen gemeinschaftlicher Brandstiftung angeklagt; als die Kammer aber von der gemeinsamen Täterschaft abrückte, hätte dem älteren Angeklagten ein rechtlicher Hinweis gegeben werden müssen, dass er nun auch als Alleintäter in Betracht komme. Dieser Hinweis aber unterblieb.

Vor der Polizei hatte sich der damals Heranwachsende aus Dortmund, der sich 2009 hin und wieder in der Wohnung seiner Freundin in Grafschaft aufhielt, noch selbst bezichtigt, Strohballen auf dem Bauernhof angezündet zu haben. Die Feuerwehr konnte nur das Übergreifen auf das Wohngebäude verhindern.

Urteilsbegründung

In dem ersten Gerichtsverfahren belasteten sich beide Angeklagten gegenseitig. Der Jüngere zog sein Geständnis zurück und beschuldigte seinen väterlichen Freund. Laut seines Verteidigers sei der Jüngere vom Älteren beeinflusst worden: „Du bekommst als junger Mensch nur eine Bewährungsstrafe, und ich muss für 20 Jahre ins Gefängnis“, hieß es vor Gericht. Nach Zeugenaussagen ist auch nur eine Person zu dem Bauernhof gelaufen, bevor es kurz darauf brannte. Die Staatsanwaltschaft sah den Jüngeren dennoch als Mittäter an und wollte auch ihn wegen Brandstiftung verurteilt sehen. Die Richter allerdings sprachen ihn wegen dieser Anklage frei, weil er nicht eindeutig am Tatort gesehen worden war. Verurteilt wurde der Ältere: „Nur einer, nämlich sein Freund, hatte die Straße gewechselt und war eindeutig von der Zeugin am Brandort gesehen worden“, hieß es in der Urteilsbegründung.