Bad Fredeburg. Ein Rentner muss sich vor dem Amtsgericht Schmallenberg verantworten: Er hat im Internet den Holocaust geleugnet. Was ihm jetzt droht.
1955 sei er geboren, gibt der Angeklagte vor dem Amtsgericht Schmallenberg zu Protokoll - gerade einmal zehn Jahre nach dem Ende des zweiten Weltkriegs und dem Ende des Deutschen Reichs. Während der Schreckensherrschaft der Nazionalsozialisten wurden schätzungsweise sechs Millionen Jüdinnen und Juden in ganz Europa verfolgt, misshandelt und ermordet. Mit Erzählungen aus dieser Zeit wird der Angeklagte groß geworden sein - er selbst gibt zu, dass es ja auch Bilder und Beweise im Internet gebe, die den Holocaust beweisen.
Trotzdem: Am 29. März vergangenen Jahres hat er auf der Internetplattform „Gettr“ einen Post geteilt, der angeblich vom Internationalen Roten Kreuz stamme. In ihm wurde behauptet, dass es den Holocaust nie gegeben hätte - und der Angeklagte hat dieses Video geteilt und zustimmend kommentiert. Der Postinhalt liegt dem Amtsgericht vor, Richter Ralf Fischer verliest den Wortlaut. Mittendrin muss er einmal innehalten, schüttelt den Kopf. Er fragt, ob es stimme, dass der Angeklagte das gepostet hatte.
Holocaust geleugnet, weil er schlechte Laune hatte
Der Angeklagte gibt zu. Er hatte gedacht, das Video sei echt, er sei schlecht drauf gewesen, deswegen habe er es geteilt. Heute wüsste er aber, dass das nicht stimme und das das Video nicht der Wahrheit entspreche. Im Schriftverkehr, so der Richter, wenige Wochen vor der Verhandlung, habe er noch gesagt, er könne sich nicht an ein solches Posting erinnern.
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Selbstverständlich, so Ralf Fischer, würde das Internationale Rote Kreuz so etwas niemals posten; stattdessen stamme das Video aus der „übelsten rechten Ecke“. „Sie sollten mal nach Dachau fahren“, sagt er zum Angeklagten - oder besser noch nach Auschwitz. „Mit sowas verhohnepiepelt man keine sechs Millionen Menschen, die ihr Leben gelassen haben. Das ist nicht durch ‚schlechte Laune‘ zu rechtfertigen!“
Angeklagter über das Verfahren: „Ich habe Pech gehabt“
Der Angeklagte zeigt sich in der Verhandlung einsichtig. Heute verstehe er das auch nicht mehr. In seinem Abschlusswort sagt er, er sei darauf reingefallen, hätte es besser wissen müssen - er habe Pech gehabt. Für ihn wird von der Staatsanwaltschaft und dem Gericht positiv bewertet, dass er sich geständig zeigt und den Holocaust nicht weiterhin leugnet, sondern eine gewisse Einsicht zeigte. Aber, so die Staatsanwältin: Dadurch der Post im Internet gelandet ist, hatte er einen riesigen Verbreitungsraum. Das wird ihm nachteilig angesehen.
„Die Leugnung des Holocaust ist der schwerste Fall des Tatbestands Volksverhetzung“, so Fischer - laut Strafgesetzbuch ist die Leugnung der Taten des Nationalsozialismus mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren zu ahnden. Außerdem, darauf weißt Fischer hin, wurde der Angeklagte schon einmal wegen Volksverhetzung angeklagt. „Das Verfahren wurde damals eingestellt gegen eine Zahlung von 250 Euro. Das war falsch - aber das soll nicht Ihr Problem sein.“ Am Ende wird der Angeklagte zu 50 Tagessätzen a 50 Euro verurteilt.