Bestwig. Bestwig hält bei der Windkraft am 1000-Meter-Abstand fest - im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen. Ob das Folgen haben könnte?

Der Bestwiger Gemeinderat hat sich jetzt erneut eine Stunde lang mit dem Thema Windkraft beschäftigt. Dabei ging es einmal mehr um die Änderung des Flächennutzungsplanes, mit dem die Gemeinde künftig den Bau von Windrädern steuern und an bestimmten Stellen ausschließen will. Nach Auswertung sämtlicher Stellungnahmen, die im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen sind, haben sich noch marginale Änderungen ergeben. Statt 18 Prozent kommen nun „nur“ noch 17 Prozent des gesamten Gemeindegebietes - und damit 1153 Hektar - als mögliche Standorte für Windräder in Frage. Damit liefere die Gemeinde nicht nur extrem viel, sondern auch mehr als das Land in seine spätere Planung übernehmen möchte, ordnete Windkraftexperte Michael Ahn vom Planungsbüro Wolters & Partner ein, mit dem die Gemeinde in diesem Bereich bereits seit Jahren zusammenarbeitet.

1000 Meter Abstand zur Wohnbebauung

Thema war in diesem Zusammenhang auch noch einmal der 1000-Meter-Abstand zur Wohnbebauung, an dem die Gemeinde trotz einer Gesetzesänderung festhalten möchte und damit nicht nur Schlagzeilen in der heimischen Presse machte. „Denn“, so bestätigte Michael Ahn, „viele Kommunen ziehen sich einfach darauf zurück, was das Land macht und rücken ihre Konzentrationszonen nun näher an die Wohnbebauung heran“. Genau das geschieht in Bestwig eben nicht. Hier soll der 1000-Meter-Abstand als weiches Tabukriterium erhalten bleiben. „Und das ist angesichts des verbleibenden Flächenspektrums auch absolut nachvollziehbar“, wie Ahn betonte und von einer „tragbaren Lösung“ sprach.

„Wer jetzt klagen will, hat keine Chance“

Allerdings, auch das betonte Ahn, bleibe das Bestwiger Planverfahren, wie bundesweit alle Planverfahren, mit Unsicherheiten behaftet. Klassische Fragestellungen seien in diesem Zusammenhang: Lassen sich die 1000 Meter Abstand zu Siedlungen ohne Gesetzesgrundlage als weiches Tabukriterium begründen? Stimmt die Waldeinschätzung ohne aufwändige Kartierung?

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Einmal mehr erinnerte Ahn daran, dass es in der Vergangenheit bundesweit keinen einzigen Plan gegeben habe, der nicht von einem Gericht zerpflückt worden sei. Aber, und das sei das Entscheidende: „Aufgrund neuer rechtlicher Rahmenbedingungen und dem spätestens 2025 zu erwartenden Ende der Wirksamkeit der Planungen bezogen auf die Ausschlusswirkung, ist mit einer rechtlichen Kontrolle durch das Oberverwaltungsgericht nicht mehr zu rechnen.“ Schlichtweg, weil es zeitlich nicht mehr machbar sei. „Wer jetzt klagen will, hat keine Chance.“ Gestehen musste er allerdings, dass er nicht einschätzen könne, wie eine Rechtsprüfung durch die Bezirksregierung aussehen wird.

Allerhöchste Zeit

Ahn machte außerdem deutlich, dass es für den nächsten Verfahrensschritt nun allerhöchste Zeit wird. Entsprechend soll im Oktober die einmonatige öffentliche Auslegung der Planung erfolgen und der abschließende Beschluss spätestens in der Dezember-Ratssitzung getroffen werden. Bauamtsleiter Jörg Stralka verwies ebenfalls auf den ambitionierten Zeitplan.

Wie berichtet, muss der geänderte Flächennutzungsplan, mit dem die Gemeinde dann immerhin bis 2027 die Windkraft steuern kann, spätestens zum 1. Februar 2024 genehmigt und wirksam sein. Gibt es bis dahin keinen neuen rechtskräftigen Flächennutzungsplan, der den aktuellen Anforderungen zur Windkraft-Planung genügt, gilt der derzeitige Flächennutzungsplan als Rechtsgrundlage für Windkraftvorhaben - bis irgendwann der Regionalplan geändert ist. Winkraftexperte Michael Ahn ist allerdings zuversichtlich, dass das Bestwiger Verfahren bis dahin erledigt ist. Der Zeitplan sei ambitioniert, aber immer noch realistisch.