Bestwig. Die Windkraft in Bestwig war erneut Thema im Ausschuss. Dabei ist eine klare Aussage getroffen worden, was den Abstand zur Wohnbebauung angeht.
Der Bestwiger Gemeindeentwicklungsausschuss hat den Entwurf seines neuen Flächennutzungsplanes, mit dem er die Windkraft in der Kommune steuern will, zur Entscheidung an den Gemeinderat durchgewunken. Bestand haben darin weiterhin die 1000 Meter Abstand zur Wohnbebauung als weiches Tabukriterium. Damit setzt die Gemeinde ihre bisherigen Planungen unverändert fort.
Trotz einer aktuelle Analyse des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) rücken die Windräder damit also nicht bis auf 700 Meter an die Häuser heran.
Studie des LANUV zur Kenntnis genommen
Wie berichtet unterscheidet sich das Papier, das sich mit Flächenpotenzialen zur Nutzung der Windenergie befasst, in mehreren Punkten von den aktuellen Planungen in Bestwig: Die Studie weist unter anderem lediglich einen Abstand von 700 Metern zur Wohnbebauung aus, was insbesondere für Föckinghausen, Velmede und Heringhausen Folgen hätte. Zum anderen sind, entgegen der Bestwiger Planungen, Teile des Arnsberger Waldes nicht als Potenzialfläche dargestellt. Kümmern muss die Gemeinde Bestwig das allerdings nicht. Denn: Eine Regelbeteiligung des LANUV ist in dem aufwändigen Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes nicht erforderlich. Entsprechend haben die Fraktionen das Papier des Landesamtes zwar zur Kenntnis genommen. Auswirkungen haben die Ausführungen allerdings nicht. Das Verfahren in Bestwig geht nun seinen weiteren Gang.
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Ermittelt hat die Gemeinde acht Konzentrationszonen: den Arnsberger Wald, Halbeswig-Nierbachtal, Berlar, den Bastenberg, die Twilmecke, Obervalme, die Eismecke und den Dörnberg. Damit ergeben sich im Entwurf des Flächennutzungsplanes 1131 Hektar Potenzialflächen, auf denen grundsätzlich Windräder errichtet werden können. Das entspricht 16 Prozent des gesamten Gemeindegebietes.
Hoffen auf das notwendige Tempo bei anderen Behörden
Dass die Gemeinde 16 Prozent ihres Gebietes für Windenergie bereithalten wolle, zeige sehr deutlich, dass man der Windkraft den geforderten substanziellen Raum zur Verfügung stelle, betonte CDU-Fraktionschef Alexander Brockhoff. Die Gemeinde habe allerdings noch einen sehr ambitionierten Weg vor sich, hob Brockhoff außerdem hervor „Wir machen unsere Hausaufgaben, sind im Verfahren aber auch von anderen Behörden abhängig“, so der CDU-Fraktionschef. Er hoffe, dass auch sie ihre Hausaufgaben in der angemessenen Zeit machten, damit der geänderte Flächennutzungsplan wie geplant und erhofft im Februar 2024 in Kraft treten kann.
Plan muss bis Februar 2024 rechtssicher und wirksam sein
Zur Erinnernung: Spätestens zum 1. Februar 2024 muss der neue Flächennutzungsplan, mit dem die Gemeinde dann immerhin bis 2027 die Windkraft steuern kann, genehmigt und wirksam sein. Gibt es bis Februar 2024 keinen neuen rechtskräftigen Flächennutzungsplan, der den aktuellen Anforderungen zur Windkraft-Planung genügt, gilt der derzeitige Flächennutzungsplan als Rechtsgrundlage für Windkraftvorhaben - bis irgendwann der Regionalplan geändert ist. Nach wie vor ist unklar, ob die Gemeinde Bestwig dieses Ziel erreichen wird.
Immerhin, so betonte SPD-Fraktionschef Paul Theo Sommer, habe er den Eindruck, dass es inzwischen schneller vorangehe als in früheren Jahren. Kritik übte er allerdings an politischen Entscheidungen auf Landesebene, die man manchmal nicht verstehen könne. Ursprünglich seien in NRW einmal 1500 Meter Vorsorgeabstand beabsichtigt gewesen, dann habe man sich auf 1000 Meter geeinigt. Dass die Landesregierung diese 1000-Meter-Regel nun vollständig abgeschafft habe, koste Akzeptanz. „Die 1000-Meter-Abstandsregel hat zu einer Befriedung in der Auseinandersetzung rund um die Windkraft geführt“, so Sommer.
„Unbedingt dabei bleiben“
Auch, wenn es möglicherweise schwerfalle, die in der Gemeinde Bestwig geplanten 1000 Meter Abstand rechtssicher als weiches Tabukriterien zu begründen, solle es unbedingt dabei bleiben. „Sie sind ein wichtiger Baustein bei der Akzeptanz und der Konfliktvermeidung“, so Sommer. Angesichts der zur Verfügung stehenden 1131 Hektar Potenzialfächen, die 16 Prozent des Gemeindegebietes entsprechen, sei es nicht erforderlich, auf den 1000-Meter-Abstand zu verzichten. „Wir geben der Windkraft damit eindeutig genug substanziellen Raum“, betonte Sommer ebenso wie Brockhoff.
- Eine endgültige Entscheidung zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung soll der Gemeinderat in seiner Sitzung am Mittwoch, 6. September, treffen. Teilnehmen wird an der Sitzung auch Michael Ahn vom Planungsbüro WoltersPartner, das die Gemeinde bei der Windkraft seit Jahren begleitet.