Freienohl. Erst wird gestritten, dann rollt ein Pkw auf einen Paketboten zu. Gefährliche Absicht? So urteilte das Amtsgericht Meschede über den Fall.

Ein Missverständnis im Straßenverkehr eskalierte und landete vor Gericht: Der Vorfall ereignete sich im November 2022 in einem Wohngebiet in Meschede-Freienohl. Die 40-Jährige Angeklagte war auf dem Weg zur Arbeit, als ein Paketwagen langsam aus einer privaten Einfahrt auf die Straße zurücksetzte. „Das Auto vor mir hat er durchgelassen. Ich ging davon aus, dass er mich gesehen hat und ich an ihm vorbeifahren kann“, sagte die Angeklagte vor Gericht aus. Doch der Lieferwagen fuhr weiter rückwärts. Die Meschederin hielt an, um einen Zusammenstoß zu verhindern. „Ich hatte Angst, dass er in mein Auto fährt. Ich habe gehupt und geschimpft, weil er mir die Vorfahrt genommen hat“, sagte sie. Daraufhin stieg der Paketbote aus und stellte sich vor ihren Wagen. „Er hat sich direkt vor meinem Auto aufgebaut und mit der Hand auf die Motorhaube geschlagen.“ Beide Parteien beschimpften sich und schrien sich an.

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Laut Anklage soll die Angeklagte den Paketboten mit einer Geste beleidigt haben und mehrfach gezielt nach vorn auf ihn zu gefahren sein. Beim dritten Mal habe sie ihn dabei getroffen. Der Paketbote sei zu Boden gegangen und habe Schmerzen gehabt. „Ich bin von der Bremse gegangen und mein Auto ist nach vorne gerollt“, schilderte die Meschederin das Geschehen. Sie habe sich bedroht gefühlt und wollte der Situation entfliehen. „Ich war total aufgelöst. Rufst du die Polizei? Machst du im Auto die Knöpfe runter? Ich wusste nicht, was ich machen sollte“, sagte die Angeklagte während der Verhandlung.

Angeklagte ließ Pkw auf Paketboten zu rollen

„Ich wollte links an ihm vorbei fahren, er fiel direkt um und schrie“, sagte sie weiter. Eine Berührung habe die Angeklagte nicht wahrgenommen, deswegen setzte sie den Weg zur Arbeit fort. „Er ist direkt wieder aufgestanden, dass habe ich im Rückspiegel gesehen“, so die 40-Jährige. Als die Meschederin an ihrer Arbeitsstelle ankam, rief sie die Polizei. Diese war bereits vom Paketboten informiert worden und am Unfallort zur Stelle. Die Polizei suchte die Angeklagte direkt auf und entzog ihr den Führerschein.

Als Zeuge vor Gericht erschienen ist der Paketbote nicht. Nach einem kurzen Rechtsgespräch einigten sich alle Parteien auf vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage von 400 Euro an die Tafel Meschede. Beide Beteiligten haben sich nicht fehlerfrei verhalten und das Geschehen unterschiedlich wahrgenommen, hieß es in der Urteilsverkündung. Die Angeklagte musste bereits mehrere Monate auf ihren Führerschein verzichten und hat bisher keine Vorstrafen. Deswegen bekam sie ihren Führerschein direkt vor Ort wieder ausgehändigt. Die Geldbuße wird sie in zwei Raten begleichen. Wenn nicht, wird das Verfahren wieder aufgenommen.