Bestwig. In Bestwig stehen wichtige Entscheidungen zum Thema Windkraft an. Was den Arnsberger Wald angeht, ist die Sache jedoch bereits so gut wie klar.

Der Plan, den Arnsberger Wald in der Gemeinde Bestwig von Windkraft frei zu halten, hat sich so gut wie erledigt. Das ist in der jüngsten Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses deutlich geworden. Hintergrund ist eine neue Rechtsgrundlage durch das Wind-an-Land-Gesetz der Bundesregierung. Die darin festgesetzten landesweiten Flächenziele für Windenergieanlagen seien in der Region nur dann zu erreichen, wenn man auch den Arnsberger Wald in Anspruch nehme, machte Ausschussvorsitzender Markus Sommer (CDU) deutlich.

Diese Einschätzungen teilen auch die Fraktionsvorsitzenden von CDU und SPD: „Von dem Ziel können wir uns verabschieden“, fanden beide den gleichen Wortlaut. Was zusätzlich zur neuen Rechtslage hinzukommt: Wegen des extrem hohen Anteils an Brachflächen, die der Borkenkäfer hinterlassen hat, hat der Arnsberger Wald nach Einschätzung des Planungsbüros Wolters und Partner seine „besondere Qualität“ eingebüßt. Daher sei ein Freihalten von Windenergie nicht mehr gerichtsfest zu begründen. „Wenn unser Planungsbüro zu einer solchen Einschätzung kommt, können wir uns nicht hier hinsetzen und es anders machen“, betonte CDU-Fraktionschef Alexander Brockhoff und verwies auf die Komplexität des Themas.

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Wie es mit der Windkraft in der Gemeinde Bestwig weitergeht, wird eines der entscheidenden Themen in der nächsten Ratssitzung sein. Dann wird sich der Rat erneut mit der Änderung des Flächennutzungsplanes befassen. Konkret wird es dabei um die mögliche Streichung weicher Tabukriterien gehen - zum einen, um das Verfahren zu beschleunigen, zum anderen aber auch, um eine möglichst große Rechtssicherheit zu erzielen. „Wir müssen den Fuß auf dem Gas lassen“, machte Christdemokrat Joachim Hofius deutlich. Das Wind-an-Land-Gesetz beinhaltet eine elementare Veränderung dessen, was auf die Gemeinde zukommen könne. „Wenn wir als Kommune unsere Hausaufgaben in Sachen Planung nicht machen, wird das irgendwann das Land übernehmen“, erläuterte Hofius. Man müsse gemeinsam Gas geben, um die Planung der Windanlagen so gestalten zu können, wie es für die Bürger sinnvoll und erträglich sei.

Einhaltung der 1000-Meter-Abstandsregel

Dazu, das wurde im Ausschuss ebenfalls bereits deutlich, zählt für die Fraktionen weiterhin die Einhaltung der 1000-Meter-Abstandsregel zur Wohnbebauung. Wenn es bis Februar 2024 keinen neuen rechtskräftigen Flächennutzungsplan gibt, der den aktuellen Anforderungen zur Windkraft-Planung genügt, gilt der derzeitige Flächennutzungsplan als Rechtsgrundlage für Windkraftvorhaben - bis irgendwann der Regionalplan geändert ist.

Bestwigs Bauamtsleiter sprach angesichts der neuesten Entwicklungen beim Thema Windkraft von einem „Paradigmenwechsel“. Mit Blick auf die neue Rechtslage seien die Kommunen perspektivisch aus dem Rennen - zumindest spätestens im Jahr 2027. „Und dann ist es auch egal, wie gut unser Flächennutzungsplan ist“, so Stralka. Um schnellstmöglich und rechtssicher weitere Windvorrangflächen auszuweisen - und damit gleichzeitig andere Flächen verhindern zu können - sei es richtig, nicht vom eingeschlagenen Weg der Positiv-Planung abzuweichen. Und dazu zählt eben auch eine erneute Debatte um die weichen Tabukriterien wie u.a. Biotope, Kammlagen und der Bestwiger Panoramaweg.

In der Ratssitzung am 14. Dezember wird der Rat, so ist es geplant, einen Kriterienkatalog im Rahmen der Potenzialflächenanalyse verabschieden, der zur Basis für einen Flächennutzungsplan-Vorentwurf werden soll. Vorschlag der Verwaltung ist es, sich auf wenige wichtige Kriterien zu beschränken - wie zum Beispiel die 1000-Meter-Abstandsregel. „Das ist die entscheidende Größe zum Schutz der Menschen und zur Akzeptanz durch die Menschen“, so Ausschussvorsitzender Markus Sommer.

Den eingeschlagenen Weg weitergehen

Den eingeschlagenen Weg weiterzugehen, das machte Fraktionsvorsitzender Paul Theo Sommer klar, ist auch im Sinne der SPD. „Wir wollen und müssen nächstes Jahr fertig werden“, so Sommer. Einmal mehr plädierte Judith Clancy für die Grünen dafür, weitere Windkraft-Projekte nicht auszubremsen. Davon, so betone Markus Sommer als Ausschussvorsitzender, könne auch keine Rede sei. Ein solche Planung dauere nun einmal ihre Zeit. Ein Ausbremsen sei explizit nicht das Ziel.

  • Der Bau eines geplanten Windrads am Suhrenbergbei Nuttlar scheint vorerst vom Tisch zu sein. Der Hochsauerlandkreis beabsichtigt laut Bestwigs Bauamtsleiter Jörg Stralka, den Antrag abzulehnen, weil die Erschließung des Geländes nicht ausreichend gesichert ist.