Bestwig. Es tut sich was in Sachen Windkraft in der Gemeinde Bestwig. Lange war es ruhig um dieses Thema. Nun nimmt es langsam wieder Fahrt auf.
Nicht nur für die Errichtung von Photovoltaikanlagen entlang der A46 sind bei der Gemeinde Bestwig vermehrt Anträge eingegangen (wir berichteten). Auch für den Bau von Windrädern haben die Anfragen im Rathaus zuletzt wieder zugenommen. Das ist jetzt im Gemeindeentwicklungsausschuss deutlich geworden.
Hintergrund für den Anstieg der Anfragen sind laut Gemeinde die jüngsten politischen Entwicklungen sowie Entscheidungen und die öffentliche Diskussion zu den Themen Klimaschutz, Energiewende, Regenerative Energien und eben auch Windkraftnutzung. Es gebe zudem auch eine Motivation bei Waldeigentümern, die Borkenkäfer-Waldflächen für Windkraftanlagen zu nutzen.
Verweis auf laufendes Verfahren
Bei Anfragen von Investoren und Waldeigentümern verweist die Gemeinde derzeit noch auf die aktuelle Sach- und Rechtslage sowie das laufende Verfahren zur vierten Änderung des Flächennutzungsplanes: In ihrem Flächennutzungsplan hat die Gemeinde momentan zwei Konzentrationszonen für Windenergie ausgewiesen, die gleichzeitig Windparks an anderer Stelle der Gemeinde ausschließen. In diesen Zonen drehen sich acht Windräder. Dabei wird es absehbar aber nicht bleiben können.
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Das Planungsbüro Wolters und Partner, das der Gemeinde in Sachen Windkraft zur Seite steht, ist aktuell dabei, einen Arbeitsplan „Windenergie“ zu erstellen. Aus diesem Plan, der in den kommenden Wochen vorliegen soll, sollen insbesondere die Auswirkungen der neuen 1000-Meter-Abstandsregelung auf den gemeindlichen Änderungs-Vorentwurf sichtbar werden, der voraussichtlich in den nächsten Wochen vorliegen wird. Auf dieser Basis soll entschieden werden, ob es angesichts der rechtlichen Unsicherheiten für die Gemeinde Sinn macht, die Änderung des Flächennutzungsplans - und damit die Steuerungsplanung - fortzuführen.
Auswirkung der Abstandsregel
Dabei wird es unter anderem auch um die Fragen gehen, ob die Planung für den Flächennutzungsplan zu einer erkennbaren städtebaulichen Steuerung führen würde, ob die Planung der Windenergie überhaupt den geforderten substanziellen Raum geben würde und wie sich die künftige landesrechtliche Mindestabstandsregelung zur Wohnbebauung auswirkt. Die entscheidende Frage wird dabei sein: Wie verändern sich die potenziellen Konzentrationszonen und der Indizwert für den substanziellen Raum gegenüber der zweiten Flächennutzungsplan-Zwischenabwägung aus dem Jahr 2017. „Wir können davon ausgehen, dass es gegenüber dem im Gemeinderat diskutierten Flächennutzungsplan nennenswerte Unterschiede geben wird“, so Markus Sommer (CDU) als Vorsitzender des Gemeindeentwicklungsausschusses.
Politisches Ziel ist es, mit der aktuell laufenden Änderung des Flächennutzungsplans weitere Vorrangzonen für die Windkraft zu schaffen. Allerdings fehlt eben nach wie vor die nötige Rechtssicherheit für einen neuen Flächennutzungsplan-Entwurf. Hintergrund sind aktuelle Änderungen im Landes- und Bundesrecht.
Arbeitsplan abwarten
Sobald der Arbeitsplan vom Planungsbüro Wolters und Partner vorliegt und die Rahmenbedingungen klar sind, soll es bei diesem Thema weitergehen. Dann will die Bestwiger Gemeindeverwaltung mit dem Planungsbüro, dem Artenschutzgutachter sowie ihrem Rechtsbeistand die aktuelle Sach- und Rechtslage erörtern. Voraussichtlich im ersten Quartal des kommenden Jahres könnte das weitere Vorgehen bei der Windkraft dann wieder Thema im Gemeindeentwicklungsausschuss werden.
- Eine willkürliche Ausweisung einzelner Windkraft-Gebiete im Flächennutzungsplan ist rechtlich nicht möglich. Vielmehr ist das Gesamtgebiet der Gemeinde Bestwig nach einheitlichen Kriterien auf Potenziale zu untersuchen.
- Die Gemeinde Bestwig hat bereits einen Vorentwurf erstellt und hierzu die Öffentlichkeit sowie Fachbehörden beteiligt und Gutachten beauftragt.
- Das Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren ruht derzeit bis eine gewisse Rechtssicherheit zur Erstellung des Entwurfs besteht.