Meschede. Corona-Zweifler haben Mescheder Schulen anonym angeschrieben: Die „Freiheitsboten“ warnen Lehrer vor der Maskenpflicht. So reagieren die Behörden.
An Mescheder Grundschulen und weiterführenden Schulen sind anonyme Schreiben aufgetaucht, in denen die Lehrer aufgefordert werden, gegen die Maskenpflicht der Schüler vorzugehen. Angeblich würden die Mund-Nasen-Abdeckungen die Kinder „erheblich schädigen“, heißt es in den Schreiben der Unbekannten, die sich „Freiheitsboten“ nennen.
Meschedes Bürgermeister warnt vor „ideologischer Diskussion“
Corona rechtfertige das Tragen der Masken nicht, schreiben sie. Die Behörden empfehlen: Die Schreiben zu ignorieren und wegzuwerfen. „Eine ideologische Diskussion gehört nicht in die Schulen“, sagt Meschedes Bürgermeister Christoph Weber.
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„Freiheitsboten“ tauchen virtuell im Internet auf als ein in Dortmund ansässiger Verein, nach eigener Darstellung aus einer Initiative von Dr. Bodo Schiffmann entstanden – einem in der Szene bekannten Kritiker von Corona-Schutzmaßnahmen. Die „Freiheitsboten“ wollen Flyer zu Corona mit der Meinung von jenen Kritikern verbreiten, „die in diesem Jahr nicht oder nur leise wahrgenommen wurden“.
533 so genannte „Ortsgruppen“ der „Freiheitsboten“ in Deutschland, Österreich und der Schweiz werden aufgelistet – im Hochsauerlandkreis soll es eine in Arnsberg geben, erreichbar über den Messenger-Dienst Telegram. In den anonymen Briefen heißt es: „Wir sind Eltern und Großeltern von Mescheder Schülern, und möchten aus Sorge vor Repressalien gegenüber unseren Kindern und Enkeln unsere Namen nicht nennen.“
Skeptiker sehen eine Misshandlung Schutzbefohlener
Aufmerksam machen wollen sie die Lehrerkollegien auf ihre Pflicht zur so genannten „Remonstration“ – dazu sind Beamte tatsächlich laut Beamtenstatusgesetz verpflichtet: Wenn ein Beamter Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Anordnung hat, muss er sie der vorgesetzten Stelle mitteilen, „remonstrieren“. Für die „Freiheitsboten“ ist das der Fall, weil sie glauben, dass die angeordnete Maskenpflicht die Kinder als Schutzbefohlene schädige – das ziehe dann wiederum den Straftatbestand der Misshandlung Schutzbefohlener nach sich.
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Sie argumentieren: Das Coronavirus legitimiere nicht die Misshandlung Schutzbefohlener; „Kinder, Jugendliche, Lehrer und Eltern sind durch Corona-Viren nicht über das allgemeine Lebensrisiko hinaus betroffen.“ Bei den Behörden sind die Mescheder Schreiben bekannt. Jürgen Uhl, stellvertretender Sprecher des Hochsauerlandkreises, spricht diplomatisch von einem „pandemischen Debattenbeitrag“, der durch die Meinungsfreiheit gedeckt sei. Niemand werde bedroht. „Die Schulen wissen, damit umzugehen“, sagt er.
Bezirksregierung Arnsberg: „Alle haben eine Fürsorgepflicht“
Christoph Söbbeler, Sprecher der Bezirksregierung Arnsberg, nennt die Schreiben „sehr unverantwortlich“ und die rechtliche Grundlage für die Masken „unzweifelhaft“:
„Das sind staatliche Vorgaben, die auf fachlichen Einschätzungen beruhen. Alle haben eine Fürsorgepflicht: Deshalb macht man ja die Maskenpflicht.“ Im Sinne der Allgemeinheit müsse man „alles machen, um sich und andere zu schützen“. Zu den Schreiben sagt er: „Das muss man zur Kenntnis nehmen. An den Schulen weiß man, dass es immer einen Anteil von Eltern und Schülern gibt, die eine andere Blickrichtung haben.“
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Söbbeler sorgt sich, dass Kinder und Jugendliche zwischen die Stühle geraten könnten, wenn Eltern den Sinn der Mund-Nase-Bedeckungen an Schulen jetzt in Zweifel ziehen. Er erinnert daran, dass noch vor der Maskenpflicht viele Schulen freiwillig für sich entschieden hätten, die Masken wieder überzuziehen.
„Was soll das?“, fragt sich Meschedes Bürgermeister Christoph Weber: „Ideologische Diskussionen an Schulen zu verlagern ist nicht zielführend. Das bringt nur Unruhe.“ Die Vorgaben des Landes als oberster Dienstherr der Lehrer seien eindeutig: „Das Land kommt seiner Fürsorgepflicht nach.“ Masken tragen zu müssen sei nur „eine leichte Beeinträchtigung“, die aber andere schütze. Weber sagt auch: „Ich bin schon froh, dass uns nicht vorgeschrieben wird, welche Masken man zu tragen hat.“
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>>>HINTERGRUND<<<
Vorerst gelten die Regeln an den Schulen in NRW bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 22. Dezember.
Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen alle Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Ab Jahrgangsstufe 5 gilt das auch im Unterricht und am Sitzplatz.
Grundschulkinder müssen im Klassenraum beim Unterricht im Klassenverband keine Maske tragen. Auch bei den Angeboten im Offenen Ganztag ist keine Maske erforderlich.
Lehrer müssen keine Maske tragen, solange sie im Unterricht einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können.