Meschede. Ein Fall von harten Drogen in Meschede: Die Polizei entdeckt Heroin bei einer 33-Jährigen - die will jetzt ihre Kinder zurückgewinnen.
Juristen sprechen nicht von viel Rauschgift - sie unterscheiden lieber zwischen einer geringen Menge und einer nicht geringen Menge. Der Besitz und der Handel mit viel Rauschgift, also mehr als nur einer geringen Menge, die über den Eigenbedarf eines Süchtigen hinausgeht, wird härter bestraft. Eine 33-jährige Meschederin hat deshalb eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung erhalten.
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45 Gramm Heroin mit hohem Wirkstoffgehalt entdeckte die Polizei bei der Deutschen bei einer Durchsuchung ihrer Wohnung im Mescheder Süden im vergangenen Oktober. Beim Schellen der Polizei, sagte sie vor dem Schöffengericht aus, habe sie es schnell im Kinderzimmer auf der Fensterbank versteckt. Die Polizei fand es, außerdem ein unter Süchtigen bekanntes Gemisch aus Koffein und Paracetamol, das zum Strecken von Rauschgift benutzt wird. Auch 320 Euro stellte die Polizei sicher - das ist auffallend viel Bargeld für eine Hartz-IV-Empfängerin: Auf Nachfrage von Richter Dr. Sebastian Siepe räumte sie ein, Heroin auch weiterverkauft zu haben. Das Geld ist konfisziert worden.
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Fünf Gramm Heroin täglich
Seit dem 14. Lebensjahr nehme sie selbst Drogen, sagte die Frau. Auch Heroin. Sie ließ offen, von wem sie es kaufte. Fünf Gramm Heroin nahm sie zuletzt täglich. Das kostet im Milieu über 150 Euro am Tag. Einen Teil ihres Drogen-Einkaufs verkaufte sie (von ihr gestreckt) dann alle zwei, drei Tage gewinnbringend weiter – so finanzieren Junkies ihre Sucht mit.
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Die Frau hat inzwischen eine Entgiftung hinter sich und ist im Methadon-Ersatzprogramm für Süchtige. Zuhause hat sie Hilfen im Haushalt und bei der Erziehung erhalten, um ihr Leben in den Griff zu bekommen. Sie wartet nun auf einen Platz für eine stationäre Entzugstherapie – die will sie auch unbedingt machen, beteuerte sie.
Kinder bei Großmutter untergebracht
Denn ihre beiden Kinder hat das Familiengericht zwischenzeitlich bei ihrer Großmutter untergebracht: Bevor sie zurück dürfen, muss die Mutter Erfolge nachweisen. Dafür muss sie nachweisen, dass sie es erst einmal schafft, ein Jahr lang drogenabstinent zu sein. Sie sagte: „Ich will meine Kinder so schnell wie möglich zurück. Ich muss Gas geben.“ Vom Gericht bekam sie als Weisung, die Therapie antreten zu müssen, außerdem muss sie regelmäßig zur Suchtberatung und im Methadon-Programm bleiben. Bei Verstößen würde die Bewährung widerrufen.
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