Meschede/Freienohl. . Die Drogen wurden unter Codenamen wie „Baller“ oder „Zünd“ verkauft worden. Das Schöffengericht in Meschede hat zwei Dealer verurteilt.

Das Schöffengericht in Meschede hat am Donnerstag, in getrennten Verfahren, zwei Drogendealer verurteilt. Ein 29-Jähriger aus Meschede erhielt eine Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten, ein 34-Jähriger aus Freienohl zehn Monate. Beide Strafen sind zur Bewährung ausgesetzt worden.

Chat-Verläufe ausgewertet

Schwerer wogen die Vorwürfe gegen den Mescheder. In 30 Fällen konnten ihm zwischen März 2016 und Mai 2017 Drogenverkäufe nachgewiesen werden, in einem weiteren Fall ein (juristisch strenger bewerteter) gewerbsmäßiger Handel – bei der Durchsuchung seiner Wohnung waren Extrakte zur Zubereitung von Amphetaminen und Ecstasy-Tabletten gefunden worden, die für bis 180 Portionen ausgereicht hätten. Mit seiner Verurteilung entfalle eine „größere Verkaufsquelle im Stadtgebiet“, sagte Richterin Christina Sellmann.

Außer Heroin alles ausprobiert

Der Mann nannte Namen seiner Kunden (die die Polizei über die Auswertung eines Chat-Verlaufs ohnehin kennt), nicht aber den seines Händlers. Es wurden Codenamen wie „Langsam“, „Baller“, „Schnell“ oder „Zünd“ verwendet, wenn er Marihuana, Haschisch, Amphetamine oder Ecstasy-Tabletten anbot.

Der Mann muss zudem 600 Euro Strafe bezahlen und bekam die Weisung, eine Drogentherapie fortzusetzen. Seit zehn Jahren konsumiert er selbst – außer Heroin habe er schon alles ausprobiert, sagte er. 30 bis 40 Euro wöchentlich gab er für seinen Konsum aus.

Bescheinigt wurde ihm eine positive Sozialprognose: Er geht seiner Arbeit regelmäßig nach, seine Lebensgefährtin hat ihm außerdem geraten, reinen Tisch zu machen. Er gestand alles, ist nicht vorbestraft. Mit dem Geld aus dem Drogenverkauf finanzierte er seine eigene Sucht.

Marihuana-Pflanze im Elternhaus

Dem Freienohler wurden vier Verkäufe von Haschisch und Ecstasy-Tabletten in 2016 und 2017 nachgewiesen, im Elternhaus fand sich bei einer Polizei-Durchsuchung außerdem eine 30 Zentimeter hohe Marihuana-Pflanze. Auch er nutzte die Verkäufe, um seine Sucht zu finanzieren, auch er nannte nicht seinen Händler.

Die Mengen waren zu gering, ein gewerbsmäßiger Handel war hier nicht zu erkennen. Nachdem er inzwischen wieder einen Arbeitsplatz hat, nimmt er kein Rauschgift mehr: „Ich bin froh, wieder Arbeit zu haben. Da kommt es nicht gut, wenn man vorher Drogen konsumiert.“

Obwohl der Mann seine Verkäufe machte, während er noch unter einer laufenden Bewährung ebenfalls wegen Drogenhandels stand, gab es auch für ihn eine positive Zukunftsprognose - auch bei ihm wirkt der Arbeitsplatz stabilisierend. Der Mann muss jetzt 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit ableisten.

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