Andreasberg. Wieder ein Prozess vor dem Amtsgericht Meschede gegen einen Drogendealer. Diesmal ist ein 28 Jahre alter Mann aus Andreasberg angeklagt.
Kurzen Prozess hat das Amtsgericht Meschede im wahrsten Sinne des Wortes mit einem Drogendealer aus der Gemeinde Bestwig gemacht. Nur eine halbe Stunde dauerte es, da war das Urteil gegen den 28-Jährigen Andreasberger gesprochen.
Alle zwei Wochen Drogen gekauft und verkauft
Zwischen August 2018 und Mai 2019 hatte der Angeklagte mehrfach Drogen erworben, um sie weiterzuverkaufen. Vorgeworfen wurde ihm gewerbsmäßiger Handel. Um Drogenhandel im ganz großen Stil ging es dabei allerdings weniger. Immer wieder waren es Mengen zwischen fünf und zehn Gramm, die sich der 28-Jährige besorgt hatte. „Ich habe die Drogen verkauft, um damit meinen eigenen Konsum zu finanzieren“, erklärte er vor Gericht. Sechs Jahre lang habe er Cannabis-Produkte konsumiert. Inzwischen aber sei er davon los, beteuerte er.
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Gekauft und verkauft hatte er seine Ware in der Gemeinde Bestwig im Zwei-Wochen-Rhythmus. Seine Verkaufsgeschäfte, erklärte er auf Nachfrage, hätten grundsätzlich im Freien, aber nie in seiner Wohnung stattgefunden. Von den gekauften Mengen hatte er grundsätzlich eine kleinen Teil behalten, um ihn selbst zu konsumieren.
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„Aber inzwischen rauche ich nicht mehr und habe auch keinen Kontakt mehr zu den Leuten, die mir die Drogen verkauft haben.“ Dabei handelte es sich seinen Angaben zufolge, bis auf eine einzige Ausnahme, ohnehin immer um ein und denselben Dealer. Nur ein einziges Mal habe er seine Drogen aus einer anderen Quelle bezogen, die aber sei ihm suspekt gewesen, schilderte der Andreasberger vor Gericht.
Nur ein „kleines Licht“
Am 28. Mai rückte schließlich die Polizei in seiner Andreasberger Wohnung an. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten lediglich eine kleine Restmenge von einem halben Gramm Cannabis.
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Vorbestraft war der 28-Jährige nicht. Der Auszug aus dem Bundeszentralregister war ohne eine einzige Eintragung. Der Staatsanwalt bezeichnete den Mann als ein „kleines Licht“ innerhalb der Drogenszene. Angesichts der „Kleckerbeträge“ um die es immer gegangen sei, könne man nicht von gewerbsmäßigem Handel sprechen. Z
umal es sich um einen überschaubaren Zeitraum und eine überschaubare Zahl an Taten gehandelt habe. Zehnmal, so wurde es dem 28-Jährigen vorgeworfen, soll es zu den Drogengeschäften gekommen sein. Allerdings, so erkannte es am Ende auch das Gericht, sei es dem Andreasberger wohl in erster Linie darum gegangen, günstig an Betäubungsmittel für den Eigenbedarf zu kommen. Verurteilt wurde er am Ende zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Damit die Strafe nicht nur auf dem Papier steht, muss er ferner 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
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