Meschede. Er möchte den Führerschein finanzieren, um pünktlich bei der Arbeit zu sein. Dafür will ein Mescheder Drogen verkaufen - und besorgt sich Waffen.

Der Gedanke war ja lobenswert: Ein 20-Jähriger will endlich seinen Auto-Führerschein machen, weil er sich darum sorgt, immer pünktlich zu seiner Ausbildungsstelle zu kommen. Nicht empfehlenswert allerdings: Das Geld dafür versucht er sich durch den Drogenverkauf in Meschede zu verdienen. Das ging schief. Obendrein war er bewaffnet - was alles noch schlimmer machte.

100 Gramm Marihuana kaufte der Mescheder als Grundlage für seine „Geschäftsidee“ an einer Dortmunder Berufsschule ein. Das Kapital dafür hatte er sich vorher zur Seite gelegt.

Drogen in der Tupperdose

Im November 2018 fand die Polizei bei einer Hausdurchsuchung noch einen Rest von 26,5 Gramm bei ihm in einer Tupperdose, eine Geldbörse mit 770 Euro an Deal-Geld und – das machte diesen Fall brisant – einen Teleskop-Schlagstock, griffbereit an einer Stehlampe befestigt, und eine geladene Schreckschusspistole, fertig zum Gebrauch, unter seiner Matratze. „Die Waffen waren ohne zeitliche Verzögerung greifbar“, sagte Oberstaatsanwalt Wolfgang Niekrens bei dem Prozess vor dem Jugendschöffengericht in Meschede. „Es war echt keine gute Idee gewesen“, gestand der 20-Jährige ein: „Ich hatte Angst, meinen Job zu verlieren.“ Er habe schon Standpauken bekommen, weil er zu spät zur Arbeitsstelle kam, da die für ihn ohne Auto so schwierig zu erreichen sei.

In der Schule zum Kiffer geworden

Nach Problemen in der Schule, in der er gemobbt worden sei, habe er selbst angefangen zu kiffen. Drei, vier Jahre lang ging das so – immer, wenn er Stress oder Angst hatte. Therapien hätten nichts genutzt. Er kiffte wieder, sobald Probleme aufkamen. So hatte er Kontakte in die Drogenszene, die er wiederum für seinen eigenen Verkauf nutzte.

Die Waffen will er sich besorgt haben, um sich selbst zu schützen. Wovor, wurde er gefragt. „Vor Einbrechern, vor Leuten...“ Angeblich sei er schon einmal „abgezogen“ worden: Vermummte hätten ihn an seiner Haustür in Meschede überfallen und ihm Geld und eine Kette gestohlen. Der Oberstaatsanwalt sprach von einem „krassen Fall“, wenn er denn stimmte. Angezeigt wurde dieser Raub von dem Angeklagten nicht. Kein Wunder: „Da waren auch Drogen im Spiel. Ich hatte Angst, dass das herauskam.“

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Zweimal waren in der Vergangenheit Verfahren wegen Drogenbesitzes gegen ihn eingestellt worden, bei einem anderen wegen Sachbeschädigung hatte die Staatsanwaltschaft von der Strafverfolgung abgesehen. Die neue Anklage wog wegen der Drogenmenge und vor allem wegen des Waffenfundes schwerer: Verurteilt wurde er wegen „Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge mit Waffen“. Weil er noch ein Heranwachsender war, wurde Jugendstrafrecht angewendet: Der 20-Jährige wurde zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, er bekommt außerdem einen Bewährungshelfer und muss als Auflage mehrere Termine bei der Drogenberatung machen und deren Empfehlungen befolgen.

>>>HINTERGRUND<<<

Das „Betäubungsmittelgesetz“ (oder „Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln“) regelt den Umgang mit Straftätern, die beim Drogenhandel auch noch eine Waffe mit sich führen.

Bei einem Erwachsenen sieht das Gesetz eine Mindeststrafe nicht unter fünf Jahren Haft vor.

Das gilt auch, wenn man Mitglied einer Bande ist.