Meschede. . Fünf Monate muss ein 31 Jahre alter Mann wegen Schwarzfahrten ins Gefängnis. Der Asylbewerber hatte die Fahrten auch zu Drogeneinkäufen genutzt.

  • „Bewährungsversager“: Amtsgericht in Meschede verurteilt Schwarzfahrer zu Haftstrafe
  • Asylbewerber räumt ein, bei seinen Fahrten auch Drogen eingekauft zu haben
  • Algerier räumt ein, bereits seit 20 Jahren Rauschgift zu konsumieren

Üblicherweise werden für Schwarzfahrten vor Gericht nur Geldstrafen verhängt. Jetzt ist ein Schwarzfahrer vom Amtsgericht Meschede zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Der 31 Jahre alte Asylbewerber aus Algerien muss fünf Monate ins Gefängnis. In elf Fällen war er schwarz mit der Bahn gefahren. Er räumte ein, dass darunter auch Fahrten waren, um Drogen einzukaufen.

Taten unter laufender Bewährung

Und seine Haftstrafe wird voraussichtlich noch länger ausfallen: Denn der Algerier war bereits im Frühjahr in Meschede wegen Ladendiebstählen zu einer Gefängnisstrafe von vier Monaten verurteilt worden, ebenfalls ohne Bewährung. Inzwischen ist diese Strafe auch vom Landgericht in Arnsberg bestätigt worden: Denn der Mann hatte sich dort in seiner Berufungsverhandlung weiter uneinsichtig gezeigt. Er hatte die Diebstähle damit gerechtfertigt, dass er von der Höhe seiner Sozialleistungen nicht leben könne.

Während seiner Schwarzfahrten wiederum stand er unter laufender Bewährung wegen einer räuberischen Erpressung und zwei Diebstählen. Zuvor schon hatte er Geldstrafen wegen des Erschleichens von Leistungen und wegen Diebstahls bekommen. „Die Rückfallgeschwindigkeit ist erschreckend“, so die Staatsanwaltschaft. Sie stuft ihn als „wiederholten Bewährungsversager“ ein.

Haschisch schon als Elfjähriger

Die meisten seiner Schwarzfahrten führten von oder nach Dortmund, er wurde allerdings auch bei teuren Fahrten zwischen Köln und Mannheim, München und Ingolstadt, Nürnberg und Frankfurt erwischt – teilweise zweimal an einem Tag, dann wieder erneut am nächsten Tag.

Der Algerier lebt in einer heimischen Flüchtlingsunterkunft. Als Erklärung für seine Schwarzfahrten sagte er: „Ich konnte nicht die ganze Zeit zu Hause sitzen.“ Er gab zu, nach Dortmund gefahren zu sein, um sich Rauschgift zu besorgen. Auch in München steht ein Strafverfahren wegen Drogenbesitzes an, wurde im Mescheder Verfahren bekannt. Der Mann gab an, seit 20 Jahren Drogen zu konsumieren – er will als Elfjähriger mit Haschisch in Algerien damit begonnen haben.

Sozialstunden abgebrochen

Als Bewährungsauflage hätte sich der Asylbewerber zuletzt auch bei der Suchtberatung melden müssen: Tatsächlich aber, räumte seine Bewährungshelferin ein, gebe es keinen Suchtberater, der Französisch oder Arabisch spreche. Auch 400 Sozialstunden hätte der Mann nach dem letzten Urteil leisten müssen: Nach 178 Stunden brach er das ab – „er möchte die Arbeit da nicht“, erklärte er der Bewährungshelferin.

Richterin Christina Sellmann folgte deshalb in ihrem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft: „Ich sehe kein positives Bewährungsverhalten.“ Die Summe der Schwarzfahrten bewertete sie juristisch als „erheblichen Verstoß gegen die Rechtsordnung“.

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