Meschede. Neues im Fall des Toten im Maisfeld bei Meschede: Erst kommt er auf freien Fuß, jetzt wird ein 28 Jahre alter Pole wieder per Haftbefehl gesucht.
Im Fall des Toten im Maisfeld bei Schüren gibt es eine neue Wendung: Gegen einen 28 Jahre alten Mann aus Polen ist jetzt ein europäischer Haftbefehl erlassen worden. Das wurde am Montag im Prozess am Landgericht Arnsberg bekannt. Der Mann soll sich in seiner Heimat aufhalten.
Kehrtwende des Gerichtes
Gegen den Mann häufen sich in dem Prozess Hinweise, dass er an der Schlägerei in dem Wohnhaus osteuropäischer Bauarbeiter in Meschede-Voßwinkel beteiligt war, in deren Verlauf im August 2019 ein 45 Jahre alter Ukrainer erschlagen wurde. Versetzte der 28-Jährige womöglich auch den tödlichen Schlag? Das ist weiterhin offen.
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Die Polizei hatte den 28-Jährigen 2019 auch als ersten mutmaßlichen Täter festgenommen. Das Landgericht Arnsberg setzte ihn aber auf freien Fuß, weil es keinen dringenden Tatverdacht sah. Jetzt machte es eine Kehrtwende und beantragte wieder einen Haftbefehl - nachdem er nach Polen zurückgekehrt war. Von dort aus hatte er sich bei seinem Mescheder Anwalt gemeldet.
Angeklagt ist wegen Totschlags in dem reinen Indizienprozess bisher ein 38 Jahre alter Pole. Von ihm finden sich DNA-Spuren an einem Hammer, den die Staatsanwaltschaft für das Tatwerkzeug hält.
Neben dem Toten aufgewacht
Der 38-Jährige hatte sich gegenüber dem medizinischen Sachverständigen Dr. Bernd Roggenwallner (Dortmund) erstmals überhaupt zu den Vorwürfen geäußert: „Er hat die Geschichte so erzählt.“ Demnach sei es an dem Tag im August, nachdem Wodka getrunken wurde, zu einem Streit und einer Schlägerei zwischen dem Ukrainer und dem 28-Jährigen gekommen, behauptet der Angeklagte – aus welchem Grund, wisse er nicht. Der 28-Jährige soll mit einem Axtstiel zugeschlagen haben. Der Ukrainer habe ansonsten eigentlich nie getrunken.
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Der 38-Jährige habe bei dem Streit dem Ukrainer helfen wollen, habe dabei von ihm aber einen Schlag abbekommen und sei bewusstlos geworden. Als er wieder aufwachte, lag er neben dem Toten: „Er hat keine Nase mehr gehabt.“ „Als ich erfahren habe, dass er tot war, bin ich schockiert gewesen“, sagte er dem Psychiater. Der 28-Jährige soll ihm aber die Schulter getätschelt und gesagt haben: „Mach dir keine Sorgen!“ Beide versteckten die Leiche und schafften sie am nächsten Tag zu dem Maisfeld nach Schüren. Der Axtstiel sei verbrannt worden.
Fahrer sitzt in Polen im Gefängnis
Einen Monat nach der Tat wurde der 38-Jährige in Wuppertal verhaftet - dem Sitz des Bauunternehmens, das die Osteuropäer deutschlandweit einsetzt, und die zwischen den Baustellen in Voßwinkel leben. Er hatte auch noch mitbekommen, als die Polizei das Haus in Voßwinkel durchsuchte: Das Auto mit dem 38-Jährigen, dem 28-Jährigen und deren Fahrer fuhr kurzerhand durch nach Wuppertal - der 38-Jährige hatte Panik, weil er ja am Tatort gewesen sei. Der Fahrer, wurde am Montag bekannt, sitzt inzwischen in Polen in Haft - die Gründe sind unbekannt. Möglicherweise muss er dort vernommen werden.
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Dem Psychiater gegenüber schilderte der Angeklagte auch sein Leben. Aufgewachsen in einer Großfamilie im ländlichen Polen, waren beide Eltern Alkoholiker – beide hätten ständig Streit gehabt. Seit seiner Pubertät trinke er selbst regelmäßig Alkohol: Bier und Wodka- - Bier täglich, den Wodka inzwischen an den arbeitsfreien Wochenenden. Dazu kämen, selten, Marihuana und Amphetamine. Er machte eine Schlosserlehre, saß dann eine fast vierjährige Haftstrafe in Polen nach einer Schlägerei ab.
In England zum Dieb geworden
Sieben Jahre arbeitete er auf Baustellen in England, wo nur polnische Arbeiter waren. Er wurde zum Dieb, um seinen Alkoholkonsum zu finanzieren - deswegen kam er auch mehrere Monate in ein englisches Gefängnis. Seit 2018 arbeitet er auf Baustellen in Deutschland, die von Voßwinkel aus angefahren werden.
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Trotz seiner offenbaren Alkoholgewöhnung wäre der Mann schuldfähig, so der Gutachter – denn es ist ja völlig unbekannt, wie viel Alkohol tatsächlich vor dem tödlichen Streit getrunken wurde. Psychiatrische Erkrankungen hat er nicht. Anders als in England ist der Angeklagte in Deutschland bisher auch noch nicht vorbestraft: Er konnte also von seinem Geld hier leben und musste nicht für Alkohol stehlen.