Schmallenberg. Durch eine Änderung vom Kommunalabgabengesetz sollen Anlieger entlastet werden. Die Stadt Schmallenberg gibt Einblicke in Änderungen und Probleme

Das Thema Straßenbaubeiträge war im vergangenen Jahr in Schmallenberg immer wieder hochgekocht. Nun wurde eine Änderung vom Kommunalabgabengesetz (KAG) beschlossen- und Anlieger sollen künftig entlastet werden. Auch für Anlieger ergeben sich dadurch einige Änderungen. Die wohl wichtigste: Künftig sollen sie weniger zahlen. Andreas Plett von der Finanzabteilung der Stadt gab einen Einblick in die aktuelle Situation in Schmallenberg.

Viele Beitragszahlungen sind noch offen

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Die angekündigte finanzielle Entlastung der Anlieger ist jedoch nicht im Gesetz geregelt, wie Andreas Plett von der Finanzabteilung betonte, sondern soll durch ein jährlich mit 65 Millionen Euro dotiertes Landesförderprogramm erfolgen. Haushaltsmittel seien bereits beschlossen, Richtlinien für das Förderprogramm liegen allerdings bislang nur im Entwurf vor. Kommunen sollen ab jetzt nach Abschluss einer Straßenbaumaßnahme bei der NRW.Bank eine Zuwendung in Höhe von 50 Prozent des Anliegerbeitrags beantragen können.

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„Die Beitragslast für die Anlieger würde sich somit halbieren“, betont Plett. Die Förderung soll auch rückwirkend für Maßnahmen gelten. „Dort hängen die Städte und Kommunen noch etwas in der Luft“, so Plett. Es sei noch nicht genau geregelt, auf welche Maßnahmen dies rückwirkend anzuwenden sei. „Also ob es nach Baubeginn oder nach Auftragsvergabe geht.“

Aktuell wartet die Stadt deswegen noch mit den Abrechnungen - „es soll niemand benachteiligt werden, der die Förderung vielleicht bekommen könnte.“ Offen seien derzeit Baumaßnahmen ab dem Jahr 2017.

Zahlungserleichterung durch Ratenzahlung

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Eine weitere wichtige Änderung sei die Zahlungserleichterung für die Bürger. Es wurde nun eine Regelung geschaffen, nach der man eine Beitragszahlung in Raten bis zu 20 Jahren vereinbaren kann. Mit einem variablen Zinssatz von 2 Prozent über dem derzeitig gültigen Basiszins (mindestens jedoch 1 Prozent) werde die Stundung attraktiver, so Plett.

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Auch eine Anliegerversammlung sowie ein Straßen- und Wegekonzept, nachdem die Gemeinden verpflichtet sind, Straßenunterhaltungsmaßnahmen in der mittelfristigen Finanzplanung des Haushalts auszuweisen, sind nun verpflichtend. „Beides pflegen wir in Schmallenberg bereits seit mehreren Jahren so“, sagt Plett.