Werntrop. Klage gegen Vorausleistungsbescheid ist erfolgreich: Hintergründe zum Urteil des Gerichts - und wie es für die Werntroper jetzt weitergeht.
Für den Ausbau von zwei Innerortsstraßen in Werntrop hatte die Stadt Schmallenberg zunächst einen Erstausbau der Straße als Berechnungsgrundlage angesetzt. Eine Werntroperin hatte gegen den Vorausleistungsbescheid geklagt - und jetzt gewonnen. Bedeutet: Die Anlieger müssen nun deutlich weniger zahlen. Das bestätigte die Pressestelle des Verwaltungsgerichts Arnsberg auf Nachfrage dieser Zeitung. Wie die Stadt Schmallenberg nun auf Nachfrage bestätigte, werde aktuell eine neue Abrechnung nach Kommunalabgabengesetz vorbereitet. „Die mit der gerichtliche Entscheidung vorgegebene Entwicklung ist sehr schade“, so Kämmerer Burkhard König dazu. Und: „Werntrop ist danach baulich als Außenbereich mit den sehr eingeschränkten Möglichkeiten der baulichen Entwicklung zu betrachten.“
Gegen Bescheid geklagt
Die Kosten des Straßenausbaus beliefen sich auf insgesamt rund 152.000 Euro. Zur Finanzierung des Straßenausbaus wird in der Regel ein Vorausleistungsbescheid geschickt - die Betroffenen müssen danach
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eine Vorausleistung zur Gesamtsumme der Baumaßnahme zahlen, um die Arbeiten zu finanzieren. So auch in diesem Fall. Mit einem Unterschied: Die Werntroper hatten gegen den Bescheid der Stadt geklagt – und vor Gericht Recht bekommen.
Denn: „Erschließungsbeiträge nach Baugesetzbuch können nur für Innenbereichsgrundstücke erhoben Anwohner sollen bis zu 50 000 Euro zahlenwerden“, erklärt Stefan Schulte, Sprecher des Verwaltungsgerichts Arnsberg, den Fall aus Schmallenberg. In Werntrop handele es sich um eine sogenannte Splittersiedlung. „Dabei geht es beispielsweise um die Anzahl der Gebäude und die Einwohnerzahl. Die Zahlen sind in Werntrop zu gering, deswegen handelt es sich um einen sogenannten Außenbereich. Dort können diese Beiträge nicht erhoben werden“, so Schulte weiter.
Situation muss noch umgedeutet werden
Straßenausbaubeiträge für Anlieger werden generell immer dann fällig, wenn verschiedene Baumaßnahmen an der Straße ausgeführt werden. Handelt es sich um eine sogenannte „erstmalige
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Herstellung“ der Straße - also einen „Erstausbau“ - wird die Maßnahme nach dem Baugesetzbuch (BauGB) abgerechnet. In diesem Fall zahlen Anlieger 90 Prozent, die Stadt zehn.
Der Straßenausbau kann auch nach dem Kommunalabgabengesetz der Bundesländer abgerechnet werden - in diesen Fällen zahlen Bürger deutlich weniger. Nach der bestehenden Beitragssatzung kann die Stadt Wege im Außenbereich nach KAG abrechnen: Entweder Erschließungswege mit 50 Prozent oder Haupterschließungsweg mit 30 Prozent. Die tatsächlich anrechenbaren Kosten würden sich bereits dadurch drastisch verringern.
Schulte dazu: „Das Gericht konnte den Fall noch nicht auf diese Situation auf KAG-Beitragsrecht umdeuten. Erst, wenn es einen abschließenden Bescheid gibt, den sogenannten Festsetzungsbescheid, kann ein Gericht urteilen, ob hier eine Abrechnung nach Kommunalabgabengesetz rechtens wäre.“
Das sagt die Stadt
Auch die Stadt äußerte sich nun gegenüber dieser Zeitung zu der aktuellen Entwicklung in Werntrop: „Für den Ausbau der Dorfstraßen in Werntrop haben wir die Grundstückseigentümer zu Erschließungsbeiträgen veranlagt. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat einer hiergegen gerichteten Klage stattgegeben.“
Begründet habe das Gericht seine Entscheidung mit der Auffassung, Werntrop sei insbesondere wegen seiner Größe und Lage baulich als Außenbereich einzustufen. „Erschließungsbeiträge kommen nur im baulichen Innenbereich zum Tragen. Wir haben Werntrop wie viele vergleichbare Orte im Stadtgebiet als Innenbereich eingestuft. Ein wichtiges Indiz war der Flächennutzungsplan. Werntrop ist dort als Dorfgebiet ausgewiesen“, so König weiter.
Für die Grundstückseigentümer gerade in den kleinen Orten habe dies den großen Vorteil, dass ihre Grundstücke im gleichen Umfange genutzt werden können, wie beispielsweise die Grundstücke in Schmallenberg oder Bad Fredeburg. „Gerade für Umbauten, Anbauten oder auch Neubauvorhaben ist das sehr wichtig.“ Deswegen seien diese Entwicklung aus Sicht der Stadt schade: Denn Werntrop sei danach mit den sehr eingeschränkten Möglichkeiten der baulichen Entwicklung zu betrachten.
„Beitragsrechtlich sind nun anstelle der Erschließungsbeiträge (90 Prozent) Straßenbaubeiträge (50 Prozent) nach dem Kommunalabgabengesetz zu erheben. Wir bereiten die neue Abrechnung im Moment vor.“
>>> HINTERGRUND: KAG-Abrechnungen zurückgestellt?
Mit Ratsbeschluss vom 29.11.2018 hatte die Stadt zunächst KAG-Abrechnungen zurückgestellt, bis der Landtag ein neues Gesetz dazu verabschiedet hat. Offen ist aktuell auch noch das Begehren des Bundes der Steuerzahler, die Straßenausbaubeiträge ganz abzuschaffen.
Die Zurückstellung der Abrechnung beziehe sich aber generell nur auf Maßnahmen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht fertiggestellt gewesen sind, so König.
Der Ausbau in Werntrop sei bereits im Jahr 2015 erfolgt. Die Stadt müsse demnach jetzt nach gültiger Beitragspflicht abrechnen.