Schmallenberg. . Die Anlieger der Straße „Auf der Mauer“ in Schmallenberg müssen weniger für den Straßenausbau zahlen- sie kriegen sogar noch Geld zurück.
„Wir gehen aus dieser Verhandlung als Sieger hervor. Noch besser wäre es nur dann gewesen, wenn wir gar nichts hätten zahlen müssen“, sagt Hans-Georg Schenk, ehemaliger Anlieger der Straße „Auf der Mauer“ und einer der elf Bürger, die gegen die Stadt Schmallenberg geklagt hatten.
Bei der Verhandlung ging es um Straßenbaubeiträge. Der Fall landete vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg, weil sich Anlieger gegen den Beitragsbescheid der Stadt wehrten. Beide Parteien ließen sich am Donnerstag auf einen Vergleich ein.
Aus Sicht der Kläger ein klarer Sieg: Sie müssen nicht nur deutlich weniger zahlen als ursprünglich gedacht, sondern bekommen sogar Geld von der Stadt zurücküberwiesen.
Darum geht es
Elf Anlieger der Straße „Auf der Mauer“ hatten bereits im Januar 2017 beim Verwaltungsgericht Arnsberg Klagen gegen einen Beitragsbescheid der Stadt Schmallenberg eingereicht. Die Anlieger waren der Auffassung, dass Maßnahmen an ihrer Straße, die von der Stadt durchgeführt wurden, teilweise nicht nötig seien und teilweise auch nicht beitragsfähig. In ihren Augen hätte die Straße repariert werden können, anstatt völlig erneuert zu werden. Betroffen vom Ausbau waren unter anderem der Gehweg, die Straße, die Stützmauer und Wasserleitungen.
Zu Beginn der Baumaßnahme vor rund zwei Jahren mussten alle betroffenen Anlieger eine Vorausleistung von 60 Prozent der kalkulierten Gesamtkosten zahlen - pro Quadratmeter war das ein Beitrag in Höhe von rund 21,73 Euro. Gegen diesen Bescheid klagten sie.
Die Entscheidung
Damals galt in Schmallenberg noch eine andere Satzung - laut der sich Anlieger sich mit 65 Prozent an den Ausbaumaßnahmen beteiligen müssen. Die Satzung wurde im Mai 2017 vom Rat geändert - Anlieger sollten mit nur noch 50 Prozent belastet werden; und müssen dementsprechend auch weniger bezahlen. „Spätestens bei der Endabrechnung nach Beendigung des Straßenausbaus wäre das auch noch verrechnet worden“, sagte Andreas Plett aus der Finanzabteilung der Stadt vor dem Verwaltungsgericht.
Annedor Ströcker, Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts, schlug den beiden Streitparteien in der Verhandlung am Donnerstag einen Vergleich vor: Die Vorauszahlung, die die Anlieger bereits bezahlt haben, wird in einen „endgültigen Straßenbaubeitrag“ abgeändert - „das wäre auch ungefähr bei der Endabrechnung herausgekommen“, sagte Plett. Denn von den Gesamtkosten sollen unter anderem noch die Kosten für die Maßnahmen am Gehweg abgezogen werden, da dieser auf der nicht bebauten Seite der Straße liegt.
Weil einige Maßnahmen günstiger waren, die Satzung geändert wurde und die Kosten für den Gehweg wegfallen kommen die Anlieger jetzt deutlich günstiger davon. Ursprünglich waren in den Gesamtkosten 36,27 Euro pro Quadratmeter kalkuliert worden, mit dem Vergleich zwischen Stadt und Anliegern sollen die Bürger nur noch rund 15,92 Euro pro Quadratmeter zahlen.
Da alle elf Anlieger ihre Beiträge bereits bezahlt haben, muss die Stadt jetzt Geld an sie zurücküberweisen.