Menden. Ein Busfahrer in Menden hat einen 78-jährigen Schwerbehinderten stehenlassen. Wolfgang Erdtmann hatte keinen Frei-Beförderungsschein, weil ihm dieser gestohlen worden war. Der Fahrer akzeptierte die Verlustanzeige der Polizei nicht als Ersatz. Formal betrachtet hat der Fahrer wohl richtig gehandelt.

Weil dieser seinen Frei-Beförderungsschein nicht vorzeigen konnte, hat ein Busfahrer einen 78-jährigen Schwerbehinderten an einer Mendener Bushaltestelle stehen gelassen. Der Fahrer wollte die Verlustbescheinigung für den gestohlenen Ausweis nicht akzeptieren. Der Senior beklagt, dass er seit Wochen auf Ersatz warte.

Der Diebstahl seiner Aktentasche Mitte März war für Wolfgang Erdtmann (78) gleich doppelt ärgerlich: Denn mit der Tasche waren auch seine gesamten Dokumente weg, darunter der Schwerbehindertenausweis und der Frei-Beförderungsschein für den Öffentlichen Personennahverkehr. Erdtmann erstattete Anzeige bei der Polizei.

Die Beamten hätten ihm geraten, seine schriftliche Anzeige in die Geldbörse zu stecken – sie diene dem Busfahrer bis zur Neu-Ausgabe als Nachweis, dass der Beförderungsschein gestohlen worden sei. Dieses Schreiben erkannte der Busfahrer der Märkischen Verkehrsgesellschaft jedoch nicht an. Der 78-Jährige durfte nicht mitfahren, kam nicht nach Hause.

Keinen neuen Fahrschein beantragt

„Grundsätzlich hat der Fahrer richtig gehandelt“, sagt MVG-Sprecherin Marika Gomolka. „Eine Verlustbescheinigung ist kein gültiger Fahrausweis.“ Allerdings seien alle Fahrer angehalten, in der Situation gütig abzuwägen. „Jeder Fahrer hat aus Kulanzgründen die Möglichkeit, jemanden mitzunehmen.“ Das gelte gerade für Behinderte. Wie das Gespräch ablief, ist nicht mehr nachvollziehbar, weil genaue Daten fehlen.

Laut Kreisverwaltung hätte Erdtmann auch schon länger Ersatz für seinen verlorenen Frei-Fahrschein haben können – hätte er ihn beantragt. Erdtmanns Brief sei am 1. April in der zuständigen Stelle in Altena angekommen, sagt Kreissprecher Hendrik Klein. „Am 7. April ist der neue Ausweis verschickt worden.“ Allerdings habe Erdtmann wohl vergessen, auch den Freibeförderungsschein mit zu beantragen. Das muss er jetzt nicht mehr tun. Nach dem Anruf der WP gab die Kreisverwaltung den Schein direkt in die Post.