Menden. Die USF/UWG formuliert zur Sonderratssitzung am kommenden Dienstag neun Fragen. Die Reaktion der Verwaltung ist schmallippig.

In einer Sonderratssitzung befassen sich die Mendener Ratsfraktionen am kommenden Dienstag ab 18.30 Uhr mit der Affäre um die Wirtschaftsförderungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft WSG. Die Sitzung kommt auf Antrag der USF/UWG-Fraktion zustande. Sie hatte bereits im Vorfeld einen Katalog von neun Fragen an die Stadtverwaltung gerichtet. Die Antworten aus dem Rathaus sind jetzt veröffentlicht.

Kernfrage: War die „Bitte“ des Bürgermeisters ein Auftrag an Maywald?

Es geht anfangs um die Kernfrage: Kommt die „Bitte“ des Bürgermeisters an den inzwischen zurückgetretenen Aufsichtsratsvorsitzenden Peter Maywald, nach dem Ausscheiden von Geschäftsführer Tim Behrendt für die WSG operativ koordinierend tätig zu werden, einem Auftrag gleich? Hierzu fragt die Fraktion: „Welchen ,Auftrag‘ hatte der Bürgermeister dem Aufsichtsratsvorsitzenden erteilt? Der Bürgermeister ist lediglich ,geborenes‘ Aufsichtsratsmitglied. Der Gesellschaftervertrag gibt dem Bürgermeister keine Legitimation, dem Aufsichtsratsvorsitzenden Aufträge zu erteilen.“ Das hätte laut USF/UWG auch Maywald wissen müssen.

Auch an Mendens Bürgermeister Dr. Roland Schröder stellt die USF/UWG-Fraktion kritische Fragen.
Auch an Mendens Bürgermeister Dr. Roland Schröder stellt die USF/UWG-Fraktion kritische Fragen. © Westfalenpost Menden | Thomas Hagemann

Stadt: Bitte des Bürgermeisters löst keine Pflicht zur Vergütung aus

Die Verwaltung antwortet darauf wie zuvor schon der Bürgermeister in seiner persönlichen Stellungnahme. „Der Bürgermeister hat zu keinem Zeitpunkt dem Aufsichtsratsvorsitzenden einen ,Auftrag‘ erteilt.“ Es habe sich vielmehr um eine Bitte gehandelt, aus der keine Vergütungs- oder Zahlungsverpflichtung abzuleiten sei. Laut Gesellschaftervertrag habe der Aufsichtsrat auch „die Gesellschafter und die Geschäftsführung bei geschäftlichen Vorgängen von besonderer Bedeutung zu beraten“. Der Bürgermeister besitze zudem gar keine Legitimation zu einem Auftrag irgendwelcher Art. Wie berichtet, sieht ein Rechtsgutachten, das Maywald inzwischen eingeholt hat, diese Frage völlig anders.

Es war wichtig, dass bestehende Interessenten-Kontakte für das Gewerbegebiet Hämmer reibungslos durch den Wechsel in der Geschäftsführung betreut werden konnten.
Stadtverwaltung Menden - zur Bitte des Bürgermeisters an Peter Maywald

USF/UWG stellt fest: Vertraglich gab es keine Übergangszeit

Die USF/UWG stellt ferner fest, dass die neue Geschäftsführerin „im Eilverfahren berufen“ worden sei: „Sie wurde also für geeignet empfunden. Auch vom Bürgermeister. Was bedeutet daher die Bitte des Bürgermeisters an den Aufsichtsratsvorsitzenden, ,operative Koordinierungstätigkeiten‘ zu übernehmen, wenn zeitgleich mit der Abberufung des Geschäftsführers die Berufung der neuen Geschäftsführerin erfolgte?“ Hierzu erklärt die Verwaltung: „Um die Funktionsfähigkeit der WSG abzusichern, wurde im Rahmen eines Gesellschafterbeschlusses im Rundum-Verfahren vom 15. September 2023 Sara Schmidt zur Geschäftsführerin berufen. Es war wichtig, dass bestehende Interessenten-Kontakte für das Gewerbegebiet Hämmer reibungslos durch den Wechsel in der Geschäftsführung betreut werden konnten.“ Hier fielen koordinierende operative Tätigkeiten an, um deren Übernahme der Bürgermeister Peter Maywald gebeten habe. Die Ansiedlung von Betrieben im Gewerbegebiet Hämmer sei für die Stadt Menden „von herausragender Bedeutung“. Der Bürgermeister wolle ansiedlungsinteressierten Unternehmen verdeutlichen, dass sie in Menden hochwillkommen sind. Daher habe Schröder auch an Gesprächen mit Unternehmen teilgenommen.

Mehrere Fragen der Fraktion bleiben von der Stadt unbeantwortet

In seiner Rücktrittserklärung hatte Maywald geschrieben, dass er „mit der Unterstützung einiger Gesellschafter“ als Aufsichtsratsvorsitzender Verantwortung übernommen habe. Die Frage, wer diese Gesellschafter waren, könne nur Maywald selbst beantworten, erklärt die Verwaltung. Auch die Frage, welchen Kenntnisstand diese Gesellschafter zu welchem Zeitpunkt hatten, könne nicht beantwortet werden. Die Stadt selbst habe ihren Sachstand am 26. September der Politik in nichtöffentlicher Sitzung mitgeteilt.

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Wer hat wann in wessen Auftrag den Beratungsvertrag entworfen?

Auf die Frage der Fraktion, wer die Verträge in wessen Auftrag entworfen hat, heißt es: Wenn mit ,Verträgen‘ der Beratungsvertrag mit Maywald und der Aufhebungsvertrag gemeint seien, dann könne die WSG-Geschäftsführerin Sara Schmidt Auskunft dazu geben. Auf die Frage, wann die Verträge geschrieben wurden, erklärt die Stadt lediglich, dass in den WSG-Aufsichtsratssitzungen über den Beratungsvertrag „nicht gesprochen wurde. Auch in den Protokollen ist hierüber nichts vermerkt.“

Geschäftsführerin hätte laut Verwaltung den Vertrag nicht unterschreiben dürfen

„Durfte die Geschäftsführerin den Vertrag unterschreiben?“ In dieser Frage wird die Verwaltung deutlich: „Der Beratungsvertrag weist ein Datum aus, an dem Frau Schmidt noch nicht Geschäftsführerin war. Erst mit Wirksamwerden des Gesellschafterbeschlusses am 15. September 2023 war sie rechtswirksam zur Geschäftsführerin bestellt.“ Allerdings hieß es inzwischen, dass der Beratungsvertrag erst später und dann rückwirkend geschlossen wurde. In der öffentlichen Erklärung von Sara Schmidt heißt es: „Als Geschäftsführerin der WSG Menden war es zu jeder Zeit mein oberstes Ziel, eine rechtlich einwandfreie und gesellschaftskonforme Lösung zu finden, um dem Wunsch des Aufsichtsratsvorsitzenden Peter Maywald nach einem Ausgleich des durch ihn bezifferten Aufwandes nachzukommen.“

Keine Antwort auf „vermutete Unregelmäßigkeiten“

Zum Abschluss stellt die USF/UWG noch fest, dass „in der Öffentlichkeit mit diesem Vorgang auch ein Zusammenhang hergestellt“ werde mit der Abberufung des vormaligen Geschäftsführers. Die Verwaltung habe auf einen Antrag nicht reagiert hat, in dem die USF/UWG forderte, dass die Kontenpläne der WSG dem Stadtrat zugänglich gemacht werden sollten. „Es wird die Vermutung geäußert, dass auch zu diesem Zeitpunkt Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind.“ Hier lautet die Antwort, dass sich die Stadt zu Vermutungen nicht äußere.

Unabhängige Wirtschaftsprüfer sollen das Geschehen seit 2019 aufrollen

Beantragt hat die USF/UWG eine Überprüfung der Geschäftsvorgänge ab 2019 durch ein geeignetes Büro. Dazu erklärt die Stadt: „Der Aufsichtsrat der WSG hat in seiner Sitzung am 9. April die Beauftragung einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beschlossen. Derzeit werden hierzu Angebote eingeholt.“