Menden. Peter Maywald hat in der WSG-Affäre seinen Aufsichtsratsvorsitz verloren, die CDU-Ratsfraktion schloss ihn aus. Jetzt wehrt er sich.

„Das ist keine Korruption. Das ist unserer Einschätzung nach ein gänzlich unspektakulärer und normaler Vorgang“, erklärt der Jurist und Steuerberater Dr. Philip Seel aus der renommierten Kanzlei Grüter mit Sitz in Hamm und Münster zu den anlaufenden Ermittlungen gegen das Mendener Ratsmitglied Peter Maywald jetzt gegenüber der WP. Maywald war bis zu seinem Rücktritt bis vor kurzem Aufsichtsrats-Vorsitzender der Wirtschaftsförderungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft WSG.

Mehr als 300 Arbeitsstunden in die Wirtschaftsförderung investiert

Wie berichtet, hatte Maywald im Rahmen eines Beratervertrages gut 27.000 Euro von der WSG erhalten. Dies, weil er nach dem Ausscheiden von Geschäftsführer Tim Behrendt einer schriftlichen Bitte von Bürgermeister Dr. Roland Schröder entsprochen hatte: Er sollte in der Übergangszeit bis zur Bestellung einer neuen Geschäftsführung „operativ koordinierende“ Tätigkeiten übernehmen. Das sei laut Maywald auch notwendig gewesen, um den Geschäftsbetrieb der WSG aufrechtzuerhalten und die neue Geschäftsführerin Sara Schmidt einzuarbeiten. Der Beratervertrag wurde erst später abgeschlossen und rückdatiert. Zu dieser Zeit hatte Maywald nach eigenen Angaben bereits mehr als 300 Arbeitsstunden in die WSG investiert.

Rechtsgutachten soll für Betroffene deren juristische Lage klären

Die Kanzlei Grüter hat nun im Auftrag Maywalds ein Rechtsgutachten zu dem Vorgang erstellt. Denn Peter Maywald, inzwischen aus der CDU-Fraktion aus moralischen Gründen ausgeschlossen, wollte nach eigenem Bekunden verstehen, was er eigentlich falsch gemacht haben könnte – und was ihn juristisch erwartet. Dafür sind Rechtsgutachten da. Sie sollen Klarheit schaffen über die strafrechtliche Relevanz bestimmter Verhaltensweisen. Zwar werden sie im Auftrag des Betroffenen erstellt, doch die Frage nach einem Gefälligkeitsgutachten beantwortet Dr. Seel klar: „Wir erstellen Rechtsgutachten unabhängig und ohne Einflussnahme oder Änderungswünsche von Seiten des Auftraggebers.“

Laut Gutachten hat sich Maywald nichts zuschulden kommen lassen

Die Antworten im Gutachten sind jedenfalls eindeutig: Falsch an Maywalds Verhalten sei allein gewesen, den Beratervertrag im März 2024 wieder aufzuheben und die erhaltene Vergütung in Höhe von gut 27.000 Euro an die WSG zurückzuzahlen. Denn: Den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Arnsberg könne Maywald in aller Gelassenheit entgegensehen. Er habe sich rein gar nichts zuschulden kommen lassen.

Kanzlei: Arbeitsaufträge an Aufsichtsräte in der Wirtschaft „gang und gäbe“

Im Zuge der Auseinandersetzungen um den Beratervertrag waren zwei Kernfragen aufgekommen: Darf ein Aufsichtsratsmitglied als Auftragnehmer des eigenen Unternehmens überhaupt mit einer Vergütung tätig werden? Und: Hätte Maywald für die Aufnahme dieser Tätigkeit eine Genehmigung des Aufsichtsrates einholen müssen, dem er vorsaß? Laut Dr. Seel sind Arbeitsaufträge von Unternehmen an Aufsichtsratsmitglieder, die auch bezahlt werden, im Wirtschaftsleben „kein Skandal, sondern gang und gäbe“. Und die Information des Aufsichtsrates sei nicht Maywalds Pflicht gewesen, sondern im Zweifel die des Bürgermeisters oder der Geschäftsführung.

Vergütung für Maywald: „Das ist keine Korruption. Das ist Zivilrecht.“

Zur Frage der Vergütung stellt das Gutachten fest, dass Maywald das Geld eindeutig zugestanden habe. Zumal ihm von Geschäftsführerin Sara Schmidt erklärt worden sei, dass die Lösung über den Beratungsvertrag vom Wirtschaftsprüfer und vom Steuerberater der WSG gutgeheißen worden sei. Darauf habe Maywald vertrauen können. Sara Schmidt habe zwar den Vertrag mit Maywald vereinbart, dies sei aber lediglich als schriftliche Fixierung des Auftrags von Schröder zu betrachten. Selbstverständlich sei dabei auch eine Vergütung zu leisten. Wenn diese wie im vorliegenden Fall nicht von vornherein festgelegt wird, dann geschehe dies später zu „üblichen Sätzen“. Und daran, so Dr. Seel weiter, sei überhaupt nichts Anrüchiges oder gar Skandalöses. „Das ist auch keine Korruption. Das ist Zivilrecht.“

Meldepflicht: Aktienrecht und GmbH-Gesetz sind laut Juristen zwei Paar Schuhe

Was die Zustimmung des Aufsichtsrates zu Arbeitsverträgen mit Aufsichtsratsmitgliedern angeht: Die bestehe laut Aktiengesetz unter bestimmten Umständen, nicht aber im GmbH-Recht, in dem man sich bei der WSG GmbH befindet. Das sei auch folgerichtig, „denn viele GmbHs haben gar keine Aufsichtsräte“, stellt Dr. Seel fest. Ob andere ihre Pflichten verletzt haben, sei womöglich noch juristisch zu klären, aber nicht Sache von Peter Maywald und mithin nicht Gegenstand des Rechtsgutachtens.

Keine Pflichtverletzung und Anspruch auf Annahme des Entgelts

Im Ergebnis hält die Kanzlei Grüter fest: Weder aus seiner Tätigkeit als Vorsitzender des Aufsichtsrates noch aus dem Auftrags-Vertragsverhältnis heraus seien Peter Maywald Pflichtverletzungen vorzuwerfen. Auf die Annahme des Entgelts habe er einen Anspruch gehabt.

Maywald erleichtert: „Es wird sich erweisen, dass ich unschuldig bin“

Peter Maywald selbst zeigte sich gegenüber der WP erleichtert über diese Aussagen. Öffentlich unter Verdacht gestellt zu sein, sei alles andere als einfach, auch im Alltag. Das reiche von unmittelbaren Anfeindungen auf der Straße bis hin zum Rückzug langjähriger Weggefährten. „Dass die Politik immer ein großer Teil meines Lebens war, macht das alles nicht leichter.“ Gerade die WSG und der Schulausschuss seien Herzenangelegenheiten für ihn gewesen. Heute zeigt sich Maywald überzeugter denn je: „Es wird sich erweisen, dass ich unschuldig bin.“

Bitte oder Auftrag? Am Dienstag jetzt Sonderratssitzung zur WSG-Affäre

Bürgermeister Roland Schröder verweist auf Anfrage der WP zum Inhalt des Rechtsgutachtens auf seine bereits veröffentlichte Stellungnahme. Darin geht es vor allem um die Frage, ob seine Bitte als Auftrag zu verstehen war, was er verneint. Mehr gebe es aus seiner Sicht zum derzeitigen Zeitpunkt nicht zu sagen. Am kommenden Dienstag, 23. April, ab 18.30 Uhr soll die WSG-Affäre zum Gegenstand einer öffentlichen Sondersitzung des Stadtrates im Anschluss an den Haupt- und Finanzausschuss werden. In diesem Zuge steht im Rat auch die Berufung von Christian Feuring zum Nachfolger von Peter Maywald als Vorsitzender des städtischen Schulausschusses an.