Menden. Wann der Prozess gegen eine 60-jährige Frau aus Menden vor dem Landgericht Arnsberg beginnt, ist noch offen.
Wochenlang hielt eine Brandserie vor allem Lendringsen und Oesbern in Atem. Immer wieder mussten Polizei und Feuerwehr ausrücken: Gartenlauben, Zäune, ein Wohnmobil, und auch vor einem Harvester machte eine 60-Jährige dabei laut Polizei keinen Halt. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Was der Mendenerin vorgeworfen wird - und wann es zu einem Prozess kommen könnte.
Mendenerin (60) in Untersuchungshaft
Die Erleichterung für viele Lendringserinnen und Lendringser kommt Ende August 2023. Nach einem erneuten Brand vermelden Polizei und Staatsanwaltschaft: Es gibt eine Verdächtige. Die 60-Jährige, die seither in Untersuchungshaft sitzt, hatte laut Ermittlern zumindest ein Teilgeständnis abgelegt. Für die Dauer einer U-Haft gelten indes Fristen, nach maximal einem halben Jahr kann nur das Oberlandesgericht die Fortdauer anordnen.
Nun hat die Staatsanwaltschaft Arnsberg offiziell Anklage erhoben. Insgesamt werden der Mendenerin 13 Taten zur Last gelegt, die die Befürchtungen von Anwohnern bestätigen: Für einen Großteil der Brandeinsätze der Feuerwehr im Sommer 2023 soll sie verantwortlich sein. Dazu zählen unter anderem mehrere Gartenlauben und -hütten, ein Wohnmobil und ein Harvester, der in Oesbern zunächst am 10. Juni brannte. Doch nicht alles, was angeklagt ist, ist auch gleich eine Brandstiftung, wie Staatsanwalt Thomas Poggel auf WP-Anfrage erklärt. „Dazu gibt es unterschiedliche Bestimmungen im Strafgesetzbuch.“ So sei ein in Flammen stehender Gartenzaun etwa eine Sachbeschädigung, während Fahrzeuge, Wälder oder landwirtschafliche Erzeugnisse unter die Brandstiftung fallen.
Anwohner in Lendringsen nach Brandserie in Sorge
Wann genau mit einem Prozessbeginn zu rechnen ist, steht derzeit noch nicht fest. Mit Blick auf die Fristen, die für die Untersuchungshaft gelten, scheint eine Ansetzung Anfang 2024 möglich. Angesichts des Umfangs der Anklage landet das Verfahren auch direkt am zuständigen Landgericht Arnsberg. Für eine Brandstiftung sieht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe von einem bis zehn Jahre vor - angesichts der Vielzahl an angeklagten Taten liegt die Straferwartung bei mindestens vier Jahren Freiheitsstrafe.
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Die Brandserie hatte vor allem Anwohner in Lendringsen in Atem gehalten. „Ich war noch wach, als ich so einen Knall gehört habe“, berichtete ein Anwohner am Tag, nachdem ein Wohnmobil ausbrannte. „Die Flammen sind meterhoch gewesen“, erinnert er sich an den Einsatz der Feuerwehr. Dass ein Feuerteufel in der Nachbarschaft umgeht, das beschäftigte die Lendringser am Bieberberg. Vor allem war es die Art der Eskalation: Erst waren es Grünflächen im Wald, später dann Autos, Gartenlauben und Wohnmobile. „Was ist denn, wenn dabei Menschen zu Schaden kommen?“, fragte sich eine Anwohnerin im Gespräch mit der Westfalenpost seinerzeit. So weit ist es schlussendlich nicht gekommen.
Mit der Festnahme der 60-Jährigen endete die Serie der nächtlichen Einsätze für Polizei und Feuerwehr schließlich. Befürchtungen, wonach die Verdächtige möglicherweise nicht allein gehandelt haben könnte, haben sich laut den Ermittlern unterdessen nicht bestätigt.