Menden. Auch wortgewandte Erklärungen nutzten dem 32-jährigen Mendener vor Gericht nichts. Er hatte einen Bekannten mehrfach mit der Faust geschlagen.

Da nutzten auch wortgewandte Erklärungen nichts: Für das Gericht stand fest, die Faustschläge waren durch nichts gerechtfertigt. Ein 32-jähriger Mendener bekam deshalb eine empfindliche Geldstrafe.

Oft übernehmen im Gerichtssaal die Verteidiger das Reden für ihre Mandanten. Im vorliegenden Fall hatte der 32-jährige Mendener auf der Anklagebank keinen Juristen an seiner Seite, was bei weniger schweren Vorwürfen auch nicht zwingend erforderlich ist. Und wenn auch im eigenen Berufsleben eher handwerklich tätig, meinte man während der Verhandlung immer wieder, an dem Mann sei ein Verteidiger verloren gegangen. So wortreich hatte er versucht, das eigene Handeln zu erklären, sich mit juristischem Vokabular in die Analyse der anderen Aussagen begeben. +++ Lesen Sie auch: Vom Gefängnis ins Gericht: Mendener sorgt für Trubel +++

Wortreiche Entschuldigung für fast 30-minütige Verspätung vor Gericht

„Die Zeugen widersprechen sich gegenseitig, das ist nicht glaubwürdig.“ Das hört man von einem Angeklagten persönlich in einem Schlusswort eher selten. Ganz zu Beginn vor der eigenen Aussage, nachdem er sich zunächst genauso wortreich für seine fast 30-minütige Verspätung entschuldigt hatte, erklärte der Mann, er wolle sich zunächst mal anhören, was ihm genau vorgeworfen werde, bevor er über eigene Angaben entscheide.

Urteil war eine Gesamtstrafe

Das gesprochene Urteil war letztlich eine Gesamtstrafe, es wurde mit einer Verurteilung von Anfang des Jahres zusammengerechnet, wo der Angeklagte wegen eines anderen Vergehens sanktioniert wurde: Damals hatte er versucht, einem Paketboten den Scanner aus der Hand zu schlagen, weil er mit dessen Verhalten nicht einverstanden war – nach eigener Aussage.

Die vorsitzende Richterin hatte schon vorher durchaus mit Ironie im Unterton auf die Vorgeschichte des Angeklagten angespielt und seine Aussage zu Beginn bezüglich seines Charakters: „Sprechen wir mal über Ihre Vorstrafen und Ihre friedliche Grundeinstellung.“

Der Mann hat nämlich mehrere Vorstrafen wegen Diebstählen und Körperverletzung, wenn auch ein paar Jahre zurückliegend.

Nach Verlesen der Anklage holte er dann doch aus: „Ich bin ein friedlicher Mensch, ich gehe nicht grundlos auf eigene Leute los. Selbstjustiz geht nicht.“ Seine Worte klangen gut vorbereitet, fast wie auswendig gelernt. Aber zunächst zu den Vorwürfen: Im November 2022 traf der 32-jährige Mendener an der Unteren Promenade nahe der Musikschule auf einen alten Bekannten. Den soll er wie aus dem Nichts mit mehreren Faustschlägen traktiert haben. Folge: eine schmerzhafte Platzwunde am Kopf. +++ Auch lesenswert: Prozess: Kokain, ein Baseballschläger und eine Escort-Dame +++

Das wollte der Angeklagte auch nicht bestreiten, aber unbedingt die Vorgeschichte dazu erzählen. Mit seinem späteren Opfer, einem heute 33 Jahre alten Mendener, habe er früher mal in der Nachbarschaft gewohnt, wo es zu einer Keilerei der damals Jugendlichen kam. Eine Anzeige von ihm damals sei ins Leere gelaufen, das Verfahren eingestellt worden. Seitdem sei man sich in Menden immer wieder zufällig begegnet, wo unschöne Worte gewechselt worden seien. Auf einer Pfingstkirmes habe ihn der Bekannte dann mit anderen Freunde zusammen aus dem Nichts angegriffen. Das soll schon über zehn Jahre her sein.

Angeklagtem reichen Unwohlsein bei der Begegnung aus, um Fäuste sprechen zu lassen

Nun im Herbst letzten Jahres also wieder eine Begegnung in der Innenstadt. Der Angeklagte dazu: „Mimik und Gestik wiesen darauf hin, dass er wieder zuschlägt. Aus der Not heraus habe ich mich dann gewehrt.“ Dass der Kontrahent selber keine konkreten Anzeichen von Gewaltanwendung machte, gestand der Beschuldigte dann in verklausulierten Sätzen auf Nachfrage der Richterin doch ein. Aber, so sein Rechtsverständnis, sein Unwohlsein bei der Begegnung und ein diffuses Gefühl der Bedrohung reichten wohl aus, um die Fäuste sprechen zu lassen. +++ Lesen Sie auch: Menden: Kurz vor OP – Arzt schlägt auf Krankenpfleger ein +++

Richterin und Staatsanwältin machten sehr klar, dass das nicht geht. Später dann aber wieder eine andere Einschätzung des Beschuldigten: „Ich sitze zu Recht hier.“ Und leid taten ihm auch nur die beiden Minderjährigen, die als Begleiter des Opfers die Faustschläge mit ansehen musste. Für die sprach er in der Verhandlung bedauernde Worte, auch auf Hinweis der Richterin aber nicht für sein Opfer, das als Zeuge in der Verhandlung auch seine Sicht der Dinge schilderte.

Opfer bestreitet vehement, Angeklagten vorher schon einmal angegriffen zu haben

Und das Opfer bestritt vehement, den Mann auf der Anklagebank vorher schon mal angegriffen zu haben. „Ich will nur meine Ruhe haben.“ In erster Linie wolle er von dem Angeklagten Schadenersatz, weil er sein Smartphone bei dem Vorfall auf die Straße warf und es damit zerstörte. Das wolle er noch auf dem zivilrechtlichen Wege mit seinem Anwalt zusammen erreichen.

Aber hier wurde es für den Beschuldigten zunächst mal wegen der Körperverletzung teuer: 75 Tagessätze zu 55 Euro lautete das Urteil, also 4125 Euro insgesamt. Der 32-Jährige blieb ganz in seinem Duktus: „Das hätte anders laufen können und müssen. Ich habe einen Fehler gemacht und werde das künftig vermeiden.“ +++ Auch interessant: Polizei: Trotz Straftaten keine kriminelle Meile in Menden +++

Wortreich diskutieren ist freilich immer noch besser als die Fäuste sprechen zu lassen. Die Richterin stellte irgendwann im Verfahren aber auch zu den Ausführungen des Mannes fest: „Er stellt sich besser dar als er ist.“