Menden. Laptop, Computer und Smartphone eines Mendeners sind voll mit einschlägigen Dateien. Vor Gericht gibt er sich kleinlaut.
Tausende pornografische Bilder und hunderte kinderpornografische Bilder und Videos hortete ein Mendener auf seinem Smartphone und Computern. Bei einer Durchsuchung kommen die Straftaten ans Licht. Am Amtsgericht Menden hat es nun ein Urteil gegeben.
Bewusste Suchanfragen
Die Beschreibungen der Staatsanwältin zu den kinder- und jugendpornografischen Bildern und Videos sprengen buchstäblich die Vorstellungskraft. Auf dem Tisch vor Amtsrichter Martin Jung ist ein Laptop aufgebaut. Doch die Dateien müssen im Laufe der Verhandlung zumindest nicht noch einmal gezeigt werden.
Der 53-jährige Mendener stapft mit schwarzen Lackschuhen und roter Multifunktionsjacke in den Saal. Dass die Verhandlung am Ende eher mit Warten denn mit den Tatbeschreibungen gefüllt ist, ist vor allem einer Absprache zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht geschuldet. Tenor: Das Strafmaß soll zwischen einem Jahr und neun Monaten und zwei Jahren auf Bewährung betragen. Dafür räumt der Mendener über seinen Verteidiger Tobias Noll die Vorwürfe umfangreich ein. „Das ist aber nicht aus Versehen passiert, es war wissentlich und willentlich“, sagt Richter Jung. Der Suchverlauf auf dem Computer, so zeigt es die Datenträgerauswertung der Ermittlungsbehörden, deutet darauf hin, dass der 53-Jährige bewusst danach gesucht hat. Einige Beispiele nennt Martin Jung anschließend.
+++ Kinderporno-Prozess gegen Bundespolizist: Wie Behörden ihm auf die Schliche kamen +++
Insgesamt hätten sich auf Smartphone, Laptop und einem weiteren Computer rund 300.000 pornografische Bilddateien gefunden, einige davon zeigen schwerste Straftaten. „Was sagen Sie heute zu Ihren Taten?“, will Martin Jung vom Angeklagten wissen. „Ich weiß nicht, was mich dazu hingerissen hat“, sagt der arbeitslose Mendener. Sein Blick wandert auf den Boden. Über verschiedene Links sei er auf den entsprechenden Seiten gelandet. Gleichwohl hat das Surfen auf einschlägigen Internetseiten nicht erst begonnen, als der Angeklagte seinen Job verlor. Einige Dateien seien bereits 2018 auf den Computern gelandet. „Was sagt Ihre Frau dazu?“, fragt Jung nach. Sie habe ihn verlassen wollen, inzwischen habe man sich aber wieder zusammengerauft und sei umgezogen.
Kurze Plädoyers
Wie die Behörden dem Mendener auf die Schliche gekommen sind, wird im Prozess nicht deutlich. Oftmals, so heißt es aus Ermittlerkreisen, melden die Internetprovider den Behörden verdächtige IP-Adressen, von denen aus einschlägige Portale besucht werden. „Haben Sie sich mal vorgestellt, wie das ist, wenn Ihre Enkelkinder so fotografiert und durch das Internet gereicht werden?“, will Martin Jung schließlich vom Angeklagten wissen. „Ja, das ist nicht schön“, erwidert der Mendener mit leiser Stimme.
Der Prozess gestaltet sich schließlich recht kurz. Ein Jahr und elf Monate Haft auf Bewährung sowie eine Zahlung in Höhe von 1000 Euro an eine gemeinnützige Organisation fordert die Staatsanwältin für den nicht vorbestraften Mendener. „Wir mussten uns immerhin nicht die unzähligen Dateien anschauen.“ Verteidiger Tobias Noll „kann sich zu 95 Prozent“ den Ausführungen der Staatsanwaltschaft anschließen. Einzig bei der Bewährungsstrafe lautet seine Forderung ein Jahr und neun Monate.
Am Ende bleibt Amtsrichter Martin Jung mit seinem Urteil – ein Jahr und zehn Monate, ausgesetzt zur Bewährung, sowie eine Zahlung an eine gemeinnützige Organisation – zwischen genau den beiden Anträgen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.