Menden. Der Mendener Bundespolizist kommt erst zu spät, wehrt sich dann dagegen, sein Handy abzugeben. Wann kommt es zum Urteil?
Der Prozess um den Mendener Bundespolizisten, der wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie, vor Gericht steht, wurde erneut vertagt. Ein neuer Beweismittelantrag seitens der Verteidigung verschob die Gerichtsverhandlung auf den 1. Juni. Dann soll voraussichtlich ein Urteil gesprochen werden. Zudem soll bei diesem Termin auch ein IT-Experte erneut vernommen werden.
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Nach fast sieben Stunden Verhandlung beim ersten Prozesstermin entschied man sich zu einer Vertagung. Doch zur Fortsetzung erschien der Angeklagte zunächst nicht. Auch sein Anwalt habe nicht gewusst, wo sich sein Mandat aufhalte. Eine halbe Stunde nach Beginn der Verhandlung entschied die Richterin kurzerhand, den Mendener polizeilich vorführen zu lassen.
Mendener Bundespolizist verwechselt die Uhrzeit
Doch kurz darauf meldete sich der Bundespolizist in der Kanzlei seines Anwalts. Er habe die Uhrzeit verwechselt, dachte der Termin sei später und komme nun so schnell wie möglich. Rund eine Viertelstunde später erschien er dann auch tatsächlich vor Gericht. Jedoch gab es statt Urteilsverkündigung und Plädoyer eine weitere Vertagung des Prozesses. Der Grund: Die Verteidigung stellte einen neuen Beweismittelantrag – dem die Richterin auch zustimmte.
Allerdings mit der Voraussetzung, dass der Angeklagte all seine aktuellen mobilen Endgeräte wie Ipad oder Handy abgibt und untersuchen lässt. Nachdem der Bundespolizist zunächst versuchte, dagegen zu argumentieren, willigte er letztlich ein. Nun muss geprüft werden, ob – so die Argumentation des Angeklagten – sich wirklich eine fremde Person in das Google-Konto des Angeklagten gehackt hat und darüber schlussendlich jegliche Endgeräte wie Laptop, Ipad oder Handy fernsteuerte. Die pornografischen Dateien sollen demnach durch Dritte auf die Geräte des Polizisten gelangt sein. Staatsanwaltschaft und die Richterin äußerten bereits ihre Zweifel an der Geschichte. Der Prozess wird am 1. Juni fortgesetzt.