Menden. In der Wohnung eines Mendeners hat die Polizei Hunderte Fotos und Videos mit Kinderpornografie gefunden. Der 34-Jährige stand jetzt vor Gericht.

Hunderte Fotos und Videos mit Kinderpornografie hat die Polizei Anfang 2019 in einer Wohnung in Menden sichergestellt. Der mutmaßliche Besitzer dieser schrecklichen Darstellungen musste sich nun vor Gericht verantworten. Und fand dabei Ausreden für sein Verhalten. Er wurde abschließend zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt – ohne Bewährung.

Man darf wohl davon ausgehen, dass die Prozessbeteiligten – der vorsitzende Richter Martin Jung wie auch die Staatsanwältin oder der in den Ermittlungen leitende Polizeibeamte – schon einiges dieser Art in ihrem beruflichen Leben betrachten mussten. Aber auch jetzt fällt es ihnen noch einmal sichtlich schwer, das vorliegende Beweismaterial zu sichten. Denn das war nun nötig in diesem Prozess gegen einen 34-Jährigen vor dem Amtsgericht Menden wegen des Besitzes und des Verbreitens von Kinderpornografie. Schwerste Misshandlungen an Kindern, Jugendlichen und gar Säuglingen sind dabei auf Bildern und in Videos zu sehen. +++ Das könnte Sie auch interessieren: Menden: Ex-Polizist muss wegen Kinderpornos ins Gefängnis +++

Kinderpornografie: Polizei schlägt im März 2019 in Mendener Wohnung zu

Im März 2019 hatte die Polizei in einer Mendener Wohnung zuschlagen können: Etwa zwei Dutzend Videos und mehrere Tausend Bilder mit kinderpornografischen Darstellungen fanden die Beamten auf Laptops, Tablets, Handys und Speicherkarten des Bewohners, eines heute 34-jährigen Mannes, der mittlerweile nicht mehr in Menden lebt. Wegen des Tatortes fand seine Verhandlung nun hier vor dem Amtsgericht statt. Auf die Spur des Mannes kamen die Ermittlungsbehörden erst durch Hinweise aus den USA. Internetanbieter oder soziale Netzwerke müssen es dort einer Organisation, dem National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC), melden, wenn auf ihren Seiten verdächtige Inhalte auftauchen, zum Beispiel Kinderpornografie. Diese Hinweise gehen dann auch an die Ermittlungsbehörden in Deutschland. +++ Auch lesenswert: Kinderporno-Ermittlungen: Polizei im MK sucht IT-Experten +++

Ende 2018, Anfang 2019 kam so auch die Nachricht hier an, dass von Menden aus auf den Internetspeicherdienst Dropbox Kinderpornografie hochgeladen wurde. Von einem Netzzugang aus, der nach Menden zurückverfolgt werden konnte. Weiterhin tauchte auch ein Chatverlauf auf, in dem sich zwei Personen über solche kriminellen Inhalte austauschten und auch gegenseitig Videos schickten. Es war die gleiche Person, wie sich herausstellte. Daraufhin durchsuchte die Polizei im März 2019 die Wohnung des Mannes. Und fand eine große Menge des abscheulichen Bild- und Videomaterials. All das wurde dokumentiert und ausgewertet.

34-Jähriger aus Menden zeigt sich bei Ermittlungen unkooperativ

Der seinerzeit die Ermittlungen leitende Beamte erinnerte sich in seiner Zeugenaussage, dass der Wohnungsbesitzer ziemlich unkooperativ gewesen sei. Er habe auf einmal schnell auf die Toilette gemusst und vorher noch ein Handy in der Hosentasche verschwinden lassen. Der Polizeibeamte habe ihm das Gerät aber abgenommen. „Und dann musste er auch plötzlich nicht mehr auf die Toilette", so der Polizist jetzt vor Gericht. Mutmaßlich wollte der Beschuldigte also noch Dateien löschen. Auch habe er den Ermittlern kein Passwort verraten. Dadurch zog sich die Auswertung lange hin, erst jetzt konnte der Prozess beginnen. +++ Bundesweite Razzia wegen Kinderpornografie - 14 Verdächtige +++

Aber auch da war der 34-Jährige zunächst wenig kooperativ. Einsilbig, manchmal unverständlich beantwortete er die Fragen des Gerichts, zum Beispiel danach, ob er all das Bild- und Videomaterial kenne, irgendwann mal erhalten oder verschickt habe: „Ich kann mich nicht erinnern.“ Er habe all diese Sachen zugeschickt bekommen. Von wem? Wofür? Immer wieder kam nur Schweigen als Antwort. Irgendwann wurde er doch noch gesprächiger, berichtete von einer schweren Kindheit, familiären und beruflichen Problemen. Und dass ihm dann die Kinderpornos als Ventil gedient hätten. „Ich war in einem richtig tiefen Loch.“ Obwohl er, wie er heute sagte, die Dateien seinerzeit „ekelig und doof“ fand. „Ich schäme mich dafür.“

Richter in Urteilsbegründung: Tatenlosigkeit als Zeichen fehlender echter Reue

Als die anderen Beteiligten im Sitzungssaal am Bildschirm die Bilder und Videos sichteten, schaute der Mann beschämt zu Boden. Seit der Hausdurchsuchung vor fast drei Jahren habe er aber damit komplett abgeschlossen. Richter Martin Jung wollte die persönlichen Probleme des Mannes nicht relativieren. „Aber Sie haben sich dann Kinder angeschaut, die noch viel mehr Opfer geworden sind als Sie.“ Der Angeklagte beteuerte, dass er seitdem immer wieder überlegt habe, seine Probleme anzugehen, sich Hilfe zu holen, eine Therapie zu beginnen. Passiert, so die Antwort auf mehrere Nachfragen, sei bis jetzt aber nichts Konkretes. Auch das wurde dem 34-Jährigen schließlich zum Verhängnis. Denn auch diese Tatenlosigkeit sei wohl ein Zeichen für fehlende, echte und tief empfundenen Reue, so Richter Jung in der Urteilsbegründung. „Das ist eine Verweigerung Ihrer Eigenverantwortung. Dass Sie sich nicht mit den Umständen beschäftigen, warum Sie an so schweren Misshandlungen interessiert sind.“

So urteilte das Schöffengericht schließlich eine Strafe ohne Bewährung, nämlich zwei Jahre. Unter besonderen Umständen wäre bei so einer Höhe theoretisch noch Bewährung möglich gewesen. Noch aber ist das Urteil nicht rechtskräftig.