Menden. Mendener Bundespolizist muss sich wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie vor Gericht verantworten. Doch wie kam der Fall ans Licht?

Der Prozess gegen den Mendener Bundespolizisten, der sich vor dem Schöffengericht wegen des Verdachts des Besitzes sowie der Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten verantworten muss, wird am Dienstag, 1. Juni, fortgesetzt. Ungeklärt ist etwa noch die Frage, wie der Fall ans Licht gekommen ist. „Dieses Detail wurde in der Hauptverhandlung noch nicht erörtert“, sagt Martin Jung, Pressesprecher des Amtsgerichts in Menden, dazu. Die Presse habe kein umfassendes Akteneinsichtsrecht. Daher könne er nur Details offenbaren, die auch in der Hauptverhandlung gelaufen sind.

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„Die Öffentlichkeit wird darüber informiert, was für die Strafbarkeit entscheidend ist, und das ist hier das Verbreiten der kinderpornografischen Schriften“, erklärt Jung.

Verfahren am Mendener Amtsgericht wird fortgesetzt

Wie man auf den Verdacht gekommen ist, sei demnach nicht relevant für die Strafbarkeit. Daher müsse dieser Aspekt auch nicht zwingend in der Hauptverhandlung erörtert werden. „Das Gericht ist gehalten, das Entscheidende zu erörtern“, sagt der Pressesprecher.

Somit müsse in erster Linie die Frage geklärt werden, ob das Verhalten des Angeklagten strafbar war. Dass Hintergründe des Ermittlungsverfahrens noch in der Hauptverhandlung erörtert werden, könne passieren, müsse aber nicht. Das Verfahren gegen den Bundespolizisten wird am kommenden Dienstag, 1. Juni, vor dem Mendener Amtsgericht fortgesetzt. Die Verhandlung ist öffentlich.