Menden. Nach dem Erfolg im Frühjahr 2022 gibt es Anfang 2023 eine weitere Förderung für Balkonkraftwerke. Was sich diesmal aber ändert.

Die erste städtische Förderung für sogenannte Balkonkraftwerke war ein voller Erfolg. Binnen sechs Stunden war der Fördertopf leer. Nun gibt es eine Neuauflage des Programmes für Menden. Was Interessierte wissen müssen – und was sich im Vergleich zur ersten Förderrunde jetzt ändert.

Mendener SPD mit Bedenken

Wie erfolgreich die erste Runde der sogenannten Billigkeitsrichtlinie war, macht ein Blick auf die Zahlen deutlich. 70.000 Euro umfasste der Fördertopf im Frühjahr 2022. Keine sechs Stunden nach offiziellem Beginn waren die auch schon weg (WP berichtete). Nun hat der Rat den Weg frei gemacht für eine Neuauflage der städtischen Förderung. Gleichwohl gibt es diesmal kleinere Änderungen.

Was noch wichtig ist

Förderanträge werden über das Serviceportal der Stadtwerke oder über die Website der Stadt Menden unter www.menden.de/klimaschutz in Papierform zu Verfügung gestellt oder sind im Rathaus abzuholen.

Gefördert werden ausschließlich Anlagen bzw. Geräte, die ordnungsgemäß im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur und des Netzbetreibers angemeldet, installiert und betrieben werden. Gegebenenfalls ist hierzu ein Austausch des Zählers durch die Stadtwerke Menden notwendig, für den Austausch fallen keine Kosten an.

Es entstehen Bearbeitungsgebühren zur Anmeldung von PV-Anlagen in Höhe von 49,60 Euro bei den Stadtwerken Menden, die der Antragsteller zu tragen hat.

50.000 Euro stehen nun bereit. Die Förderung kann nach dem Kauf der Anlage unter Vorlage der Rechnung beantragt werden. Dem Förderantrag ist die Rechnung der Stecker-PV-Anlage beizulegen. Heißt: Nach Prüfung auf Richtigkeit, erhält der Antragsteller per Mail eine Förderreservierung. Nach Reservierung muss eine Kopie des Nachweises über die Erfüllung der gesetzlichen und normativen Anforderungen zur Produktsicherheit, ein Foto über die montierte Stecker-PV-Anlage und ein Nachweis über die Anmeldung im Marktstammdatenregister vorgelegt werden.

Das war zuletzt anders und sorgt zumindest vonseiten der SPD für Kritik: Das Ganze solle sich „nicht nur an die großen Eigenheimbesitzer“ richten, sondern auch an Mieterinnen und Mieter in kleineren Wohnungen, betont Ingo Günnewicht. Mit der neuen Vorgehensweise nehme man eben jenen Mietern einen großen Anreiz, sich ein Balkonkraftwerk zuzulegen. „Wenn man für rund 1000 Euro in Vorleistung gehen muss, dann einen Antrag stellt und eventuell eine Zusage bekommt, wollen sich einige sicherlich nicht auf dieses Risiko einlassen.“ Gibt’s in diesem Fall keine Förderzusage, dann rechne sich die Anlage erst nach gut sechseinhalb Jahren und nicht bereits nach gut vier Jahren, so Günnewicht weiter.

Internetportal der Stadtwerke muss umgestellt werden

„Das haben wir im Klima- und Umweltausschuss lange diskutiert“, kontert Grünen-Fraktionschef Peter Köhler. Das Problem sei nämlich, dass die Fördermittel bis Mitte 2023 ausgegeben sein müssen. Man wolle mit diesem Verfahren das Prozedere für Antragssteller und Stadt gleichzeitig verschlanken. „Es war auch eine Erfahrung, dass Mittel reserviert wurden für Anlagen, die am Ende gar nicht realisiert wurden“, so Köhler weiter. Unterstützung bekommt Köhler vonseiten der FDP. „Genau dieser Kompromiss um die Verteilung der Gelder führte zu einem einstimmigen Beschluss“, sagt Klaus Luig mit Blick auf die vergangene Sitzung des Umweltausschusses.

+++ Hintergrund: Balkonkraftwerke auch in Fröndenberg stark gefragt +++

Die Förderrichtlinie ist schließlich mehrheitlich beschlossen worden. Wann sie in Kraft tritt bzw. wann Bürger ihre Förderanträge für Balkonkraftwerke einreichen können, ist noch nicht klar. Durch die Umstellung des Verfahrens muss auch das Internetportal der Stadtwerke überarbeitet werden.