Fröndenberg. In Menden und Fröndenberg sind die Balkonkraftwerke ein Kassenschlager. Nun will die Ruhrstadt den Fördertopf aufstocken.

Was sich in Menden bereits als Kassenschlager etabliert hat, ist auch in Fröndenberg viel gefragt: eine Förderung für Balkonkraftwerke. Um die bestehende Warteliste abzuarbeiten, soll der Fördertopf nun aufgestockt werden.

Fröndenberger Fördertopf leer

Bereits Anfang März hat der Fröndenberger Rat grundsätzlich grünes Licht für geförderte Balkonkraftwerke gegeben. 50 Anlagen sollte die Stadt demnach bezuschussen. Doch wie in der Nachbarstadt Menden war das Programm zügig überzeichnet. „Die Zahl der Antragsteller ist seitdem mit 50 Anträgen in kürzester Zeit ausgeschöpft worden“, heißt es in einer Vorlage der Verwaltung für die nächste Ratssitzung. Auch die Warteliste ist entsprechend voll. Zum Vergleich: In Menden war der Fördertopf in Höhe von 70.000 Euro nach sechs Stunden leer. 175 Mendenerinnen und Mendener haben sich den Zuschuss sichern können. „Wir haben gehofft, dass das Projekt gut angenommen wird, aber nicht damit gerechnet, dass es derart gut laufen würde“, zeigt sich Mendens Klimaschutzmanager Thomas Tokotsch überwältigt.

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In der Ruhrstadt soll die Begrenzung auf 50 geförderte Anlagen nun aber aufgehoben werden. Stattdessen sollen bis zu 20.000 Euro zur Verfügung gestellt werden, um die Nachhaltigkeit in den eigenen vier Wänden anzuschieben. „Dies ist eine nachhaltige klimafreundliche Möglichkeit, dass auch Bürger, die kein Wohneigentum besitzen, ihren selbst produzierten Strom selbst verbrauchen und so auf lange Sicht ihre Stromkosten minimieren können“, heißt es vonseiten der Stadt dazu. Der Fördertopf speist sich aus Landesmitteln, der sogenannten Billigkeitsrichtlinie für kommunale Klimaschutzinvestitionen. Gleichwohl: Es ist eine freiwillige Leistung, die nur zum Zuge kommt, wenn der städtische Haushalt die Mittel auch bereitstellt.

Pflichten für Antragssteller

Generell werden sogenannte Stecker-PV-Anlagen gefördert, die nach dem 2. März angeschafft wurden und nicht mehr als 600 Watt Leistung erbringen. Davon profitieren Eigentümer wie Mieter gleichermaßen. Allerdings: Mieter müssen die Installation im Vorfeld mit den Eigentümern abklären. Förderfähig ist maximal eine Anlage pro Haushalt. Der Betreiber der Anlage stellt selbstständig sicher, dass die Normen eingehalten werden.

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Eine technische Prüfung durch die Stadt findet nicht statt. Gleichwohl kann die Stadt über eine Dauer von fünf Jahren eine angekündigte Vor-Ort-Prüfung vornehmen. Heißt: Wer sein Balkonkraftwerk etwa nach drei Jahren schon wieder abbaut, riskiert, dass die Förderung zurückgefordert werden kann. Und noch eine Hürde gibt’s: Das Balkonkraftwerk muss „im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur und des Netzbetreibers angemeldet, installiert und betrieben werden“.

Eine Entscheidung über die Erhöhung des Fröndenberger Fördertopfes soll am übernächsten Mittwoch, 22. Juni, im Rat in der Gesamtschulaula fallen.