Fröndenberg/Unna. Ein Paar aus Fröndenberg soll am Bahnhof Unna einer jungen Frau das Handy gewaltsam entrissen und sie getreten haben. Es gab eine Vorgeschichte.

Wegen räuberischen Diebstahls stand jetzt ein Paar aus Fröndenberg vor dem Amtsgericht Unna. Einer jungen Frau sollen die beiden gewaltsam ihr Handy entrissen und zerstört haben. In der Verhandlung entfaltete sich dann mehr und mehr die persönliche Vorgeschichte dieser Tat.

Passiert war das alles am Bahnhof Unna an einem Nachmittag im Dezember 2019. Das Paar – ein mittlerweile 24-jähriger Mann und seine nun 23 Jahre alte Freundin, die zusammen in Fröndenberg leben – wartete dort am Bahnsteig auf einen Zug. Ebenfalls wartete dort ein mittlerweile 17 Jahre altes Mädchen, in der Gemeinde Möhnesee zuhause, die mit ihrem Smartphone nach Zugverbindungen suchte.

Paar soll Teenager am Bahnhof Unna an den Haaren gezogen und getreten haben

Unvermittelt soll dann die 23-jährige Angeklagte ihr das Handy aus der Hand gerissen und damit flüchtend in die Hönnetalbahn in Richtung Menden und Fröndenberg gestiegen sein. Als das Opfer hinterherlief, habe sich dann eine gewalttätige Auseinandersetzung entwickelt, in welcher die beiden Angeklagten den Teenager an den Haaren zogen, auf den Boden warfen und traten. Soweit der Anklagevorwurf.

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Der Mann als Beschuldigter stellte es anders dar. Die junge Frau habe er schon flüchtig gekannt. Einige Zeit vor diesem Tag am Bahnhof Unna habe sie mal sein Handy geklaut, als man in einer Gruppe mit mehreren Personen in einem Park in Fröndenberg aufeinandertraf. Nach einigen Stunden habe er das Mobiltelefon zwar zurückbekommen, allerdings kaputt und mit fehlender SIM-Karte, so dass er alle Dateien auf dem Telefon verloren habe. Er habe also keine besonders guten Erinnerungen an die junge Frau vom Möhnesee.

Situation am Bahnhof Unna eskaliert - junge Frauen geraten in handgreiflichen Streit

Die Situation am Bahnhof sei dann aber auch wieder aufgrund ihrer Aggressivität eskaliert. Als die 17-Jährige in handgreiflichen Streit mit seiner Freundin geriet, habe er die beiden zunächst trennen wollen. Und dann aber auch die Chance zur Retourkutsche ergriffen. Er nahm im Gewühl das Handy der jungen Frau an sich, wie der Angeklagte eingestand. „Und ich wollte es kaputt machen, weil sie das gleiche mit meinem Handy gemacht hat.“ Was er dann auch tat.

Räuberische Erpressung

Eingestellt werden Verfahren in der Regel, wenn ein Fehlverhalten von Angeklagten durchaus angenommen werden kann, dieses aber nicht so schwerwiegend gesehen wird. Allein schon der Strafprozess, so erklärte hier Richter Hüchtmann, sei den beiden jungen Leuten hoffentlich eine Mahnung.

Verhandelt wurde wegen des Vorwurfs räuberische Erpressung vor dem Schöffengericht, also mit zwei Laienrichtern, weil diese Tat als Verbrechen eingestuft ist und mit einer Mindeststrafe von einem Jahr versehen.

Das offensichtlich nicht mehr benutzbare Smartphone hatte das mutmaßliche Opfer auch als Beweisstück in die Verhandlung mitgebracht. Die Vorgeschichte des ersten Treffens und des ersten mutmaßlichen Diebstahls hatte die junge Frau in ihrer Zeugenaussage zunächst gar nicht erwähnt und erst auf Nachfrage des vorsitzenden Richters Hüchtmann eingestanden. Was dieser deutlich verstimmt zu Kenntnis nahm und die Zeugin mehrfach deutlich an ihre Wahrheitspflicht erinnerte. Die besagt ja schließlich, dass man auch keine relevanten Ereignisse in seiner Aussage weglassen darf.

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Ungenauigkeiten und Widersprüche

Der Teenager erzählte dann, dass es zu dem vorherigen Handydiebstahl in einem Fröndenberger Park tatsächlich gekommen sei. Das sei aber in einer Gruppe passiert und die eigentlichen Diebe wären Leute gewesen, die sie gar nicht kannte. Dass das Handy des Fröndenbergers diesem zerstört zurückgegeben wurde, wisse sie nur vom Hörensagen. Auch andere Schilderungen der 17-Jährigen wiesen für das Schöffengericht Ungenauigkeiten und Widersprüche auf. Zum Beispiel als es darum ging, ob die hier angeklagte Rangelei um das Mobiltelefon an der Eingangstür des Zuges oder mitten in den Gängen stattgefunden habe. Auch die Frage, wer wen an den Haaren gezogen und wer auf wen gestolpert und gefallen sei, konnte nicht schlüssig beantwortet werden. Am Ende jedenfalls lag das Handy der Zeugin kaputt auf den Gleisen, der Zug musste ein paar Meter wegfahren, um es von dort zu bergen.

Von räuberischem Diebstahl ist nach den Aussagen nicht mehr auszugehen

Von einem räuberischen Diebstahl könne man nach den verschiedenen Aussagen wohl nicht mehr ausgehen, stellte Richter Hüchtmann fest. Keiner der Beteiligten habe sich hier wirklich vorbildlich benommen, auch im Angesicht der Vorgeschichte. „Aber mein Sanktionierungsbedürfnis ist überschaubar", so der Jurist. Eine Sachbeschädigung, allerhöchstens noch eine Nötigung, könne hier vorliegen.

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Mit Zustimmung der Verteidiger und auch der Staatsanwältin stellte Richter Hüchtmann das Verfahren dann aber ohne weitere Auflagen ein.

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