Fröndenberg/Unna. Ein 43-Jähriger aus Fröndenberg stand jetzt vor Gericht, weil er im Streit seine Frau mit Fäusten geschlagen hatte. Richter setzt klares Zeichen.

Streit um Geld kommt in Beziehungen öfter vor. Weil ein 43-Jähriger aus Fröndenberg aber eine rote Linie überschritt und seiner Frau dabei Faustschläge verpasste, stand er nun vor Gericht. Trotz tränenreicher Entschuldigungen fiel die Strafe drastisch aus.

„Ich liebe meine Frau und meine Familie,“ beteuerte der Mann in seiner Verhandlung vor dem Amtsgericht Unna tränenreich. Und weiter: „Ich habe nichts verbrochen.“ So ganz richtig war diese Behauptung dann aber doch nicht, wie er später selber eingestand. Die Staatsanwaltschaft warf dem 43-Jährigen vor, im Dezember 2020 in der gemeinsamen Wohnung in Fröndenberg nach einem Streit seine Ehefrau mehrfach mit Faustschlägen traktiert zu haben, ins Gesicht und auf den Rücken. Und zumindest einen Schlag gestand der Angeklagte in seiner Aussage auch ein. „Aber meine Frau hat mich zuerst geschlagen", lautete seine Begründung dafür. Denn diese habe ihm mit dem Handy in ihrer Hand schwungvoll auf die Schulter gehauen oder gestoßen.

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Ehefrau spricht von gezielten Faustschlägen

So ganz genau wurde man sich bei der Heftigkeit dieser Bewegung nicht mehr einig. Daraufhin, so erklärte der Mann, habe er ihr als Reaktion eine Ohrfeige gegeben. Die Ehefrau als mutmaßlich Geschädigte sprach aber von mehreren gezielten Faustschlägen. Ob nun ins Gesicht, das könne sie aus der Erinnerung nicht mehr mit Sicherheit sagen, auf jeden Fall aber zweimal auf den Rücken nachdem sie sich von ihrem Mann weggedreht hatte. Und sie sagte weiter aus, dass so ein Gewaltausbruch in der Partnerschaft nicht zum ersten Mal vorgekommen sei. Was der Mann wiederum bestritt.

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Bei Ehefrau entschuldigt

Für die eine Verfehlung aber zeigte er sich reuig: „Ich habe meiner Frau Blumen gekauft und mich entschuldigt.“ Und auch sonst tue er alles für seine Familie, stehe aber gerade aufgrund der finanziellen Situation unter Druck. Als Ungelernter verdiene er als Aushilfe in Restaurants kein Vermögen, die Coronakrise habe die Situation in dieser Branche weiter erschwert. Und die Ehefrau, die selber als Hausfrau kein Einkommen hat, fordere immer wieder Geld für sich oder die gemeinsame Tochter.

Angeklagter: Streit ist eskaliert

Weil er in der damaligen Situation im Dezember letzten Jahres wieder mal in einer schwierigen finanziellen Lage gewesen sei und lieber etwas mehr Geld hätte zurücklegen wollen, sei der Streit mit seiner Frau, die mehr Geld für sich gefordert habe, eskaliert. „Es ging um 50 Euro", sagten beide übereinstimmend.

Bislang einmal vorbestraft

Der hier Angeklagte war bislang einmal vorbestraft wegen Schwarzfahrens, was nach seiner Aussage aber nur an einer Zuhause vergessenen Monatskarte lag.

Eine Bewährungsstrafe bedeutet für ihn zunächst, dass er nicht ins Gefängnis muss. Wenn man in der vom Gericht festgelegten Bewährungszeit allerdings wieder mit dem Gesetz in Konflikt kommt, kann die Bewährung durchaus widerrufen werden. Dann muss man tatsächlich in den Knast.

Haftstrafen bis maximal zwei Jahren können als Bewährungsstrafe ausgesprochen werden.

Nach dem Vorfall ging die Frau zur Polizei und erstattete Anzeige. Seit diesem Tag habe sich ihr Mann auch deutlich besser im Griff, hielt sie ihm vor Gericht zugute, er sei nett zu ihr, gewalttätig wäre er nicht mehr geworden seitdem. Trotzdem wolle sie sich nun trennen. „Bisher war ich immer wieder bereit, neu anzufangen mit ihm. Jetzt aber kann ich nicht mehr mit ihm leben.“ Noch lebe man allerdings unter einem Dach in Fröndenberg.

Angeklagter kämpft um Chance bei seiner Frau

Auch in der Gerichtsverhandlung kämpfte der Mann verzweifelt darum, bei seiner Frau noch eine Chance zu bekommen. Und auch der Staatsanwalt glaubte dem Angeklagten seine Reue und den Willen, sich in Zukunft zu bessern. Er beantragte als Urteil deshalb nur eine ziemlich kleine Geldstrafe von zehn Tagessätzen über zehn Euro. Amtsrichter Johann aber setzte ein viel deutlicheres Zeichen. Drei Monate Haft auf Bewährung lautete sein Urteil. So verständlich die angespannte Situation durch finanzielle Nöte auch sei und ein Ehestreit deswegen sicher nicht ungewöhnlich: „Schläge haben dabei nichts verloren. Und ich bin überzeugt, dass es hier nicht das erste Mal war."

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