Fröndenberg/Unna. Weil sie im sozialen Netzwerk Facebook gegen Ausländer hetzte, wurde eine 54-jährige Frau aus Fröndenberg zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Eine Frau aus Fröndenberg ist vor dem Amtsgericht Unna wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Sie hatte im Internet nach dem Bericht über eine Vergewaltigung gegen Ausländer gehetzt.
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Der Vorfall als Auslöser ihrer Kommentare ereignete sich im Sommer 2018. Eine junge Frau war damals in Dortmund nachts von zwei Männern angegriffen, überwältigt und schließlich vergewaltigt worden. Nach ersten Hinweisen soll es sich bei den Tätern um Männer mit Migrationshintergrund gehandelt haben. Als ein regionales Internetportal damals über die Tat berichtete, entbrannten im Kommentarbereich heftige Diskussionen, an denen sich auch die heute 54-jährige Fröndenbergerin beteiligte.
Kommentare erscheinen auf Facebook
Die Kommentare erschienen dort über ihr Facebookprofil mit Klarnamen. Darin hetzte sie massiv gegen Ausländer, wie auch der Staatsanwalt in der Anklageschrift ausführlich zitierte. Denn die Frau musste sich nun aufgrund der Äußerungen wegen Volksverhetzung vor dem Amtsgericht Unna verantworten.
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Der Staatsanwalt hielt ihr die Worte aus dem Sommer 2018 vor. Sie habe damals unter anderem geschrieben, durch die Migration verwandele sich Deutschland in ein „Dreckschaosland“. Schließlich schlussfolgerte sie, alle Migranten müssten das Land verlassen, ob freiwillig oder mit Gewalt.
Ob sie aufgrund dieser Äußerungen nun rechtsextrem oder Nazi genannt werde, sei ihr egal, soll die Fröndenbergerin dann noch hinzugefügt haben.
Angeklagte äußert sich in Verhandlung nicht zu Vorwürfen
In der Gerichtsverhandlung äußerte sie sich dann aber nicht, was als Angeklagte ihr gutes Recht ist. Ob solche Äußerungen also ihrer politischen Einstellung entsprechen, war somit kein Gegenstand mehr der Beweisaufnahme. Angezeigt wegen Volksverhetzung hatte sie ein Fröndenberger, der ebenfalls unter dem fraglichen Text kommentierte. Er hatte von den ausländerfeindlichen Kommentaren Screenshots angefertigt und zur Beweissicherung ausgedruckt.
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Laut seiner Zeugenaussage vor dem Amtsgericht will er die Frau auch mehrfach in dem Kommentarbereich auf eine strafrechtliche Relevanz ihrer Äußerungen hingewiesen haben. Persönlich habe er die hier Angeklagte bisher noch nicht kennengelernt, konnte also auch zu ihrer politischen Einstellung nichts weiter sagen.
Mindeststrafe: drei Monate
„Menschenverachtend in allerhöchstem Maße", nannte der Staatsanwalt die Kommentare in seinem Plädoyer. „Das hat mit freier Meinungsäußerung nichts mehr zu tun.“ Menschen allein aufgrund ihrer Herkunft herabzusetzen, sei absolut inakzeptabel. Das Urteil müsse nun ein deutliches Zeichen setzen. Volksverhetzung ist im Strafgesetzbuch mit einer Mindeststrafe von drei Monaten bewehrt, eine Geldbuße also gar nicht mehr möglich.
Das Urteil für die bereits wegen Betrugs und übler Nachrede vorbestrafte Fröndenbergerin fiel dann mit sechs Monaten noch ein Stück höher aus. Die Strafe ist aber zur Bewährung ausgesetzt, auch deshalb, weil die Tat mittlerweile länger zurückliegt und die Frau sich, soweit bekannt, seitdem nichts mehr hat zu Schulden kommen lassen. Außerdem muss sie 150 Sozialstunden leisten.
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