Fröndenberg/Unna. Der Angeklagte wurde zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Tat fand bereits im Herbst 2018 in Fröndenberg statt.

Das Verfahren um eine Körperverletzung in Fröndenberg im Herbst 2018 ist nun endlich zu Ende. Mehr als ein halbes Dutzend Termine waren nötig. Das Urteil fiel dann ein Stück weit überraschend aus.

Denn es kommt vor Gericht nicht allzu oft vor, dass die Staatsanwaltschaft einen Freispruch fordert, die Person auf der Anklagebank dann aber doch verurteilt wird. So aber passierte es jetzt vor dem Amtsgericht in Unna. Das Verfahren war auf unrühmliche Art zu einer fast unendlichen Geschichte geworden.

Immer wieder mussten neue Termine angesetzt werden weil die entscheidenden Zeugen fehlten, quasi bei jedem Termin ein anderer. Und als dann doch endlich alle ihre Aussage getätigt hatten, stand ein fundamentaler Widerspruch beziehungsweise Aussage gegen Aussage. Der Anklagevorwurf: Im September 2018 soll ein heute 39-jähriger Mann, in Iserlohn lebend, am frühen Sonntagabend in der Wohnung eines in Fröndenberg lebenden Paares aufgetaucht sein und den Mann, einen heute 33-Jährigen, übel mit Faustschlägen und Fußtritten zugerichtet haben. Der Grund dafür sollen Schulden gewesen sein. Ergebnis: ein Nasenbruch, Platzwunden, Schwellungen sowie ein Verdacht auf Gehirnerschütterung, der sich aber nicht bestätigte.

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Richterin glaubt mutmaßlicher Entlastungszeugin nicht

Der Angeklagte hatte im vorletzten Verhandlungstermin erklärt, dass er das mutmaßliche Opfer durchaus kenne, aber zum fraglichen Zeitpunkt nicht in seiner Wohnung und ihn auch sonst nie angegangen habe. Eine Bekannte von ihm sagte sogar aus, er habe ihr an dem Tag bei Renovierungsarbeiten in der Wohnung geholfen. Dem Angeklagten und auch seiner mutmaßlichen Entlastungszeugin aber schenkte die vorsitzende Richterin Dannehl keinen Glauben, vermutete eher einen Gefallen hinter dieser Aussage. Vielmehr hielt sie den Geschädigten für glaubwürdig.

Der 33-Jährige Hagener hatte nun beim letzten Prozesstermin (nachdem er das vorherige Datum verpasst hatte, wie er sich vor Gericht für eine weitere Verzögerung entschuldigt hatte) genau beschrieben, wie sein Bekannter durchs Treppenhaus gestürmt sei, die Wohnungstür aufgebrochen und ihn dann mit Händen und Füßen übel zugerichtet habe. „Dann drohte er mir: „Wenn Du mich anzeigst, passiert noch Schlimmeres."“ Um dann die Wohnung zu verlassen. Die damalige Freundin des Opfers hielt sich zur Tatzeit auch in der Wohnung auf. Laut eigener Aussage will sie den Täter damals aber nicht erkannt haben. Eine eindeutige Lüge, erklärte jetzt das Opfer, denn sie habe damals mit dem hier Angeklagten sogar gesprochen und ihn gut gekannt.

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Opfer aus Fröndenberg wurde schwer verletzt

Dass das Opfer an diesem Tag im September 2018 schwer verletzte wurde, daran bestand kein Zweifel. Er wurde im Krankenhaus behandelt, Lichtbilder von seinem Zustand in der Verhandlung gezeigt. Aber war auch der Angeklagte der Angreifer? Letztlich kam vom Opfer die einzig wirklich belastende Aussage gegen den 39-jährigen Iserlohner.

Für die Staatsanwältin zu wenig: sie sah die Vorwürfe als nicht erwiesen und plädierte auf Freispruch. Was der Anwalt des Opfers, der im Prozess als Nebenkläger auftrat, mit einem deutlichen Kopfschütteln zu Kenntnis nahm. Und selber dann im Anschluss eine Verurteilung forderte. Und so sah es dann auch Richterin Dannehl, trotz des Opfers als einzigem Belastungszeugen: „Ich bin von der Tat überzeugt", begründete sie den Urteilsspruch Körperverletzung. „Das Opfer hat hier im Prozess mehrfach übereinstimmend ausgesagt, ruhig, schlüssig, ohne Belastungstendenz gegen den Angeklagten. Außerdem auch Erinnerungslücken eingestanden. Das hat mich überzeugt.“

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Das Urteil lautet sechs Monate Haft auf Bewährung, es sind aber noch Berufung und Revision möglich.