Fröndenberg/Unna. Die Schreckschusspistole war bei einer Verkehrskontrolle aufgefallen, der Waffenschein fehlte. Vor Gericht gab's jetzt keine Ausreden.

Ein 24-jähriger Fröndenberger fuhr ein halbes Jahr lang mit einer Schreckschusspistole im Kofferraum durch die Gegend. Weil er den nötigen Waffenschein dazu nicht besitzt, landete er nun vor dem Amtsgericht Unna.

Das Ganze fiel Polizisten in einer Sommernacht dieses Jahres bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle auf. In einem dazugehörigen Koffer befand sich eine Schreckschusspistole sowie dazu passende Platzpatronen. Eine richtige Waffe ist eine Schreckschusspistole nicht, sie verschießt keine Projektile. Trotzdem fällt sie unter das Waffengesetzt, sieht schließlich auch echten Waffen zum Verwechseln ähnlich.

Besitzen darf man eine solche Pistole nur mit einem kleinen Waffenschein. So einen konnte der 24-Jährige Fröndenberger aber bei der Kontrolle nicht vorweisen. Deshalb folgte die Anklage wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Schreckschusspistole im Auto: Zu Silvester Leuchtmunition verschossen

In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Unna suchte der junge Mann auch keine Ausreden, wie auch seinerzeit schon nicht den Polizeibeamten gegenüber, und erklärte den Sachverhalt umfassend. "Das entstand aus einer blöden Idee heraus", erklärte er die Schreckschusspistole in seinem Auto. Am Silvestertag 2019 habe er mit Freunde zusammen damit Leuchtmunition verschossen. Danach sei die Pistole einfach in seinem Auto liegen geblieben. "Ich habe sie danach nie mehr benutzt und hatte das auch nicht vor", so der 24-Jährige. "Ich wollte eigentlich dann auch den Waffenschein dafür beantragen." Dann aber sei der Plan immer weiter aufgeschoben worden und irgendwann in Vergessenheit geraten.

"Eigene Dusseligkeit", nannte der junge Mann sein Verhalten. Die Polizei hat die Waffe bei der Verkehrskontrolle eingezogen und der Angeklagte erklärte im Prozess auch, dass er sie nicht zurück haben möchte. Weil der Richter die Version den Fröndenbergers glaubte, sah er dessen Verschulden als nicht so groß an: "Ich muss hier kein Urteil haben."

Verfahren gegen Zahlung eingestellt

Deshalb stellte er das Verfahren gegen Zahlung von 600 Euro an eine soziale Organisation ein.

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