Menden. Gestaltungssatzung und Bebauungspläne erschweren die Innenstadtentwicklung derzeit. Hier will man nun nachbessern.
Nachdem die Umgestaltung der Mendener Innenstadt seit rund einem Jahr - und etwa zehn Jahren Bauzeit - abgeschlossen ist, soll mit der Entwicklung der Stadtmitte aber noch lange nicht Schluss sein. Die Verwaltung schlägt nun Anpassungen vor. So könnte auch neuer Wohnraum entstehen.
Die Grundlage
Als Grundlage der neuerlichen Ideen dient weiterhin die Innenstadt-Konzeption, die bereits für die bauliche Umgestaltung der Fußgängerzone, des Glockenteichbachs oder der Unnaer Straße zum Einsatz kam. Teil dessen ist ebenso das Bürgerhaus oder der Grüne Weg. Künftig soll der Kernbereich von der Kolpingstraße/Kapellenstraße bis hin zur Unnaer Straße/Poststraße sowie vom Bahnhof bis zur Josefschule als "zentraler Versorgungsbereich" zählen und mit zentrenrelevanten Sortimenten - Bekleidung, Schuhe, Haushaltswaren, Elektrowaren - ausgestattet werden. Und genau hier solle laut einer Vorlage für den Bauausschuss künftig auch das Leerstands- und Citymanagement vorrangig seine Arbeit aufnehmen.
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Kernpunkt dieser Weiterentwicklung soll vor allem der von Bürgermeister Dr. Roland Schröder zur Chefsache erklärten Dieler-Brache werden. Dieser Bereich solle "vorrangig entwickelt und vorangetrieben werden". Unter anderem ist dem Discounter Lidl zuletzt dieser Standort für einen möglichen Neubau vorgeschlagen worden (WP berichtete).
Die Neuregelungen
Von Anpassungen der Gestaltungssatzung verspricht sich die Stadt zudem weiteren, innenstadtnahen Wohnraum. Allerdings hätten sich in den vergangenen Jahren in der Ober- und Unterstadt bereits Nutzungen angesiedelt, die "nicht zwingend in der Innenstadt untergebracht werden müssen", wie es heißt. Dazu zählen demnach Friseure, Wettbüros, Spielhallen oder gastronomische Betriebe. "Diese Bereiche unterliegen zudem einem hohen Veränderungsdruck, so dass die Durchsetzung der Regelungen der Gestaltungssatzung sehr aufwändig ist", heißt es dazu weiter. Künftig solle sich die Gestaltungssatzung nur noch auf die historischen Wallbereiche konzentrieren und so mehr Spielraum bieten.
Dabei dient auch eine Änderung der Bebauungspläne. Denn diese ließen im Innenstadtbereich hauptsächlich die Unterbringung von Handelsbetrieben zu. Wohnraum ist hierbei erst oberhalb des Erdgeschossbereichs zulässig. "Diese Regelungen sind jedoch nicht mehr zeitgemäß", stellt die Verwaltung dazu fest. Zudem könnten Leerstände im Erdgeschossbereich so in "attraktiven" Wohnraum umgewandelt werden, ausgenommen werden sollte jedoch der direkte Fußgängerzonenbereich. Als Vorbild dient hier wiederholt Neheim.
Die Anpassungen
Handlungsbedarf sieht die Stadt zudem an den direkten Zuwegungen zur Innenstadt an der Kolpingstraße und der Unnaer Straße. Dort stünden derzeit jedoch Parkplätze, Beschilderungen, Ampelanlagen oder auch bunte Werbeanlagen im Vordergrund. "Ein freundlich gestaltetes Entrée in die Innenstadt fehlt an diesen Stellen."
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