Menden. Der Antrag, dass man die Mendener Innenstadt künftig mit dem Rad durchfahren kann, wurde abgelehnt. Zu viele Gefahren würden sich dadurch ergeben.

Kein Innenstadt-Radring für Menden: Der Ausschuss für Öffentliche Sicherheit und Ordnung hat das in seiner letzten Sitzung beschlossen. Demnach wurde der Antrag der Grünen, einen Innenstadtring für Radfahrer zu errichten, abgelehnt. Allerdings wurde die Verwaltung durch den Bauausschuss damit beauftragt, ein Konzept auszuarbeiten, dass eine sichere und gleichzeitig komfortable Rad-Strecke zur Umfahrung der Fußgängerzone ermöglicht.

Die Idee des Innenstadtrings für Radfahrer geht auf einen Bürgerantrag aus Februar 2018 zurück. Ralf Beyer schlug vor, einen ausgeschilderten Innenstadtring zu errichten, der eben auch durch teils Fußgängerbereiche verläuft. Die Kreispolizeibehörde spricht sich in einer aktuellen Stellungnahme gegen die Öffnung der Fußgängerbereiche für den Radverkehr aus. Auch Klaus Hoßbach (SPD) und Ulrich Burgard (CDU) sehen das Radfahren mitten durch die Fußgängerzone als kritisch an und äußerten in der Ausschusssitzung ihre Zweifel. Es sei schlichtweg zu gefährlich. Auch der Mendener Markt, der zweimal in der Woche stattfindet, spielt eine große Rolle. Durch Radverkehr könnte es zu heiklen Situationen sowie Bewegungseinschränkungen für die Marktbesucher kommen. Auch die Gefahr, dass daraus Unfälle resultieren, würde ansteigen.

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Polizei gegen Errichtung von Innenstadt-Radring

Die Polizei weist indes auf die vorhandenen Alternativen des inneren Altstadtrings hin, die, so heißt es in der Stellungnahme, „nur geringe Umwege mit sich bringen“. Demnach bieten die Straßen des verkehrsberuhigten Altstadtrings (Südwall, Wasserstraße, Vinzenzstraße,Pastoratstraße, An der Stadtmauer, Turmstraße und Neumarkt) gute Voraussetzungen für die Abwicklung des Radverkehrs. Die resultierenden Umwege umfassen maximal 200 Meter. Zudem soll aber für eine sichere und komfortable Befahrbarkeit gesorgt werden.

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Das würde folgende Aspekte umfassen: Schaffung besserer Durchfahrmöglichkeiten im Bereich des Parkplatzes Neumarkt zwischen Bahnhofstraße und Turmstraße (in Abstimmung mit den Entwicklungen rund um das Bürgerhaus), wegweisende Beschilderung, in einzelnen Bereichen Führung des Radverkehrs durch Fahrbahnmarkierungen. Dieses Maßnahmenkonzept soll nun vom Bauausschuss erarbeitet werden.

Vier Bereiche sollten geöffnet werden

Die Stellungnahme der Polizei sei bei der Entscheidung gegen die Öffnung der Fußgängerzone für den Radverkehr von besonderem Gewicht gewesen. Die Verwaltung verweist indes auch auf den Umbau der Fußgängerzone und die durch entstandenen Spielflächen für Kinder.

Der Antrag der Grünen forderte, dass vier Bereiche der Fußgängerzone für Radfahrer geöffnet werden. In folgenden Abschnitten sollten die Fußgängerbereiche beschildert, sodass sie für den Radverkehr nutzbar sind: Hauptstraße – zwischen Hochstraße und Vinzenzstraße, Hauptstraße – zwischen Turmstraße und Westwall, Bahnhofstraße – zwischen Hochstraße und Wasserstraße, Kirchstraße – zwischen An der Stadtmauer und Marktstraße.