Menden. Ein angeklagter Mendener ist bereits mehrfach vorbestraft. 100 Sozialstunden sollen nun seinen Alltag strukturieren.

  • Ein Mendener ist wegen Diebstahls von Schokoladen-Tafeln zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden
  • Der Arbeitslose ist geständig – aber auch mehrfach vorbestraft
  • Der 41-Jährige muss zudem noch 100 Sozialstunden leisten

Wegen seines langen und einschlägigen Vorstrafenregisters ist ein 41-jähriger Mendener für den Diebstahl von drei Tafeln Schokolade im Gesamtwert von nicht einmal vier Euro zu einer Bewährungsstrafe verurteil worden.

„Es tut mir leid, ich weiss nicht wie das passieren konnte. Ich möchte das eigentlich nicht machen“, gestand der 41-jährige arbeitslose Angeklagte in seinem letzten Wort bei der Hauptverhandlung vor dem Mendener Amtsgericht, nachdem er die Tatvorwürfe vollumfänglich zugegeben hatte. Diese lauteten, dass er in einem Supermarkt in der Hönnestadt insgesamt drei Tafeln Schokolade im Wert von jeweils etwas mehr als einem Euro gestohlen haben soll.

Im Konflikt mit dem Gesetz ist der Angeklagte schon seit vielen Jahren, mehr als ein Dutzend Vergehen hauptsächlich mit Betäubungsmitteln, aber auch Diebstähle. Mit Drogen will er mittlerweile aber nichts mehr zu tun haben. Die Nachfrage über seine bisherige Zusammenarbeit mit dem Bewährungshelfer konnte das bestätigen, genauso wie seinen generell guten Kooperationswillen mit der Aufsicht. Wegen einer Vorstrafe steht er nämlich immer noch unter Bewährung.

Warnung mitgegeben

Durch das Geständnis stellte sich dem Gericht nur noch die Frage der Strafhöhe. „Es ist jetzt einfach Feierabend mit Geldstrafen“, sagte Richter André Wefers schließlich mit Blick auf den gefüllten Zentralregisterauszug. Auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatte auf eine Haftstrafe zur Bewährung plädiert, unterschieden nur in der Höhe.

Das Urteil lautete schließlich drei Monate auf Bewährung, außerdem 100 Sozialstunden, die dem Arbeitslosen auch eine Strukturierung des Alltags ermöglichen sollen. Mitgegeben wurde ihm aber auch die Warnung, dass er nun möglicherweise das letzte Mal mit Bewährung davongekommen sei.