Menden. .

Die Frage, ob ein 31-jähriger Mendener in das Haus seines Vaters eingebrochen ist und 800 Euro gestohlen hat, konnte in der ersten Hauptverhandlung vor dem Mendener Amtsgericht noch nicht geklärt werden. Nun soll eventuell eine DNA-Analyse, die aber noch mehrere Wochen dauern wird, Klarheit bringen. So gab es zunächst kein Urteil.

Folgendes wirft die Anklage dem Beschuldigten vor: Im Dezember vergangenen Jahres soll er in das Haus seines Vaters in Menden eingebrochen sein. Den Schlüssel fand er in der Gartenhütte, nachdem er ins Haus kam, soll er mit einem Akkuschrauber und Gewalteinsatz den Wandsafe in einem kleinen Abstellraum aufgebrochen und von dort 800 Euro, sowie aus dem Schlafzimmer Schmuck im Wert von ebenfalls mehreren hundert Euro mitgenommen haben.

Der 31-jährige Handwerker äußerte sich zunächst nicht zu den Vorwürfen, nur, dass er die Tat nicht begangen habe. Das Verhältnis zu seinem Vater beschrieb dieser zwar nicht als besonders schlecht, aber auch nicht sehr eng. Obwohl beide in Menden wohnen, sieht man sich normalerweise nur ein bis zweimal pro Jahr.

Auf frischer Tat ertappt wurde der Angeklagte nicht, so dass sich die Beweisführung schnell als schwierig erwies. Die Polizei hatte den 31-Jährigen im Verdacht, da er möglicherweise über das Schlüsselversteck im Schuppen Bescheid wusste. Und auch, dass dieser frei, das heißt nicht abgeschlossen, zugänglich ist. Das verneinten aber sowohl Angeklagter wie auch Vater in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht.

Kühl und emotionslos

Dem Beobachter präsentierte sich das Verhältnis der beiden in der Beweisaufnahme vor Gericht recht kühl und emotionslos, aber auch ohne gegenseitige Vorwürfe und Anschuldigungen.

Der Vater richtete nicht ein einziges Mal das Wort an seinen Sohn. Dieser lebt mittlerweile mit seiner Mutter zusammen, während der Vater mit seiner neuen Ehefrau weiter das Haus bewohnt, in dem der Angeklagte auch aufgewachsen ist.

Zurück in die Ukraine

Auch die Stiefmutter konnte wenig zur Aufklärung beitragen, war genauso wie ihr Mann während des Einbruchs an einem Mittwoch im Dezember 2015 arbeiten. Zunächst hatte ihr 60-jähriger Mann den Einbruch bemerkt, da die Tür offen stand, als er nach der Arbeit nach Hause kam.

Die Frage des Gerichts, ob die Schäden im Haus auf einen Täter schließen lassen würden, der sich an dem Ort auskennt, konnte er nur mit „Schwer zu sagen“ beantworten.

Nun wird die Analyse der im Haus aufgefundenen DNA-Spuren möglicherweise aufschlussreicher werden. Das dürfte aber noch einige Wochen dauern. Für einen Fortsetzungstermin möchte der Angeklagte eventuell seine Mutter als Zeugin benennen, die bestätigen können soll, dass der Angeklagte bis auf eine kurze Zeit an dem Tag der Tat ausschließlich zu Hause gewesen sein soll.

Ein weiterer Zeuge seiner Unschuld sei mittlerweile in seine ukrainische Heimat abgeschoben worden.