Balve/Menden. . 20-jähriger Balver vor Amtsgericht in Menden verurteilt. Er hatte seine Freunde mit kleineren Mengen Marihuana versorgt.

  • Dreiwöchiger Dauerarrest für 20-jährigen Drogendealer
  • Der Balver hatte seine Freunde mit kleineren Mengen Marihuana versorgt
  • Drogenberatung und Screening als Bewährungsauflage

Wegen gewerbsmäßigen Verkaufs von Betäubungsmitteln ist ein 20-jähriger Balver vor dem Amtsgericht Menden zu einem dreiwöchigen Dauerarrest verurteilt worden.

Schwerer als mit der Straffindung tat sich das Gericht in der Hauptverhandlung mit der Einschätzung, wie dem jungen Mann in seiner schwierigen Lebenssituation am besten geholfen werden kann.

Angeklagter geständig

Unumwunden gab der Angeklagte die ihm zur Last gelegten Vorwürfe zu. Nachdem er selbst zunächst mit dem Konsum von Marihuana begonnen hatte, habe er in insgesamt 40 Fällen in den Jahren 2014 und 2015 an drei Freunde jeweils geringe Mengen verkauft. „Als Freundschaftsdienst und um meinen eigenen Konsum zu finanzieren“, erklärte er die Taten gestern vor dem Jugendschöffengericht. Er verkaufte jeweils Mengen zwischen 0,5 und 0,7 Gramm zu Preisen im einstelligen bis unteren zweistelligen Eurobereich, was vom Strafrecht als Konsumeinheit bezeichnet wird.

Zuletzt fand die Polizei bei ihm Anfang des Jahres weitere Kleinmengen für den Eigenbedarf. Den Verkauf will der 20-Jährige zu diesem Zeitpunkt aber schon lange eingestellt haben. Der Kontakt zu den drei Freunden ist von ihm abgebrochen worden. Woher der junge Mann das Marihuana bezogen hat, wollte er nicht sagen.

Als seine Eltern ihn wegen seines Drogenkonsums und -handelns aus dem Haus warfen und auch – so sagte er selbst vor Gericht – um Abstand zu seinem alten Umfeld zu bekommen, zog er Anfang 2016 nach Menden. Dadurch habe sich das Verhältnis zu den Eltern verbessert.

Auflagen

Zu ihnen zurück möchte er aber unter keinen Umständen weil er befürchte, wieder in alte Verhaltensmuster zu verfallen. Die Frage war durch das Jugenschöffengericht aufgeworfen worden, weil dem Balver die finanzielle und persönliche Situation über den Kopf zu wachsen drohe. So ist er für seine Wohnung im Rückstand mit den Mitezahlungen und hat auch weitere Schulden angehäuft. Derzeit kann er sich, wenn überhaupt, nur mit einem Job bei einer Leihfirma über Wasser halten und ist entsprechend knapp bei Kasse.

Nach einem passablen Realschul-Abschluss bekam der 20-Jährige, mutmaßlich durch den Drogenkonsum, große schulische Probleme, brach die Ausbildung an zwei Berufsschulen ab und fand auch keinen Ausbildungsplatz.

Der Angeklagte beteuerte vor dem Amtsgericht, seit Jahresbeginn clean zu sein, was aber zumindest in Zweifel gezogen wurde. Auch möchte er sich nun ernsthaft um einen Ausbildungsplatz im kaufmännischen Bereich bemühen.

„Uns allen hier ist klar, dass Sie aus dieser Situation allein nicht raus kommen“, wandte sich Amtsrichter Stephan Hennemann an den Angeklagten. Der Jugendrichter sprach zum Beispiel von einer möglicherweise drohenden Kündigung wegen der Mietrückstände und zweifelte auch die Ernsthaftigkeit der Bemühungen des 20-Jährigen an. Der Angeklagte gab als Ausrede für verpasste Termine mit der Jugendgerichtshilfe beispielsweise an, diese vergessen zu haben weil sein Handy keine Kalenderfunktion hatte. „Ich hatte in den letzten Monaten keinen Kopf dafür“, war eine vorgebrachte Begründung.

Als Sanktion verhängte das Gericht nach Jugendstrafrecht wegen der eindeutig feststellbaren Entwicklungsverzögerung einen dreiwöchigen Dauerarrest, als Bewährungsauflage eine Drogenberatung und ein regelmäßiges Screening, um zu beweisen, dass er clean ist. Im Erwachsenenstrafrecht hätte eine wesentlich höhere Strafe im Raum gestanden. „Das ist als gewerbsmäßiges Handeln keine Lappalie“, wollte das Gericht die freheitsentziehende Sanktion als notwendig und deutlichen Warnschuss verstanden wissen. Schon die Jugendgerichtshilfe hatte dem Angeklagten ihre Einschätzung deutlich gemacht: „Im Moment befindet sich Ihr Leben in einer Abwärtsspirale.“