Menden. Mendener Ehepaar überweist 32.000 Euro als Anzahlung für die Zwangsversteigerung eines Hauses. Aber dann ging es bei der Auktion leer aus.

  • Familie zahlt 32.000 Euro für die Zwangsversteigerung eines Hauses an
  • Wochenlanges Warten auf die Rückzahlung des Geldes
  • Justizkasse räumt Fehler ein

Bei der Zwangsversteigerung ging das Ehepaar leer aus – doch bis das angezahlte Geld wieder auf dem Konto der Mendener Familie landete, gingen mehr als eineinhalb Monate ins Land. Wochenlang versuchte das Paar immer wieder, seine angezahlten 32.000 Euro von der Justizkasse zurückzubekommen.

Doch der Reihe nach: Wer eine Immobilie zwangsersteigern will, muss im Vorfeld eine Sicherheitsleistung von zehn Prozent des festgesetzten Verkehrswertes auf ein Konto einzahlen. Kommt der Interessent bei der Versteigerung nicht zum Zuge – etwa weil er überboten wird –, fließt das Geld zurück auf sein Konto. So hat das Mendener Ehepaar, das namentlich ungenannt bleiben möchte, es auch schon bei einem früheren Versuch, ein Haus zu ersteigern, erlebt: „Da war das überhaupt kein Problem, da war das Geld nach drei bis vier Tagen wieder auf unserem Konto.“

Zig mal versucht, das Geld zurückzubekommen

Dieses Mal allerdings lief alles anders. Kurz nach dem Zwangsversteigerungstermin fuhr die Familie in den Urlaub. Als sie nach zwei Wochen zurück kam, war das Geld noch nicht auf ihr Konto zurücküberwiesen worden. Damit begann ein Irrlauf: „Wir haben zig Mal versucht, jemanden zu erreichen und unser Geld zurückzubekommen“, ärgert sich der 50-jährige Ehemann. Vergeblich. Mehrmals sei ihnen versichert worden, dass die Anzahlung überwiesen worden sei. Doch auf dem Konto der Familie kam der Betrag nicht an.

Nach einem Anruf dieser Redaktion bringt Christian Nubbemeyer, Pressesprecher und Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Hamm, Licht ins Dunkel: Nachdem das Ehepaar bei der Zwangsversteigerung nicht zum Zuge gekommen war, habe das Amtsgericht Menden die entsprechende Mitteilung, dass das Geld zurückzuzahlen sei, an die Justizkasse weitergeben. Daraufhin sei das Geld „auf die aus dem Kontoauszug ersichtliche Bankverbindung“ überwiesen worden, erklärt Christian Nubbemeyer. Diese Rücküberweisung sei aber fehlgeschlagen. Als Ursache macht Nubbemeyer aus, dass das Ehepaar das Geld per so genannter Blitzüberweisung überwiesen hatte. Laut Postbank-Pressesprecher Tim Rehkopf könne dieses Verfahren allerdings nicht der Grund für den Irrläufer gewesen sein: „Eine Eilüberweisung, die bis zu einem gewissen Zeitpunkt am Tag in Auftrag gegeben wird, wird noch am selben Tag ausgeführt. Sonst gibt es aber keinen Unterschied zu einer SEPA-Überweisung.“

Wieder aufs falsche Konto gezahlt

Die Folge war allerdings, so Christian Nubbemeyer: „Das Geld kam zurück“ und landete wieder bei der Justizkasse. Dort wurde anschließend die korrekte Bankverbindung, auf die das Geld überwiesen werden sollte, ermittelt. „Und dann passierte eine Panne der Justizkasse, die mir leid tut“, räumt Christian Nubbemeyer ein. Der Sachbearbeiter habe versehentlich erneut auf das falsche Konto überwiesen – und so kam das Geld wieder zur Justizkasse zurück.

Ende vergangener Woche wurden die 32.000 Euro ein weiteres Mal auf die Reise geschickt. Gestern wurde das Geld tatsächlich dem Konto der Mendener Familie gutgeschrieben. Einerseits ist das Ehepaar froh, dass der Irrweg seines Geld nun zu Ende ist. Andererseits bleibt Verärgerung: „32.000 Euro sind sehr viel Geld. In den ganzen Wochen hätte uns doch einfach mal jemand informieren können. Aber es hat sich keiner gekümmert und wir haben keinerlei Informationen bekommen.“