Menden. . Zwei junge Mendenerinnen stritten sich wegen Nacktfotos. Das Pikante: Eine der beiden hatte die Bilder weitergeleitet – gegen Bares.

  • Die Beziehung von zwei jungen Mendenerin zerbrach durch Nacktbilder
  • Eine 20-Jährige verschickte Fotos ihrer Freundin weiter – gegen Bezahlung
  • Die beiden Frauen trafen sich vor Gericht. Der Prozess endete glimpflich

Gegen Bezahlung und ohne Einverständnis der Betroffenen verschickte eine 20-jährige Mendenerin Nacktbilder von ihrer Freundin an einen Bekannten. Gegen die Auflage von 30 Sozialstunden wurde das Verfahren vor dem Amtsgericht eingestellt.

Was erst einmal ins Internet gestellt wird, ist später kaum noch zu löschen. Das Problem des Umgangs mit privaten, im speziellen Fall auch noch besonders freizügigen Bildern beschäftigte am Dienstag das Mendener Amtsgericht.

Nacktfotos in Badewanne

Im Herbst vorigen Jahres hatten eine 18- und eine 20-jährige Mendenerin, die zu diesem Zeitpunkt in einer Beziehung lebten, Nacktbilder von sich, unter anderem in der Badewanne, durch einen Mitbewohner anfertigen lassen. Erst ein halbes Jahr später bemerkte die Geschädigte, eine 18-jährige Schülerin aus der Hönnestadt, dass gegen ihren Willen die Freundin einige dieser Bilder an einen Bekannten per WhatsApp geschickt hatte. 20 Euro hatte dieser dafür gezahlt. Von der Belohnung für freizügige Bilder hatte die Angeklagte ihrer Freundin sogar berichtet. Aber nicht davon, dass es konkret um die eigenen Bilder des Paares ging.

„Bei dem Typen hatte ich aber schon länger ein schlechtes Gefühl“, berichtete die Geschädigte gestern im Zeugenstand. Und sich deswegen dazu entschlossen, das Handy ihrer 20-jährigen Freundin heimlich nach Chatverläufen mit dem Bekannten zu durchsuchen. So sei sie auf die gesendeten Bilder und auch die Abmachungen über den Geldtransfer gestoßen und habe dann in Folge dessen die Beziehung zu der Angeklagten beendet und Anzeige erstattet.

Von der Geschädigten zur Rede gestellt, hatte die 20-Jährige die Tat eingeräumt, sich entschuldigt und die Beziehung zu retten versucht, letzten Endes erfolglos. Erklären wollte sie die grobe Verletzung der Privatsphäre durch einen unbedachten Moment in einer persönlich schwierigen Situation. Zum Tatzeitpunkt im November 2015 befand sich die Angeklagte in psychiatrischer Behandlung.

Mahnende Worte

In der gestrigen Hauptverhandlung äußerte sie sich zunächst nicht, sagte nach einer Besprechung mit ihrem Anwalt aber, dass die Chatprotokolle, die als Beweismittel vorlagen, ihre Tat wohl nachweisen. Ganz genau könne sie sich nämlich nicht mehr erinnern.

Mit mahnenden Worten wies Amtsrichter Stephan Hennemann beide Seiten auf die Problematik sensibler Inhalte im Internet hin. Schließlich sei bei einigen Fotos noch eine dritte Partei, ein Mitbewohner der Ex-Freundinnen, als Fotograf beteiligt. Über dessen sensiblen Umgang mit den freizügigen Fotos habe man keine Gewähr, Vertrauen allein reiche einfach nicht. Bislang, so die Geschädigte, sei im Internet aber noch nichts aufgetaucht.

Einstellung gegen Auflage

Das Verfahren endete nach gut einstündiger Verhandlung mit einer Einstellung gegen die Auflage von 30 Sozialstunden. „Mit gemeinnütziger Arbeit ist hier allen Seiten mehr gedient als mit Geldauflagen“, begründete Richter Hennemann das Vorgehen, da sich die 20-Jährige nach dem Berufsschulabschluss momentan lediglich mit einer Aushilfstätigkeit über Wasser hält. Allerdings hat sie eine Ausbildung in Aussicht.

Zu ihren Gunsten wurden auch die schwierigen Familienverhältnisse gewertet, unter denen sie aufwuchs. Später lebte sie in einer betreuten Wohneinrichtung, welche sie aufgrund der Vorfälle aber verlassen musste und war danach sogar mehrere Monate obdachlos. Dank einer guten Freundin hat sie nun aber wieder ein Dach über dem Kopf und wird bei zuverlässiger Erledigung der Sozialstunden mit einem blauen Auge davonkommen.

Über den Umgang mit äußerst privaten Bildern haben mutmaßlich, wie sie beteuerten, beide Seiten ihre Lektion gelernt.